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Alles aus Feuerwehr, ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD und THW
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Unterschiedliche Ausbildung war: Wo gibt es unterschie

11.02.2009, 15:28

Servus,

Ganz zuerst ich komme aus rheinlandpfalz!
Wo is denn der unterschied zwischen SAN A und B?
Ich dachte Sanitätshelfer heisst beim DRK Rettungshelfer offiziell SAN A und umgangssprachlich Sanitäter?

Gruß Kevin
Zuletzt geändert von Gast am 11.02.2009, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.

11.02.2009, 15:51

Hi Kevin,

also ich denke mal, dass du mit Rettungshelfer den Rettungsdiensthelfer (RDH) meinst. Dieser ist eine Vorform der Rettungssanitäterausbildung (RS) und umfasst 320h (davon 160h Theorie).
San A und B sind jeweils 24h und der San B baut auf A auf.
Was die inhaltlichen Unterschiede betrifft kann ich dir wenig sagen, da ich die Ausbildungen noch nicht hab, aber Google hilft sicher weiter.

11.02.2009, 16:04

jetzt kann ich schon die von mir genannten nich auseinanderhaltn da kommst du noch mittem Rettungsdiensrhelfer

Also der sanitätshelfer beider JUh dauert ca. 60h und von was was da drauf aufbaut hab ich noch nie was gehört

11.02.2009, 19:14

Die Unterschiede sind zwei Themen weiter unten schon einmal erläutert. Augen auf!

11.02.2009, 19:42

Also SAN A ist der Sanitätshelfer und SAN B ist der Sanitäter für Sanitätsdienste.

In einem vorherigen Thema hab ich die Inhalte des Kurses schon mal erläutert. Bei uns im KV ist es so das die Kurs in einem angeboten werden die dann SAN A/B heißen. Ich hab den SAN A/B-Kurs gemacht, kann deshalb nicht sagen was für Themen SAN A enthält weil eben alles zusammen war.

Weiter gibt es noch einen SAN C.

11.02.2009, 20:30

Gilt das generell genormt für alle Hiorg?

Sowas da lebt man ein leben lang mit dem falschen Wissen und weiß es nich....

Danke erstmal für die schnelle beantwortung!

Gruß Kevin

11.02.2009, 22:35

Kurze Antwort: Nein.
Jede HiOrg macht da ihre eigene Geschichte - auch wenn es dabei Überschneidungen gibt.
Relativ ähnlich sind sich auf jeden Fall noch DRK und DLRG.

12.02.2009, 09:43

Ob das für jede HiOrg genormt ist weiß ich leider nicht.

20.02.2009, 21:05

also in hessen ist der sanitätshelfer (sanH) san a b c

in bayern is er san a + b und c ist fachbezogen zumbeispiel wasserwacht oder bergrettung

aber imprenziep is san h soweit immer san a+b

juh und drk sind sehr vergleichbar so wie dlrg dabei

20.02.2009, 22:27

Hallo Kevin!

Ich glaube, du wirfst da ein bisschen was durcheinander.

Der Sanitäter oder auch Sanitätshelfer ist zunächst einmal kein geschützter Begriff.
Im Allgemeinen bezeichnet man als Sanitäter jeden, der im Sanitätsdienst einer Hilfsorganisation (HiOrg) tätig ist, unabhängig von seiner Qualifikation (Ärzte natürlich ausgenommen).

Innerhalb der einzelnen HiOrg sind die Ausbildungen unterhalb des Rettungshelfers teilweise sehr unterschiedlich geregelt.

Ich kenn zum Beispiel (!!) folgendes:

SanA: Erweiterte Erste Hilfe, gehört noch zur Breitenausbildung und zur Grundausbildung für alle aktiven Helfer im DRK

SanA+B/San Block I: Fachausbildung Sanitätsdienst, Sanitäter

SanC / San Block II: erweiterte Kenntnisse im Sanitätsdienst betreffend KatS (oder Aufbaulehrgang zum RettH NRW)

Ausbildungsinhalte: http://www.drk.riesenbeck.de/rkgem/sandausbthemen.htm

Der Rettungshelfer ist HiOrg-übergreifend je Bundesland einheitlich geregelt.

Der Rettungshelfer NRW umfasst zum Beispiel (!!)

- 80 Stunden Lehrgang
- Prüfung
- 80 Stunden Praktikum an einer Lehrrettungswache

Rettungssanitäter und Rettungsassistent sind dann bundeseinheitlich geregelt:

RettSan:

- 160 Stdn. Lehrgang
- 160 Stdn. Praktikum im KH
- 160 Stdn. Praktikum an einer Lehrrettungswache
- 40 Stdn. Abschlussprüfung

RettAss
- 1. Jahr: Theoretische Ausbildung, Klinikpraktika
- 2. Jahr: 1600 Stdn. Praktikum an einer Lehrrettungswache

HTH
Zuletzt geändert von Buschi am 20.02.2009, 22:34, insgesamt 2-mal geändert.

29.04.2009, 14:56

Mal ne Frage: gibt es eigentlich Altersbeschränkungen für SAN A, B und C? Bzw, kann man die Schon mit 15 machen?

29.04.2009, 15:03

Dies ist regional geregelt, aber i.d.R. kannst du mit 15 San AB schon machen.

29.04.2009, 15:08

ah ok, danke

10.05.2009, 09:51

Beim DRK in Westfalen-Lippe ist
"vollendetes 17. Lebensjahr" Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang.

EDIT: Quelle: http://www.drk.riesenbeck.de/rkgem/sanausbpruefordlvwl.htm
Zuletzt geändert von Buschi am 10.05.2009, 09:52, insgesamt 1-mal geändert.

15.12.2009, 14:33

Ich möchte dieses Thema nochmal aufgreifen:

Im alten Forum hatte mal jemand eine Übersicht über die verschiedenen Ausbildungen der unterschiedlichen Hilfsorganisationen erstellt.
Leider konnte ich die heute morgen dort nicht mehr finden.

Hat die von den alten Hasen vielleicht noch jemand auf der Festplatte gespeichert?

Wäre doch sicher sinnvoll, die hier mal zur Verfügung zu stellen.

Ansonsten möchte ich mal anregen, hier wieder so eine Übersicht zu erstellen.

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