Alles aus Feuerwehr, ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD und THW
24.04.2012, 17:15
Hallo liebe User!
Ich weiß, dass das Thema in nem Schulsani-Forum eigentlich nichts zu suchen hat, aber die Rubrik HiOrgs scheint mir trotzdem recht passend für das Problem.
Wir fahren in Leverkusen das System, dass wir für den KatS-Fall einen Bootstrupp vorhalten, zu dem dann auch ein GW-Wasserrettung gehört.
Wir nutzen hierzu einen VW LT, der eigentlich nur ein MTW ist, aber die Kennung des GW trägt (59). Er wird im KatS-Fall mit Zargesboxen beladen und somit dann zum GW-Wasserrettung. Im Normalfall wird er als MTW auch zum Beispiel für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt.
Nun meine Frage:
Muss der GW nur aufgrund seiner Funkkennung dauerhaft nach STAN ausgerüstet sein oder ist unser System mit dem Beladen im Einsatzfall auch in Ordnung?
Meiner Meinung nach muss er nur als GW-W beladen sein, wenn er auch als solcher eingesetzt wird und nicht nur, weil da die Kennung "59" drauf steht. Schließlich ist ein RTW ja auch ein "83", wenn er gerade durch einen Löschknecht zur Werkstatt gefahren wird und dafür runtergerüstet wurde...
Habt ihr hierzu Quellen?
24.04.2012, 17:18
Ich würd sagen einfach als nicht einsatzbereit an der Leitstelle anmelden. Oder gar nicht anmelden...
Wobei ich es eh für unwahrscheinlich halte, dass ihr angefunkt werdet: "Ihr seid da ja gerade in der Nähe, da wird mal eben ein GW Wasserrettung gebraucht"^^
Zuletzt geändert von
peit am 24.04.2012, 17:18, insgesamt 1-mal geändert.
24.04.2012, 20:56
Warum deklariert ihr das Fahrzeug nicht einfach als Mehrzweckfahrzeug (Kennung XX/14-X)?
Dann seid ihr die Probleme los und könnt das Fahrzeug sowohl als MTW als auch als GW nutzen...
Bei der Feuerwehr nutzen wir ein ähnliches Konzept. unser Mehrzweckfahrzeug kann durch modulare Bauweise sowohl als ELW 1, MTW oder (mittels Modulanhänger) sogar zum LF 8 aufgerüstet werden.
Ihr könnt die Funk-Kennungen ja selbst festlegen.
24.04.2012, 21:25
Warum deklariert ihr das Fahrzeug nicht einfach als Mehrzweckfahrzeug (Kennung XX/14-X)?
Vermutlich weil es vom Kat-Schutz als GW bezahlt wurde. Wenn es anders genutzt wird, gibt's keine Gelder mehr dafür.
25.04.2012, 11:34
Wenn es als GW gemeldet und geführt wird, muss es innerhalb der Ausrückezeit einsatzbereit sein.
Die Ausrückezeiten können bei der örtliches Kat-Schutz-Behörde erfragt werden.
Ich kenne einen Stützpunkt einer SEG, die das auch so gehandhabt haben für die MTWs und die Betreuungskisten, die nicht mehr auf den Anhänger gepasst haben, aber mittlerweile haben die das Material durchgehend auf dem Auto, außer es wird vorher bei der LST angemeldet, dass das Auto für etwas anderes benutzt wird.
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