Alle Themen die ihr nicht unter bekommt, könnt ihr hier posten! Bitte schaut aber vorher nochmal im Forum, ob es nicht vielleicht doch besser woanders hinpassen könnte.
10.02.2015, 23:21
Hallo liebe Community,
folgendes ich leite den Schulsanitätsdienst einer schule mit ca. 750 Schülern. Die Schule veranstaltet jedes Jahr "Spieletage" wo jeder Jahrgang eine bestimmte Sportart gegeneinander spielt.
D.h. die 5 spielen Fußball gegeneinander die 6. an einem anderen Tag Hockey usw.
Das Problem ist jetzt das die Lehrer die das ganze Organisieren jedes Jahr Sanitätsdienst mit KTW bestellt mit der Argumentation
1. Das die ja jemanden gleich ins KH fahren können, was natürlich quatsch ist und
2. Das die Schulsanitäter den Unterricht nicht verpassen dürfen.
Unser Vertrauenslehrer ist da schon hinterher ... bis jetzt aber ohne großen Erfolg.
Jetzt meine Frage:
wie händelt ihr das an eurer Schule ?
MfG
11.02.2015, 11:13
Servus,
in meiner ehemaligen Schule stellt der SSD alle San Dienste in der Schule, wir haben aber auch keine Dienste die eine höhere Ausbildung (RH, RS, ...) oder erweitertes Material (KTW, Intubation, Medikamente, ...) benötigen.
Gruß
11.02.2015, 12:15
Das benötigt ein Sport-Spieletag ja auch nicht.
Allerdings sehe ich das Argument mit dem Versäumen des Unterrichts schon als nachvollziehbaren Grund. Vielleicht kann man ja einen Deal aushandeln, dass pro Sani ein Fehltag oder ähnliches gewährleistet wird. Davon wird man in aller Regel auch nicht blöd, und beide Seiten könnten ggf. einen Kompromiss finden.
11.02.2015, 13:00
Ja, das ist auch eines meiner Gegenargumente gewesen. Wir haben circa 15 Aktive Sanis also ist das zusammenstellen neuer Teams für jeden Tag realisierbar.
12.02.2015, 07:15
Das die ja jemanden gleich ins KH fahren können, was natürlich quatsch ist
Wieso sollte das quatsch sein? Das ist immerhin ein Kranken
transportwagen, oder bin ich jetzt vollkommen verwirrt?
12.02.2015, 11:27
Erstens sollte sich dieser nicht unbedingt vom Veranstaltungsort empfangen (Helferzahl auf diesem Sandienst wohl eher gering), zweitens kann mancherorts die Abrechnung mit der Krankenkasse schwierig werden, und drittens ist der KTW einer HiORG nicht unbedingt transportberechtigt - je nachdem wer als entsprechender Leistungserbringer des öffentlichen RD in dem Kreis zuständig ist, kann das zu Problemen führen.
Der KTW als "Absicherung" ist an sich eher als "Dach überm Kopf" und Materialzubringer gedacht.
20.02.2015, 14:32
Auch mobile Unfallhilfstelle genannt.
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