Eine rechtliche Regelung gibt es hierfür nicht. Hier ist wichtig, was euer Betreuungslehrer oder die Schulleitung mit den Kollegen ausgemacht hat. Wenn ihr von der Schulleitung das OK habt, bei Patienten zu bleiben, darf euch kein Nachteil daraus entstehen, wenn ihr es dann auch tut.
Aber: Ich kann da auch die Kollegen verstehen, die nicht so begeistert sind, wenn Schulsanitäter mit den Patienten auf die Angehörigen warten. Die Erstversorgung ist das eine, da gibts denke ich von vielen Kollegen sehr viel Verständnis, wenn ihr deswegen zu spät kommt - und das auch, wenn der Rettungsdienst mal etwas länger braucht. Nach der Behandlung auf die Mama warten, kann aber auch der beste Freund/die beste Freundin übernehmen. Die fehlt dann auch nicht jede Woche mehrfach länger, was euch als Schulsanis durchaus sonst passieren kann und auch nicht Sinn und Zweck der Übung ist.
Frag am besten euren Betreuungslehrer und falls ihr da niemanden habt, die Schulleitung und bitte um eine konkrete Handlungsanweisung, wie in solchen Fällen zu verfahren ist und - ganz wichtig - haltet euch auch dran. Dann gibts sicher keinen Ärger