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01.02.2013, 20:04
01.02.2013, 20:04
Ich gehe mal nur auf meinen Teil ein, Blinki will ja auch noch was zu tun haben.
Der Wirkstoff Diclofenac kann bei Patienten mit chronischen Magenproblemen zu einem akuten Abdomen durch Reizung der Darmschleimhäute führen.
Auch kann er einen Asthmaanfall auslösen.
01.02.2013, 20:08
01.02.2013, 20:09
Original von ParamedicKA Du sprichst hier von der offiziellen Stellungnahme, die nur RAs dieses Recht einräumt. Dies wäre eine enge Auslegung. Da wir uns aber im Rahmen noch immer im Rahmen des gerechtfertigten Notstandes bewegen, sind auch weitere Auslegungen möglich. Die BÄK spricht deshalb nur von RAs, da nur diese nach RettAssG auch ausgebildet wurden um die heiß diskutierten Maßnahmen auch durchzuführen
01.02.2013, 20:14
01.02.2013, 20:21
01.02.2013, 20:24
Original von ParamedicKA
Der Wirkstoff Diclofenac kann bei Patienten mit chronischen Magenproblemen zu einem akuten Abdomen durch Reizung der Darmschleimhäute führen.
Auch kann er einen Asthmaanfall auslösen (Hintergründe auch auf Wikipedia nachlesbar). Außerdem sollte der Pat. > 12 Jahre sein.)
01.02.2013, 20:28
01.02.2013, 20:30
01.02.2013, 20:54
02.02.2013, 00:19
Original von ParamedicKA
Die Stellungnahmen kenn ich und das Gesetz ist mir auch bekannt. Die Notkompetenz ist ein von der BÄK definierter Begriff der sich auf das Gesetz beruft, welches sehr breit ausgelegt werden kann. Mir ist klar, dass dein Ziel war, die Notkompenz zu definieren als durch die BÄK geprägten Begriff. In diesem Sinne ist deine Auslegung korrekt. Außerdem solltest du als Gesetzezitierer anbei bemerkt schon einmal von der Hermeneutik gehört haben.
02.02.2013, 19:06
02.02.2013, 19:18
02.02.2013, 19:24
02.02.2013, 19:26
Original von ParamedicKA
Die obige Argumentation ist konkludent und nur eine Gesetzesauslegung. Wir wissen doch alle dass die Kompetenzen eines RS sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen und nunmal diese Auslegungen richtungsweisend sind.