Original von Pizzaman
Es geht um Schäden die eventuell enstehen
durch evtl. Falschbehandlung der Eltern bzw Zeitverzögerung dann heißt es nämlich gerne darauf hätten uns die Sanitäter aber hinweisen müssen.
Auch wenn das im SSD gerne mal unterschlagen wird ist das ein sehr wichtiger Punkt den es nie zu vergessen gilt.
Sorry, aber das ist Käse.
Fall 1: Volljähriger Patient (vereinfacht...)
Wenn der Patient mit seinem eigenen PKW fahren will oder sich von den Eltern bringen lassen will, dann ist dies seine Entscheidung. Der Patient darf über seine eigene Behandlung selbst entscheiden und diese Entscheidung muss nicht vernünftig sein. Für eventuelle Folgeschäden haftet nur der Patient.
Fall 2: Minderjähriger Patient (vereinfacht...)
Hier entscheiden die Eltern. Der Rest - siehe oben.
Irgendwie gehen alle Deine Posts in die Richtung, dass Du Angst vor gerichtlichen Auseinandersetzungen hast. Das ist zwar die Basis von 80% aller medizinischen Handlungen, aber im SSD sollte man mal die Kirche im Dorf lassen. Im Falle eines Folgeschadens müsste übrigens ein Gutachter jenseits des Zweifels bescheinigen, dass der Schaden X nicht aufgetreten wäre, wenn der Ersthelfer Y anders gehandelt hätte. Und selbst wenn es zu einer Verurteilung kommt, wird diese in der Regel in der zweitens Instanz aufgehoben, weil, laienhaft ausgesprochen, der böse Wille fehlt.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.