Original von M1k3
Ein Protokoll ist soweit ich weis Eigentum des Patienten, oder anders, er hat einen Anspruch auf das Original.
Zumindest im RD Bereich muss dem Patienten das Protokoll ausgehändigt werden, wenn der Pat. nicht ins Krankenhaus geht. Ansonsten ist es in den KH Unterlagen, und könnte dort von ihm eingesehen werden.
Ich wüsste keinen Grund warum das im SSD anders seien sollte.
SO einfach ist es nicht. Das Protokoll ist Eigentum des Leistungserbringers, sprich des Rettungsdienstes oder des SSDs.
Im Sinne einer komplikations- und reibungslosen Übergabe der medizinischen Daten kann ein Durchschlag oder eine Kopie des Protokolls an weiterführende Glieder der Rettungskette übergeben werden. Dieser Durchschlag bleibt dann z.B. im Eigentum des Krankenhauses.
Das Protokoll ist ein Leistungsnachweis und dienst der rechtlichen Absicherung.
Der Patient (und dessen Rechtsvertreter) haben lediglich ein Anrecht auf eine Einsicht, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Notärzte dürfen die Protokolle übrigens auch bei sich zu Hause verwahren, wenn es sich z.B. um Honorarkräfte handelt, sofern der Datenschutz gewährleistet bleibt.
So wurde es gerade bei uns im Rahmen einer Wachversammlung mit Anwesenheit eines Juristen und des Datenschutzbeauftragten geklärt.
Der Patient hat definitiv KEIN Anrecht auf die Dokumentation oder einen Durchschlag.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!