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12.03.2019, 13:21
Hallo Leute!

Hat sich erledigt

VG
Zuletzt geändert von Trostpflaster am 09.08.2019, 22:09, insgesamt 2-mal geändert.
:good:
19.03.2019, 21:39
Hi,
äh nein?!
Du musst im Besitz eines gültigen Beförderungs-"dings" sein. Dies kann z.B. bei der Polizei die Uniform, dein Truppenausweis, Ausweis als Mitglied des Bundestages oder ein Fahrschein sein.
Falls du mit GSL eine Groß-/Sonderlage meinst, ist es kein Problem. Kaufe dir ein Ticket und rechne es danach mit dem OV ab. Gemäß der gemeinsamen Regeln für ehrenamtlich Aktive im DRK/JRK hast du gegen Beleg einen Anspruch auf Erstattung deiner Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit sind.
Am besten kann man das kurz vorher mit dem Vorstand/der Führungskraft absprechen. Ich komme z.B. wenn ein Einsatz absehbar länger als zwei Stunden dauert auch aus meinem Studienort angefahren und kann dann die Kosten geltend machen. Mein OV rechnet das dann mit der Behörde im Einsatzfall ab.

LG
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!
20.03.2019, 07:19
Ok, alles klar.
Herzlichen Dank für die Antwort!
VG
:good:


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