Original von Saxo
Aber warum Panik erst recht bei Kindern (Alter 0-10/11) muss man doch auf jeden Fall versuchen Ruhe zu bewaren
Ich glaub, der Ursprungstext kam von mir... Ich antworte da mal drauf...
Hier ging es explizit um Notarztindikationen, also die Frage, wann zusätzlich zum RTW ein notarztbesetztes Rettungsmittel anzufordern ist.
In einigen Katalogen wird prinzipiell immer gefordert, bei jedem Einsatz mit beteiligten Kindern einen Notarzt hinzuzuziehen.
Dieses Praxis habe ich kritisiert, weil ich sie für überzogen halte. Streng genommen müsste dann ja für jedes Kind, was mit dem Fahrrad stürzt und sich ein paar Prellungen/Schürfwunden zuzieht, aufgrund der Alarmordnung ein Notarzt mitalarmiert werden.
Ist ja schließlich ein "Kindernotfall"...
Ich habe den Verdacht, dass eine so unreflektiert ausgesprochene Empfehlung darauf fusst, dass (auch bei den Erstellern der Empfehlung) immer eine gewisse Grundspannung bis Panik herrscht, wenn bei einem Einsatz Kinder zu Patienten werden. Oft ist der NA-Einsatz weder nötig noch zielführend (noch mehr rote Jacken verunsichern und beängstigen das Kind ja noch zusätzlich).
Ich persönlich glaube, dass auch bei Kindernotfällen ein Notarzt nur dann erforderlich ist, wenn es eine vitale Indikation dafür gibt (Bewusstlosigkeit, starke Schmerzen, Atemwegsstörung etc.).
Vielleicht habe ich das Wort "PANIK?" etwas missverständlich in den Text eingebunden.
BTW:
Ich habe doch glatt noch ein altes Muster 4 (Verordnung einer Krankenbeföderung) von 1995 gefunden. Da war die tolle Hilfestellungen hinten noch aufgedruckt.
Hier also der Originaltext:
"Dieser Vordruck darf vom Arzt nur ausgefüllt werden, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel aus medizinische Gründen nicht benutzt werden kann.
Bei der Notwendigkeit einer Krankenfahrt bzw. Krankentransportleistung ist die Verordnung einer Fahrt mit Taxi oder Mietwagen die wirtschaftlichste.
Ist eine Krankenfahrt aus medizinischen Gründen mit Taxi oder Mietwagen nicht möglich, soll der Arzt unter Beachtung eines strengen Maßstabes angeben, welches der nachstehenden Transportmittel notwendig ist.
+ KRANKENTRANSPORTWAGEN sind grundsätzlich für alle Krankentransporte von Nicht-Notfallpatienten vorzusehen, und zwar bei:
- Personen, die an einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit leiden oder derer verdächtig sind
- Personen, die aufgrund ihrer Krankheit im Liegen zu befördern sind
- hilfsbedürftige Personen, die im Zusammenhang mit dem Transport zu ihrem Bestimmungsort (z.B. Arztpraxis, Wohnung, Krankenhaus) einer fachlichen Betreuung (Arzt oder im Rettungsdienst/Krankentransport ausgebildete Personen) oder der Einrichtung eines Krankentransportwagens bedürfen; ihnen gleichgestellt sind Personen, bei denen eine solche Hilfsbedürftigkeit zu erwarten ist.
++ RETTUNGSWAGEN sind zur Erstversorgung und zum Transport von Notfallpatienten anzufordern, die vor oder während des Transportes neben den Erste-Hilfe-Maßnahmen auch zusätzlicher Maßnahmen bedürfen, die geeignet sind, die vitalen Funktionen aufrechtzuerhalten oder wieder herzustellen.
+++ NOTARZTWAGEN sind zur Erstversorgung und zum Transport von Notfallpatienten anzufordern, bei denen vor und/oder während des Transportes lebensrettende und erweiterte lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen sind, für die ein Arzt erforderlich ist.
Zur Vermeidung unkoordinierter Einsätze sollte der Arzt Rettungswagen, Notarztwagen usw. nur über die örtlich zuständige Rettungsleitstelle anfordern."