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31.05.2012, 11:52
31.05.2012, 16:09
Original von SSD_Bad Homburg
Ein weiten Teilen muss ich euch schon Recht gebe
Doch der Rechnung von krumel muss ich widersprechen. Denn effektiv gibt es ja schon HiOrgs die begriffen haben, dass 2 Jahre Ausbildung nicht das beste sind und die RA-Ausbildung schon 3 Jahre dauern lassen bzw. die Ausbildung faktisch genauso abläuft wie im NotSanG gefordert (Vergütung etc.). Dabei sei der MHD mal explizit benannt.
Wenn ich aber nach meiner Ausbildung die im Sep. anfängt, 3 Jahr später fertig bin, muss ich noch 6 Mon. Auufbaukurs machen um anschließend meine 4. Prüfung zu absolvieren... Na danke..!
Also hier geht die Rechnung nicht auf und ich finde es ziemlich unfair eine Ausbildung auf soeine Weise unattraktiv zu machen, die noch vor einem halben Jahr das non-plus-ultra war.
Original von SSD_Bad Homburg
Darüber hinaus wundert es mich, dass noch keiner auf dem Namen rumgehackt hat. Denn europäisch, international hin und her. Auch wenn sich der RA nie eingebürgert hat, würde ich mich dafür schämen Notfallsanitäter zu heißen. Ich finde das klingt unseriöser als Einsatzsanitäter und die können u.U. noch nicht mal nen RR plap. messen.
Original von SSD_Bad Homburg
Ich würde gerne beim RA bleiben das klingt seriöser und man kann es abkürzen. Jetzt sitzt ein Sani und ein Assi aufm Auto... Und später? Ein NSani und ein RSani..? Ne danke.. kleiner Scherz am Rande..
31.05.2012, 16:12
Original von sebbe1995
Ach und im übrigen bringt die Novellierung eine (nötige) Verbesserung der Ausbildung und hoffentlich eine (finanziell) höhere Attraktivität...
31.05.2012, 16:33
31.05.2012, 17:05
31.05.2012, 21:40
31.05.2012, 22:09
31.05.2012, 22:30
Original von SSD_Bad Homburg
@peit: Ziel der Novellierung war es ja offiziell von Seiten der RDler, besonders diese schwammige Notkompetenz-Regelung zu durchbrechen und diese in eine Regelkompetenz zu wandeln.
Die Regelkompetenz aber vom ÄLRD vorgeben zu lassen, das ist der Blödsinn. Dann können nämlich im einen Kreis die RA's bzw. NotSan's, beim Vorliegen von speziellen Indikationen, opioide Analgetika geben und im Nachbarkreis darfst du noch nicht mal einen Zugang legen.
Und darüber hinaus wage ich mal zu behaupten, wenn du über deine Regelkompetenz hinaus Maßnahmen durchführst wirst du härter bestraft, als wenn du über deine Notkompetenz hinaus arbeitest.. Aber das ist nur eine Vermutung.
Würde man im NotSanG regeln der NotSan hat folgende REGELkompetenzen:
-Zugang
-Intubation ohne
-etc.
Wäre es perfekt
31.05.2012, 22:41
31.05.2012, 22:53
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