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Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
29.07.2009, 14:28
Guten Tach,
Die GUV gibt ja Vorschriften raus, was wo vorhanden sein ?muss? an EH-Material (Bsp. in der Schule) .
Ich frage mich jetz gerade wie diese Vorschriften einzuordnern: Pflicht? Freiwillig bzw. Empfehlungen?
Und wenn Pflicht, was passiert bei Nichteinhaltung?
Fragen über Fragen..
Gruß
da goetz
Zuletzt geändert von
gorld am 29.07.2009, 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
29.07.2009, 14:33
Ja, es ist ein Muss, dass Erste Hilfe Material an Schulen vorgehalten wird.
http://www.medcontrol.de/download/guv_si_8065_eh_schulen.pdf GUV - SI 8065
Ich kann dir die Konsequenzen nicht sagen, aber es ist ein Muss...
grüsse
SSDboy
29.07.2009, 14:35
ja die GUV "EH an Schulen" ist mir schon lange bekannt...
Es geht nur drum ob das jetzt hier muss ist und wenn ja was passiert bei Nichteinhaltung?
29.07.2009, 14:36
Ja, es ist ein Muss.
ZITAT:
2.3 Welches Erste-Hilfe-Material
muss zur Verfügung stehen?
Mindestens ein Verbandkasten nach
DIN 13 157 Typ C muss an einer zentralen,
allen Hilfe Leistenden zugänglichen Stelle
im Schulgebäude ...
Es ist immer klar mit einem MUSS geschrieben!
29.07.2009, 14:39
Original von SSDboy
Ja, es ist ein Muss.
ZITAT:
2.3 Welches Erste-Hilfe-Material
muss zur Verfügung stehen?
Mindestens ein Verbandkasten nach
DIN 13 157 Typ C muss an einer zentralen,
allen Hilfe Leistenden zugänglichen Stelle
im Schulgebäude ...
Es ist immer klar mit einem MUSS geschrieben!
ich kann in meinen texten auch schreiben "Ich muss dies und das und ihr das", heißt ja trotzdem net dass es auch so is;)
Deswegen wollte ich auch Fragen wo festgelegt dass diese GUV-Vorschriften einzuhalten sind?
29.07.2009, 16:46
Ähmmmm........die GUV ist ja nun keine gesetzgebende Behörde.
Für jeden Gefährdungsbereich, wie etwa einen Arbeitsplatz etc. müsste eigentlich eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden, anhand derer festgestellt wird, welches Material vorgehalten werden muss. In der Regel findet aber diese Gefährdungsanalyse nicht statt und man orientiert sich an den allgemeinen Aussagen der GUV. Diese haben keinen Gesetzes- oder Verordnungscharakter. Das Problem ist nur, dass WENN etwas passiert die BG oder andere Kostenträger hinterfragen KÖNNTEN, wo denn die Gefährdungsanalyse ist und welche Konsequenz daraus gezogen wird. In einem solchen Fall würde man sich mit einer Argumentation schon schwer tun. Daher wird sich jeder Verantwortliche besser an die GUV-Vorschriften halten aber letztlich nur im Rahmen eines vorauseilenden Gehorsams und weil er sich nicht die Mühe macht, eine eigene Gefährdungsanalyse durchführen zu lassen.
29.07.2009, 17:11
heißt also dass wenn ich die GUVs net einhalte, ich trotzdem nichts zu befürchten habe, und diese nur Richtilinien sind?
29.07.2009, 17:29
Solange nichts passiert - ja. Wenn etwas passiert stehst du alleine da und musst selbst argumentieren warum du so gehandelt hast...
29.07.2009, 17:41
Original von peit
Solange nichts passiert - ja. Wenn etwas passiert stehst du alleine da und musst selbst argumentieren warum du so gehandelt hast...
Was könnte denn passieren wenn "die" sich nicht von den "Argumenten" überzeugen lassen (die ja eh die schule im Fall der Fälle geben muss)?
gruß
29.07.2009, 17:59
Im Worst Case sagt die BG, dass sie die Kosten eines Unfalls nicht trägt, da die entsprechenden Sicherheitsstandards nicht eingehalten wurden. Die Krankenkasse wird dann ggf die Kosten einfordern und dann wird man sich vor Gericht sehen.
30.07.2009, 17:22
Da würde mich mal interessieren, wie/wo ihr euren Verbandkasten in der Schule deponiert habt?
Im Sekretariat? (nicht immer zugänglich)
Auf dem Gang? (Diebstahl/Missbrauch)
Im Krankenzimmer? verschlossen/unverschlossen?
Sind eure Krankenzimmer in den Sporthallen (mit Liege, Trage und Verbandkasten) für jeden zugänglich?
Ich vermute, dass bei den meisten Verbandmaterial nicht an einer für alle zugänglichen Stelle liegt. Auch hier schreibt die GUV was anderes vor.
Zu den Konsequenzen: Schwer vorherzusagen, im Worst Case landet es vor Gericht, um zu klären, wer auf Grund welchem Versäumnis einen wie hohen Anteil an den Folgen des Unfalls zu verantworten hat.
30.07.2009, 18:17
darf ich die Aussage verweigern wenn meine Schule selber belaste?
Ganz einfach:
- SanRaum immer abgeschlossen, dort keon Verbandskaten, Sekre verteilt nur Pflaster
- Kein Verbandskasten nach DIN 13157C im Schulhaus
- Verbandkästen in Naturwissentschaften noch aus Wundbenzin-Zeiten
- Das San-Materialerfüllt nicht mal DIN 13164 (Autoverbandkasten)
Und ja ich habe alles versucht...
Und bitte drescht jetzt net auf mich ein,ich bin nicht die Schulleitung
gruß
Zuletzt geändert von
gorld am 30.07.2009, 18:17, insgesamt 1-mal geändert.
30.07.2009, 19:48
Gibt es eigentlich jemanden, der sowas kontrollieren dürfte?
30.07.2009, 19:50
wie meinst du das?
Jemand der kontrolliert ob die GUVs auch eingehalten werden, da bin ich schon länger auf der suche nach
30.07.2009, 20:12
Jo so einen mein ich.
Jemand, der kommt, und Dinge wie Anzahl/Ausbildung der Ersthelfer, vorgehaltenes Material, Einhaltung von Vorschriften etc. überprüft und bei Mängeln entsprechende Auflagen gibt bzw. deren Beseitigung durchsetzt.
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