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08.02.2010, 15:14
08.02.2010, 15:42
08.02.2010, 16:28
Original von LevSani
Dazu habe ich ein paar Fragen:
- Welche populären Modelle fallen denn unter das Waffengesetz?
- Warum fallen sie darunter?
- Was bedeutet das für die Leute, die das entsprechende Messer haben?
- Hattet ihr, wenn ihr ein solches Messer besitzt, schon Probleme damit?
Ich persönlich habe das Rescue Tool von Victorinox und habe schon Gerüchte gehört, dass das eines der Modelle ist, die unter das Waffengesetz fallen. Nur haben das einige Leute beim mir im OV und das ist ja auch frei verkäuflich, deshalb habe ich mir da jetzt noch keine Gedanken drüber gemacht.
08.02.2010, 16:44
Rettungsmesser mit seitlich herausspringender Klinge, die länger als 8,5 cm ist...
...als Werkzeug und nicht als Messer eingestuft, wenn ihre Klinge
- einen nahezu geraden, durchgehenden Rücken hat
- im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klingenspitze eine hakenförmige Schneide hat
- im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist
08.02.2010, 16:52
08.02.2010, 17:03
08.02.2010, 17:10
08.02.2010, 17:18
Original von Don Spekulatius
Wenn man also keine Lust auf ein Gerichtsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das WaffG hat, sollte man besonders vorsichtig sein.
08.02.2010, 17:36
08.02.2010, 17:41
Original von GeKue
Siehe das Beispiel in der Polizeiwache: Da konnten wir uns ganz offen drüber unterhalten bzw haben da mit 'ner Anzahl Polizisten gestanden und die Messer (deren und meins) gingen von Hand zu Hand. (Übrigens: auch die konnten/wollten keine definitive Aussage zu der Rechtmäßigkeit machen)
...Also ich denke mal: Wo kein Kläger da kein Richter. Und da ich das Messer nur ofen sichtbar in der Hand habe, wenn ich damit 'nen Gurt kappe oder im Einsatz was schneide, nehm ich auch an, dass die Jungs da andere Aufgaben zu erledigen haben. Gefilzt hat mich in Dienstkleidung noch keiner.
08.02.2010, 17:44
Original von M1k3
@ Gerrit: Habt ihr keine Rettungsschere aufm Auto?
Aber gut, das Argument mit dem Kühlen stillt meine kritische Ader
(das mim Absaugen nicht, wir führen dafür nen kleinen Behälter mit (unten in der Tasche wo die Absaugkathether bei sind))
08.02.2010, 17:52
@Schere: Doch, aber hast Du damit mal nen Gurt geschnitten? Die taugt grade so für Kleidung...für alles andere is die...öhm...suboptimal.
08.02.2010, 17:52
WaffG
§ 42a - Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
[...]
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, [...] oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
08.02.2010, 17:56
Original von Markus
Liegt klar in Art und Aufgabe der Schere, ich vermute, du hast jetzt Kleiderscheren wie Robin vor Augen...
09.02.2010, 00:11