Wenn damit was passiert (bricht durch, usw.) dann haste n richtiges Problem...
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Sam112 hat geschrieben:Wenn damit was passiert (bricht durch, usw.) dann haste n richtiges Problem...
Hallo123 hat geschrieben:Ok, vielleicht schreibe ich doch noch ein wenig was. Man möchte ja auch pädagogisch etwas erreichen.
"da dies u.U. an die aktive Körperverletzung grenzt"
Falsch. Es grenzt nicht, es IST eine gefährliche Körperverletzung.
"Es wird empfohlen, prinzipiell keinen Traubenzucker (zum Essen) zu geben, da dieser länger braucht, um in die Blutbahn zu gelangen; Stattdessen gibt man normalerweise lieber gezuckerte Getränke."
Ja, das sind signifikante Unterschiede! Nicht, dass der bewusstlose und hypoglykäme Patient 2 Sec später seine lebensrettende Zuckerlösung eingetrichtert bekommt...
"In manchen Fällen richt die Ausatemluft auch bei einer Hypoglycämie nach Aceton"
Das funktioniert bestimmt. Aber nur wenn der hypoglykäme Patient gerade Nagellackentferner getrunken hat.
Überprüf mal die Ausbilder deiner Bereitschaft.
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