Alles aus Feuerwehr, ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD und THW
03.06.2013, 17:30
Hallo,
Heute in der Schule hat eine Mitstreiterin von mir (SSD) mir erzählt, sie habe vor sich beim DRK zu verpflichten und auch den Sanitätslehrgang (San ABC?) dort zu besuchen.
Eigentlich war geplant geschlossen mit dem SSD bei den MHD einzutreten (wir wären eine eigene Jugendgruppe geworden^^), aber das natürlich auf freiwilliger Basis. Sie hatte sich auch sehr für eine Mitgliedschaft beim MHD interessiert und auch schon ein Anmeldeformular abgegeben, jetzt aber erzählt sie davon sich beim DRK ZUSÄTZLICH zu verpflichten?
Da mir (ich bin so ein kleiner Drängler^^) die zusätzliche Ausbildung bei den Maltesern - einmal wöchentlich 90min - nicht schnellgenug geht und sie mir erzählte, es wären wohl Wochenendseminare, zur Sanitätsausbildung beim DRK interessierte ich mich sehr dafür.
Da unsere SSD-Fortbildung auch mit vielen Kleineren zusammen läuft und eben nciht wirklich immer "zusammenhängend" ist - hoffentlich ist das treffend formuliert^^ - würde ich eben gerne solche Seminare vom DRK zur Ausbildung besuchen. Alternativ habe ich bereits geschaut, aber leider wird in der näheren Umgebung wohl sobald ncihts ähnliches von dem MHD angeboten.
Deshalb meine Frage: Kann/Darf man eine "Doppelmitgliedschaft" haben, bei den angesprochenen HiOrgs?
Gibt es Etwas, das dagegen sprechen würde, zusätzlich eine Ausbildung beim DRK zu machen?
Danke schonmal für die Antworten;
Lg Max
03.06.2013, 18:29
Hallo Gruenie,
theoretisch geht das schon. Praktisch ist das unter Umständen nicht gern gesehen weil beide HiOrgs die gleichen Aufgaben haben. Warum sollte dir das DRK die sanitätsdienstliche Ausbildung bezahlen, wenn du danach nur Dienste für die Malteser machst? Möglicherweise wird dein Ausbildungsstand auch in der jeweils anderen HiOrg nicht anerkannt. Letztendlich kann man das aber nicht für den konkreten Fall sagen. Vielleicht verstehen sich die beiden HiOrgs ja bei dir im Kreis super gut und haben kein Problem damit wenn du dich in beiden engagieren willst.
Grundsätzlich einfacher möglich ist, wenn du dich in einer anderen Organisation (Freiwillige Feuerwehr, THW, Wasserrettung) und einer HiOrg engagieren möchtest, damit gibt es i.d.r. weniger Probleme weil die Organisation in verschiedenen Aufgabenfeldern tätig sind. Natürlich musst du dich so oder so spätestens mit 18 Jahren (ggf. auch schon früher) entscheiden zu welcher Organisation du im Einsatzfall (SEG, KatSchutz) gehst.
Hinzu kommt sowieso noch die Frage welche HiOrg dir als Minderjährigem welche Ausbildung zahlt. Das hängt möglicherweise auch damit zusammen ob du "nur" in die Jugendorganisation eintrittst oder direkt in einem Ortsverband oder einer Bereitschaft Mitglied wirst.
Also lass dich einfach mal bei beiden ganz unverbindlich Informieren und schau mal wo es dir besser gefällt.
Grüße
Berliner Schildkröte
03.06.2013, 18:31
Möglich ist eine Doppelmitgliedschaft wohl... es ist nur die Frage ob dies sinnvoll ist.
Ich bin, je nach Definition, evtl. auch so jemand und habe daher meine Erfahrungen mit diesem Thema gemacht.
Ich bin in meiner Heimatgliederung aktiv in SEG/KatS und SanDienst, Rettungsdienst fahre ich hingegen eher bei den "Nachbar-Maltesern"
(bei denen ich auch im SanDienst aushelfe) oder bei einem großen privaten RD/KTP-Unternehmen, bei dem ich auch meinen RDH-Kurs gemacht habe.
Ich wurde teilweise schief angeguckt, da die HiOrg natürlich schon die Sorge hat, dass der Helfer nur die Ausbildung abstauben will oder das "Rosinen picken" bei Diensten anfängt.
Ich habe mich klar zu meiner Gliederung bekannt, helfe nur woanders aus wenn die Dienste der eigenen Gleiderung besetzt sind, und nehme auch nur dort an dem "gesellschaftlichen Helferleben" teil.
Auf der anderen Seite habe ich Einblick in verschiedene Wachen gehabt und überall Erfahrungen mitgenommen, die mir gefallen oder nicht gefallen haben.
Auch die Unterschiede zwischen Unternehmen und gGmbH einer HiOrg sind interessant, bzw. die Gemeinsamkeiten, ich unterscheide eigentlich nur noch Ehrenamt von Rettungsdienst.
Bei mir wurden so viele einschlägige Vorurteile gegen die Privaten ausgeräumt und man lernt Dreckecken beider Systeme kennen.
Du merkst es gibt Sonnen- wie Schattenseiten wenn man sich in mehreren Gliederungen umschaut. Ich denke man muss sich besser früher als später klar für eine Organisation entscheiden, da man sonst weder bei der einen noch bei der anderen richtig dabei ist. Und du musst damit rechnen, dass einige Kollegen dein Engagement nicht nur als großes Interesse sehen.
03.06.2013, 18:49
Ich sehe das als unproblematisch an.
Ich mache bei der DLRG Wasserrettungsdienst (nur noch selten), und beim DRK eben Bereitschaft, mit allem was dazu gehört. Beide Vereine murren ab und an mal, wenn ich keine Zeit habe. Klar ist: Das ist Freizeit, und wo es mir spaß macht, bin ich.
Das DRK zahlte mir den kompletten RS und einen Großteil des RettAss. Darum fühle ich mich natürlich denen mehr verpflichtet.
Ich helfe auch gerne mal bei der JUH, oder sonst wo aus, wenn ich den Dienst interessant finde. Das ich das "darf" habe ich mir von meiner Bereitschaftsleitung als Brief ausstellen lassen.
04.06.2013, 14:12
Ich bin auch in einer ganzen Reihe von Hilfsorganisationen aktives (oder passives) Mitglied.
Das ist formal kein Problem. Wo du deine Freizeit verbringst ist ja deine Sache. Es gibt keine Grundlage, auf der Doppelmitgliedschaften verboten werden könnten.
Eine Ausnahme gibt es aber: Die Verpflichtung im Katastrophenschutz.
Hier gilt, dass du dich nur bei einer Katastrophenschutzeinheit verpflichten kanst und im Einsatzfall für diese Einheit bereitstehen musst.
Den übrigen Kram (also Sanitätsdienste, Jugendarbeit etc.) kannt du machen, wo und wann du möchtest, und das auf Wunsch auch bei mehreren Anbietern.
Wie schon gesagt, kann es aber passieren, dass Ausbildungen gegenseitig nicht anerkannt werden (das ist oft regionale Ermessenssache) oder dass du Probleme bekommst, wenn du in einer Organisation eine Führungsposition übernehmen möchtest, durch die du an Insiderwissen gelangst.
Da kann es sein, dass das Murren dann anfängt, aus Angst, dass Betriebsgeheimnisse und Kundendaten an andere Organisationen weitergegeben werden.
Aber als "normaler" Helfer ausserhalb des KatS: Unproblematisch...
04.06.2013, 19:03
Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte stehen sich die beiden bei mir nciht im Wege...
Der MHD übernimmt die SEG, in Fällen, wenn der RD mal anderorts gebunden ist und übernimmt die Leitstelle, oder stellt einen BHP im Katastrophenfall...
Das DRK macht alle größeren SanDienste. Außerdem haben sie auch eine SEG/KatS, die allerdings zusammen mit den Maltesern funktioniert...(da bin ich mir aber nicht sicher -_- )
Zu den SanDiensten sieht man immer nur DRK-Jacken rummrennen, allerdings scheint das ganze Material mit einem MHD-Bus (son Anhänger-Truck/Wasauchimmer^^) zu kommen...
Ich glaube ja die Gliederungen arbeiten zusammen bei mir (Vermutung; Morgen frag ich mal meinen Lehrer, der beim MHD ist, ob er was weiß).
Danke für die vielen Antworten...
...Ich werde das ganze auchnoch mit unserem Ausbilder/meinem Lehrer besprechen, außerdem werde ich meine Eltern fragen (eine Mitgliedschaft ist ja auch nicht kostenlos...)
Allerdings denke ich, dass mir vorerst ein Verein genug ist, welcher, das muss abgewartet werden...
Lg Gruenie
04.06.2013, 19:21
Original von Gruenie
eine Mitgliedschaft ist ja auch nicht kostenlos...
Bitte was?
Sich auf Diensten ausbeuten lassen und dann noch selber dafür zahlen?
04.06.2013, 19:40
Original von gorldOriginal von Gruenie
eine Mitgliedschaft ist ja auch nicht kostenlos...
Bitte was?
Sich auf Diensten ausbeuten lassen und dann noch selber dafür zahlen?
Also, das kenne ich nur von der DLRG
Da lohnt es sich aber auch!
Beim DRK muss man bei uns nix zahlen.
04.06.2013, 20:16
In der Malteser Jugend muss man als Schulsani-Mitglied auch zahlen. Zumindest hier bei uns.
Ohne bezahlte Mitgliedschaft keine Ausbildungen...
04.06.2013, 20:26
Original von gorldOriginal von Gruenie
eine Mitgliedschaft ist ja auch nicht kostenlos...
Bitte was?
Sich auf Diensten ausbeuten lassen und dann noch selber dafür zahlen?
In meiner MHD-Gliederung ist es so, dass man im Jahr ca. 10 Euro als Mitgliedsbeitrag für die Versicherung zahlt, eine Aufwandsentschädigung für Dienste erfolgt nicht.
Beim DRK wird dies ja (anscheinend) anders gehandhabt, oder?
04.06.2013, 20:28
Im DRK sind glaube ich nur die Wasserwacht und evtl. noch die Bergwacht beitragspflichtig.
01.07.2016, 14:56
Hat eigentlich jemand Erfahrung mit der Arbeit für mehrere Ortsverbände derselben Hilfsorganisation?
Die Ortsverbände sind doch jeweils selbstständige Vereine und nach der Bundessatzung ist man Mitglied in einem bestimmten Ortsverband. Aber nun ist es ja zum Beispiel denkbar dass man beruflich oder privat einen Teil der Woche an einen Ort ist und einen anderen Teil an einem ganz anderen Ort.
Ist es dann irgendwie möglich für beide Ortsverbände Dienste zu machen? Nach der üblichen Bundessatzung jedenfalls kann man nur Mitglied in einem Ortsverband sein und es ist die Frage wie das mit der Haftung ist wenn man für den Verein Dienste macht indem man kein Mitglied ist.
Hat da jemand Erfahrungen?
Gruß,
Tino255
02.07.2016, 06:29
Reden wir jetzt von zwei unterschiedlichen Vereinen oder zwei Ortsverbänden?
Wenn es um zwei Ortsverbände geht dann hab ich die Erfahrung gemacht, dass es überhaupt kein Problem darstellt in beiden tätig zu sein. Die Versicherung läuft sowieso zentral vom Gesamtverband aus. Man sollte halt beiden Ortsverbänden sagen, dass man noch wo anders tätig ist. Bei Ausbildungen etc. teilen sie sich manchmal die Kosten bzw. es zahlt der Ortsverband, der die Ausbildung wünscht bzw. am meisten davon profitiert.
LG Claudia
02.07.2016, 19:07
tino255 hat geschrieben:Die Ortsverbände sind doch jeweils selbstständige Vereine und nach der Bundessatzung ist man Mitglied in einem bestimmten Ortsverband.
Das hängt von der (rechtlichen) Organisation der Hilfsorganisation ab.
Beim DRK sind meines Wissens die Untergliederungen selbständige Vereine. Bei der JUH ist das nicht so - der gesamte Bundesverband ist der Verein, die Landesverbände, Kreis-/Regionalverbände und Ortsverbände sind unselbständige Untergliederungen dieses Vereins. Der MHD handhabt das nach seiner Satzung offenbar unterschiedlich; er kennt unselbständige Diözesangliederungen, aber auch die Möglichkeit von Ortsverbänden als rechtlich eigenständigen Zweigvereinen.
saniebe hat geschrieben:Reden wir jetzt von zwei unterschiedlichen Vereinen oder zwei Ortsverbänden?
Das ist - bspw. - beim DRK beides der Fall: zwei Ortsverbände
sind dort zwei unterschiedliche, rechtlich selbständige (Zweig-)Vereine.
tino255 hat geschrieben:Hat da jemand Erfahrungen?
Nein, weil sich das Problem für "meinen" Verein nicht stellt.
Grüße,
-thh
04.07.2016, 11:34
Bei uns (DRK Westf.-Lippe / KV Tecklenburger Land) ist es durchaus üblich, dass die einzelnen Ortsvereine sich gegenseitig mit Personal und Material aushelfen.
Das ist überhaupt kein Problem. Unsere Ordnung der Gemeinschaften kennt sogar den Fall, dass jemand in zwei Gemeinschaften Mitglied ist: Eine Gemeinschaft muss die Federführung für Ausbildung etc. für den Helfer übernehmen, in der anderen ist er dann quasi Aushilfe.
In unserem OV haben wir es so geregelt, dass die Helfer (mit Zustimmung der RKGL) gerne in anderen OV tätig werden dürfen, sobald keine eigenen Dienste anstehen oder diese schon ausreichend besetzt sind.
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