Hallo zusammen,
bringen wir mal ein bisschen Leben ins Forum
.
Ich habe eben die aktuelle Fassung einer Dienstanweisung meiner HiOrg gelesen, in der Folgendes stand:
"Die Blutzuckermessung ist ein invasiver Eingriff und dem Sanitäter nicht gestattet."
Ich spreche hier vom Bereich Sanitätsdienst/Katastrophenschutz, die letzten drei Threads, die sich hier mit dem Thema befasst haben, liegen mittlerweile fast über 3 Jahre zurück oder befassten sich lediglich mit der BZ-Messung im SSD.
Meine Frage wäre hierzu, wie eure HiOrgs dies handhaben. Ich kenne dies von einer anderen Organisation anders, zudem finde ich die BZ-Messung im Sanitätsdienst durchaus relevant:
1. Alki zum ausnüchtern auf einer UHS - "nur" besoffen und zum ausnüchtern oder eine schleichende Hypoglykämie?
2. Patientin mit Übelkeit/Schwindel - Hypoglykämie oder andere (schwerwiegendere) internistische Ursachen? Der Patientin Flüssigkeit und Zucker zukommen zu lassen und zu sagen: "Wir geben ihnen mal Zucker in der Hoffnung, dass es besser wird, wissen es aber erst in ca. 15-20 Minuten" kommt doof.
3. Etc., gibt ja etlich Beispiele mit "nicht Lehrbuch- Patienten"
Meiner Meinung nach gehört die BZ-Messung zur standart Versorgung von internistischen Patientin, zudem auch zu chirurgischen Patienten mit unklaren Unfallmechanismus.
Also, wie ist dies bei euch gehandhabt?
Zuletzt geändert von
Maxi am 19.01.2013, 18:49, insgesamt 1-mal geändert.