Original von LevSani
@Sebbe: Auch wenn ihr die Patientinnen schon kennt und die das öfter haben, bleibt jede Bewusstlosigkeit eine akut lebensbedrohliche Situation, in der die Patientin kreislaufmäßig sehr instabil ist.
Damit gehört sie in RD-Behandlung und sollte nicht von euch durch die Gegend getragen werden, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist (aus Eigenschutzgründen).
Naja, das eine bewusstlose Person zwangsläufig kreislaufmäßig instabil ist, stelle ich mal ganz stark in Frage. Zum Beispiel sind 99,5% der üblichen C2-Geschichten, die man am Wochenende so aus Discos raus schleppt atem- und kreislaufstabil.
Und selbst wenn hier eine orthostatische Dysregulation oder eine Hyperventilation die Grundursache sind (dürfte bei den meisten Mädels der Fall sein), sind die Patienten nicht kreislauf-instabil.
Ich möchte hier eine Bewusstlosigkeit keinesfalls bagatellisieren, aber ich sehe da auch kein Problem, die in stabiler Seitenlage auf einer Trage zum SanRaum zu transportieren, wenn es die Verhältnismäßigkeit zulässt.
Edit: Ich seh schon wieder die Proteste, daher erwähne ich es jetzt lieber doch schon mal explizit...: Vorausgesetzt ihr habt Euch über Atmung und Kreislauf ein Bild verschafft, kennt die Patient(inn)en weil sie mit exakt der gleichen Symptomatik Stammgast sind und keine anderen Verletzungen oder neuen Symptome dagegen sprechen. Usw usf... es bleibt eine Einzelfallentscheidung innerhalb enger Grenzen, aber ich kann das Verfahren an sebbe's Schule nachvollziehen und sehe nichts, was dem entgegen steht. Das sie vor dem Transport den Notruf absetzen, etc ist denke ich klar.