Arm gegen Tür geknallt

Hier könnt ihr erlebte Einsätze schildern und sie können von uns gemeinsam besprochen werden.

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03.04.2011, 16:35
Auch wenn's hierdurch immer weiter abdriftet, aber eines kann ich nur sagen:

Und weiterhin ist das auch nochmal eine Frage der Autorität: Viele Eltern würden sich schlichtweg verarscht vorkommen wenn am anderen Ende der Leitung ein 15-jähriger SSDler ist und man von der Schule, dem Sekretariat gar nichts hört.

Genau das habe ich bisher innerhalb von mehr 5 Jahren kein einziges Mal beobachtet...das Gegenteil ist eher der Fall: Die Eltern sind dankbar und zeigen eher sogar Bewunderung für dieses (nicht selbstverständliche) Engagement, sei es nun einem 14 jährigen Ersthelfer gegenüber oder dem 18 jährigen Sanitätshelfer!

03.04.2011, 16:39
Also bei meinen Eltern wäre es genauso wie ichs beschrieben habe, das es da nochmal Unterschiede gibt ist klar.

Was anderes ist dann übrigens die "Übergabe", finde ich, da hab ich auch nur positive Erfahrungen gemacht. So von Angesicht zu Angesicht. Aber die Information über Telefon sollte man dann schon den "richtig" Verantwortlichen überlassen.

Übrigens kann man Themen zusammenfügen, kleiner Tipp am Rande ;)
Endlich EH! 04.05.2008!

03.04.2011, 16:40
ok, das mit der rechtschreibung tut mir leid, aber ich hab mich halt dran gewöhnt. wenn ich ein brief/text/ oder sonst noch was schreibe achte ich drauf, aber hier interessiert ich mich nicht viel darauf zu achten punkt
und das mit dem protokol finde ich, ist meine meinung, dass es wichtig und auch richtig ist und ich habe auch keine lust mich hier darüber zu streiten. es wird sich an unsere schule nie ändern, das wir es ausfüllen werden und der pat es unterschreibt und hier ebenfalls ein dicker fetter PUNKT ich kann da Hajo nur recht geben. außerdem hab ich mal wieder unsere ehemalige leiterin wegen dem sich weigern angesprochen
Ich schrieb:

was ist eigentlich, wenn der pat sich weigert
-das protokol zu unterschreiben?
-nach hause zu gehn?
-vom RD abgeholt zu werden?
-von uns behandelt zu werden?

Sie antwortete:

Hi,

zum ersten:
Es kann natürlich immer sein, dass der Patient sich das weigert. Sollte dies der Fall sein, sollten die Sanitäter versuchen, dem Patienten deutlich zu machen, dass es in dem Moment um seine und um unsere rechtliche Sicherheit geht, denn in einem Rechtsstreit, kann das Protokoll dann vorgelegt werden. Weigert er sich weiterhin, geht man mit ihm das Protokoll genau durch und versucht es wieder mit dem ersten Argument.
Sollte er es immernoch nicht unterschreiben, hast du Pech gehabt. Dann schreibst du unter Bemerkungen, dass der Patient sich dies weigert und gibst, wenn du den Grund weißt, den Grund an. Sollte dir das mal passieren, halte danach mit der Leitung Rücksprache.

zum zweiten:
Der Patient kann sich erst weigern, nach Hause zu gehen, wenn er 18 ist. Ansonsten sind die Eltern dafür zuständig! Du kannst jederzeit die Eltern informieren und sie antanzen lassen. Achtung! Nur wenn der Patient noch nicht volljährig ist! Bei Volljährigkeit ist das ein Bruch der Schweigepflicht, wenn der Patient verweigert, seine Eltern informieren zu lassen.
Und wenn die Eltern sagen, der Schüler soll nach Hause... dann geht er nach Hause.

zum dritten:
Du kannst jederzeit den Rettungsdienst alarmieren. Wenn der dann da ist, ist es sein Ding, was die mit dem Patienten machen. Hier unterliegst du auch nicht der Schweigepflicht, da der Rettungsdienst höhergestellt ist und den Patienten mitbehandelt.
Sollte der Rettungsdienst dann entscheiden, dass der Patient nicht ins Krankenhaus muss, wird mit Herrn Scheuermann Rücksprache gehalten (das machen die dann von selbst), oder geschaut ob er volljährig ist.
Sollte der Rettungsdienst entscheiden, dass der Patient ins Krankenhaus muss, und er verweigert, dann füllt er ein Protokoll zur Verweigerung aus etc.. Sollte ein schwerwiegenderer Fall vorliegen, kann der Rettungsdienst sich auch noch einen Notarzt dazuholen, der dann weiterentscheidet.

zum vierten:
Dann schreibst du ein Protokoll, schreibst auf, dass er sich weigert, behandelt zu werden, lässt ihn das unterschreibenu nd unterschreibst selbst. Wenn du denkst, dass der n Rettungsdienst braucht, dann rufst du dir n Rettungswagen. Verfahren dann wie bei drei.
Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
Leiter der SSD's
Mit Herz und Seele im DRK
Absoluter Medizin-Fanatiker :DDD

03.04.2011, 16:45
Ich fang jetzt nicht nochmal an zu erzählen, dass ihr keinen Minderjährigen irgendwas unterschreiben lassen könnt, um "Rechtssicherheit" zu kriegen.

Letztendlich sind wir auch nur Ersthelfer, und auch in freier Wildbahn wollen sich Leute vielleicht nicht helfen lassen. Hat dann jeder so ein Formular dabei? Schwachsinn.
Rettungdienst rufen wenns wirklich Ernst ist, und sonst halt Rücksprache mit dem Sekretariat halten die das dann regeln.

Und Schweigepflicht im SSD ist nochmal ein gaaaaanz anderes Thema (wobei außer Frage steht, dass man mit den Informationen die man erhält "vertrauensvoll" umgeht).
Endlich EH! 04.05.2008!

03.04.2011, 16:48
Original von Titanus
wenn sich bei uns ein pat. weigert nach haus zu gehn, dann können wir ihn net zwingen. wir rufen dann (wenns sein muss) die eltern an, sagen ihnen dass das und das passiert ist und ihr sohn/tochter nicht nach hause will. dann ist es die entscheidung der eltern, außerdem haben wir die pat. über mögliche risiken und so aufgeklärt und ihm geraten zum artzt zu gehn... was der pat. normalerweise auch auf dem protokol unterschreibt. wenn dieser das nicht tut, weis ich garnicht, wir würden dann wahrscheinlich wieder die eltern anrufen und ie bitten zu kommen und das zu unterschreiben.


Also zunächst einmal würde ich Dir und Deinen Kollegen nun einfach mal die Befähigung absprechen, einen Patienten über mögliche Risiken aufzuklären.
Zur Unterschrift habe ich Dir doch schon genug geschrieben. Als Eltenteil würde ich Dir was husten, wenn ich von der Arbeit kommen soll um irgendeine Erklärung zu unterschreiben, obwohl sich mein Kind wieder fit fühlt.

Aber mal wieder zurück zu dem Beispiel: Kommt doch mal wieder auf den Boden der Tatsachen. Selbst wenn hier eine Fraktur übersehen worden wäre, wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Schaden entstanden. Als ich mir beim Stockkampf den Finger gebrochen habe, bin ich auch erst am nächsten Tag zum Arzt und siehe da: Der Finger ist noch dran und ich kann wieder damit tippen.

und das mit dem protokol finde ich, ist meine meinung, dass es wichtig und auch richtig ist und ich habe auch keine lust mich hier darüber zu streiten. es wird sich an unsere schule nie ändern, das wir es ausfüllen werden und der pat es unterschreibt und hier ebenfalls ein dicker fetter

Das kann ja Deine Meinung sein. Aber was ist denn, wenn sich der Schüler weigert, zu unterschreiben? Drohst Du ihm mit X oder Y, wenn er es nicht tut? Dann sind wir wieder bei einem Straftatbestand. Daran ändert auch Deine Meinung nichts.

Der Patient kann sich erst weigern, nach Hause zu gehen, wenn er 18 ist. Ansonsten sind die Eltern dafür zuständig! Du kannst jederzeit die Eltern informieren und sie antanzen lassen. Achtung! Nur wenn der Patient noch nicht volljährig ist! Bei Volljährigkeit ist das ein Bruch der Schweigepflicht, wenn der Patient verweigert, seine Eltern informieren zu lassen. Und wenn die Eltern sagen, der Schüler soll nach Hause... dann geht er nach Hause.

Auch hier irrst Du. Du kannst niemanden antanzen lassen. Wenn ich als Vater nicht kommen will, dann komme ich nicht. PUNKT (um in Deinem Weltbild zu bleiben) Ob ein Lehrer das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Schüler hat, kann ich jetzt nicht beurteilen, aber es würde mich extrem wundern. Aber auf keinen Fall hast eben DU das Aufenthaltsbestimmungsrecht und 40h Ausbildung (wenn Du die überhaupt hast) ermöglichen Dir noch lange nicht, die generelle Schulpflicht aufzuheben. Also kannst DU mal niemanden nach hause schicken, egal ob der Patient nun 5 oder 50 Jahre alt ist.
Zuletzt geändert von Don Spekulatius am 03.04.2011, 16:55, insgesamt 2-mal geändert.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

03.04.2011, 16:52
Grundsätzlich ist es sicher so, dass man ja nicht bei jeder kleinsten Verletzung, die unsichere Frakturzeichen beherbergt, mit einer Fraktur rechnen muss.

Dennoch: Verharmlosen sollte man das Risiko auf keinen Fall! Gerade bei Frakturen im Bereich des Beins bzw. Fußes sollte man recht vorsichtig sein (v.a. im Wachstumsalter), da es durchaus zu schwereren Schäden kommen kann, wenn der Patient noch hunderte von Metern zurücklegt.
Korrigiere mich bitte, Don, wenn ich etwas Falsches sage ;) .

03.04.2011, 16:54
Original von Knuddelcarina Verlegt diese (Damit meine ich das Thema Elterninformation etc.) Diskussion bitte HIER her. !

03.04.2011, 17:00
Original von gorld
Übrigens kann man Themen [trennen und wieder] zusammenfügen, kleiner Tipp am Rande ;)
Endlich EH! 04.05.2008!

03.04.2011, 17:11
Original von gorld
Original von gorld
Übrigens kann man Themen [trennen und wieder] zusammenfügen, kleiner Tipp am Rande ;)



Bei unserer Forensoftware ist das leider nicht möglich, deshalb weisen wir euch ja auch regelmäßig daraufhin, weil z.B. ich keinen Bock hab, das Komplette Thema zu kopieren und nach Themen auseinander zu dröseln.

Also bitte verlegt eure Diskussion....

12.04.2011, 19:49
Ich hätte die Schülerin auf jeden Fall zum Doc geschickt, einmal wegen der Symptome, und weil Ein KH keine 5 min zu Fuß von unserer Schule entfernt liegt und die mich da schon kennen ;)
letzten Donnerstag ist bei unse sowas ähnliches Passiert der Junge selber hatte kaum Schmerzen nur war halt ziemlich dick angeschwollen als ich dann gehört hab das das der 4. Bruch an der Stelle wäre bin ich mal mit im ins KH Röntgen gegangen und TADA "Knochen im Arsch" wie er zu seiner Mutter am telefon meinte :P

Knochenbrüche passieren schneller als man denkt, bevor ich zum SSD ging hatte ich die Vorstellung das es ziemlich schwer ist sich den Arm zu brechen, mittlerweile bin ich vom Gegenteil überzeugt ;)

Grüße Tim

12.04.2011, 20:30
Bei uns were das nicht so einfach,
zumal wir nicht einfach so mit einem Schüler das Schulgelände verlassen dürfen, auch wenn wir zur Klinik wollen, weil wenn es so schlimm ist, dass der Pat. in die Klinik muss dann rufen wir den RD.
außerdem müssten wir, bevor wir röntgen gehn, die eltern rufen, weil die Pat. nicht volljährig ist.
Seit 2011 Schulsanitäter und ausgebildeter Sanitätshelfer
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12.04.2011, 23:11
Original von Titanus
Bei uns wäre das nicht so einfach,
zumal wir nicht einfach so mit einem Schüler das Schulgelände verlassen dürfen, auch wenn wir zur Klinik wollen, weil wenn es so schlimm ist, dass der Pat. in die Klinik muss, ( dann) rufen wir den RD.
Außerdem müssten wir, bevor wir röntgen gehen, die Eltern rufen, weil die Pat. nicht volljährig ist.


Dies ist ja nicht euer Problem, sondern dass der Klinik. Außerdem ist das Quatsch, finde ich, kannst du das begründen? Oder ruft die Klinik bei einem Polytrauma auch die Eltern, um die Erlaubnis zum röntgen zu geben? Sicherlich werden die Eltern hinzugezogen, aber wenn der Doc röntgen will, wird er dies schon tun. Ich denke Don kann das hier noch einmal erläutern, wie hier die Rechtslage ist.
Zuletzt geändert von Maxi am 12.04.2011, 23:12, insgesamt 2-mal geändert.

13.04.2011, 00:19
Auch im Krankenhaus ist man grundsätzlich an die Einwilligung des Patienten gebunden - einzige Ausnahme sind Notfälle die ein sofortiges Handeln erfordern. Ansonsten ist immer die Einwilligung des Patienten, bei Kinder der Eltern und bei Bewusstlosen des gesetzlichen Betreuers (der dann ggf. gerichtlich bestimmt werden muss) einzuholen.

13.04.2011, 12:57
Ah, ok. Im Notfall, z.B. Polytrauma ja sicher nicht, oder? Aber Fakt ist, dass dies nicht das Problem eines SSDs ist, wie hier geschildert, sondern des Arztes.

14.04.2011, 15:48
Eigentlich habe ich doch genau das geschrieben...

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