Titanus
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Wohnort: Hessen, Hanau
Qualifikation: SanH
ok, das mit der rechtschreibung tut mir leid, aber ich hab mich halt dran gewöhnt. wenn ich ein brief/text/ oder sonst noch was schreibe achte ich drauf, aber hier interessiert ich mich nicht viel darauf zu achten punkt
und das mit dem protokol finde ich, ist meine meinung, dass es wichtig und auch richtig ist und ich habe auch keine lust mich hier darüber zu streiten. es wird sich an unsere schule nie ändern, das wir es ausfüllen werden und der pat es unterschreibt und hier ebenfalls ein dicker fetter PUNKT ich kann da Hajo nur recht geben. außerdem hab ich mal wieder unsere ehemalige leiterin wegen dem sich weigern angesprochen
Ich schrieb:
was ist eigentlich, wenn der pat sich weigert
-das protokol zu unterschreiben?
-nach hause zu gehn?
-vom RD abgeholt zu werden?
-von uns behandelt zu werden?
Sie antwortete:
Hi,
zum ersten:
Es kann natürlich immer sein, dass der Patient sich das weigert. Sollte dies der Fall sein, sollten die Sanitäter versuchen, dem Patienten deutlich zu machen, dass es in dem Moment um seine und um unsere rechtliche Sicherheit geht, denn in einem Rechtsstreit, kann das Protokoll dann vorgelegt werden. Weigert er sich weiterhin, geht man mit ihm das Protokoll genau durch und versucht es wieder mit dem ersten Argument.
Sollte er es immernoch nicht unterschreiben, hast du Pech gehabt. Dann schreibst du unter Bemerkungen, dass der Patient sich dies weigert und gibst, wenn du den Grund weißt, den Grund an. Sollte dir das mal passieren, halte danach mit der Leitung Rücksprache.
zum zweiten:
Der Patient kann sich erst weigern, nach Hause zu gehen, wenn er 18 ist. Ansonsten sind die Eltern dafür zuständig! Du kannst jederzeit die Eltern informieren und sie antanzen lassen. Achtung! Nur wenn der Patient noch nicht volljährig ist! Bei Volljährigkeit ist das ein Bruch der Schweigepflicht, wenn der Patient verweigert, seine Eltern informieren zu lassen.
Und wenn die Eltern sagen, der Schüler soll nach Hause... dann geht er nach Hause.
zum dritten:
Du kannst jederzeit den Rettungsdienst alarmieren. Wenn der dann da ist, ist es sein Ding, was die mit dem Patienten machen. Hier unterliegst du auch nicht der Schweigepflicht, da der Rettungsdienst höhergestellt ist und den Patienten mitbehandelt.
Sollte der Rettungsdienst dann entscheiden, dass der Patient nicht ins Krankenhaus muss, wird mit Herrn Scheuermann Rücksprache gehalten (das machen die dann von selbst), oder geschaut ob er volljährig ist.
Sollte der Rettungsdienst entscheiden, dass der Patient ins Krankenhaus muss, und er verweigert, dann füllt er ein Protokoll zur Verweigerung aus etc.. Sollte ein schwerwiegenderer Fall vorliegen, kann der Rettungsdienst sich auch noch einen Notarzt dazuholen, der dann weiterentscheidet.
zum vierten:
Dann schreibst du ein Protokoll, schreibst auf, dass er sich weigert, behandelt zu werden, lässt ihn das unterschreibenu nd unterschreibst selbst. Wenn du denkst, dass der n Rettungsdienst braucht, dann rufst du dir n Rettungswagen. Verfahren dann wie bei drei.
Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
Leiter der SSD's
Mit Herz und Seele im DRK
Absoluter Medizin-Fanatiker
DD