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Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
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Darf ich die Ausbildung übernehmen?

14.03.2015, 21:28

Hallo, da unser Lehrer den SSD nicht sehr ordentlich ausbildet, habe ich ihn nun gefragt, ob ich diese Übernehmen darf. Er hatte nichts dagegen, nun möchte ich aber auch wissen, ob ich das Darf.
Bin 14 Jahre und seit 6, fast 7 Jahren Mitglied Im JRK.

LG
Flo

Re: Darf ich die Ausbildung übernehmen?

14.03.2015, 21:39

Gesetzlich? Ja.

Die Frage ist, ob du etwas fachliches mitbringen kannst, was die anderen nicht haben.
Und, ob dir deine Freunde und Mitschüler zuhören werden.

Re: Darf ich die Ausbildung übernehmen?

15.03.2015, 11:06

Vielen Dank, du hast mir sehr weitergeholfen!
Da die, welche noch in der Ausbildung sind erst in der 5 und 6 Klasse sind, werden sie mir zuhören.
Vom Fachlichen wissen, kann ich alles weitergeben, da ich ja wie oben geschrieben seit 6 bzw. fast 7 Jahren im JRK bin. Dort auch Ehrenmitglied, und deshalb denke ich, dass das wird. Die frage war nur, ob das rechtlich geht.

Danke nochmal
Flo

Re: Darf ich die Ausbildung übernehmen?

15.03.2015, 11:53

Du kannst auch schon dein Leben lang Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Notärzte sein, ob du deshalb gut ausbilden kannst, ist eine andere Frage.

Re: Darf ich die Ausbildung übernehmen?

15.03.2015, 16:01

Du darfst ausbilden was und soviel du willst, solang du nicht irgendwelche anerkannten EH Scheine ausstellts. Dafür bräuchtest du n Ausbilderschein.

Re: Darf ich die Ausbildung übernehmen?

15.03.2015, 16:07

Dazu braucht es primär eine Ausbildungstätte, die nach FeV oder BG zertifiziert ist. Bescheinigen kann er (fast) alles, was er will - ob es anerkannt wird, ist was anderes.

Re: Darf ich die Ausbildung übernehmen?

15.03.2015, 18:42

Hut ab vor dir, dass du das übernimmst! Aber ich würde mir trotzdem, das du eigentlich +- alleine ausbilden darfst, noch einen (evtl. auch älteren Mitschüler oder Lehrer) suchen, der mit dir die Ausbildung leitet. Denn alles in Allem musst du bereits in den Klassen der Unterstufe anfangen dir Respekt zu verschaffen und zu zweit ist das wesentlich einfacher.

Re: Darf ich die Ausbildung übernehmen?

15.03.2015, 22:17

Florian hat geschrieben:Vielen Dank, du hast mir sehr weitergeholfen!
...Dort auch Ehrenmitglied...

Meinst du das, weil du eine Ehrenurkunde hast? Die bekommst du automatisch alle 5 Jahre. Ich habe davon auch 2 rumliegen.
Ehrenmitglied selbst wirst du nicht so einfach im JRK.

Aber wir schon geschrieben kannst du jederzeit alles ausbilden. Irgendwelche komischen Bescheinigungen kannst du dafür auch ausstellen, solange du keine geschützten Begriffe verwendest.

Re: Darf ich die Ausbildung übernehmen?

14.05.2015, 10:28

Vielleicht wäre ja auch eine kombinierte Geschichte aus offiziellem EH-Kurs (gibts für Schüler bzw. Schulen bis zu einem gewissen Kontingent pro Bezirk kostenlos bzw. die Kosten werden von der Unfallversicherung (?) übernommen) und regelmäßiger Weiterbildung durch dich für euch eine Option?
Ich war damals, als ich meinen ersten SSD aufgebaut habe, in einer ähnlichen Position wie du - nur zwei Jahre älter und dadurch schon mit SAN-Kurs ausgestattet. Habe aber die Weiterbildung vom SSD auch eigenständig übernommen. MIr wars damals allerdings wichtig, dass alle zumindest einmal einen offiziellen Kurs hatten, damit mir nicht im Nachhinein jemand ankreidet, ich hätte totalen Bockmist erzählt. Für die Weiterbildungen habe ich dann zum einen EH-Themen vertieft bzw. erweitert (Blutdruckmessung, Schienung, Zahnrettungsbox etc) bzw. auf den Bedarf der Schule angepasst (Rettungskette in der Schule, wo wird der RTW eingewiesen, wer darf wann wo wen alamieren etc) und in regelmäßigen Abständen bekanntes Wissen wiederholt. Wichtig bei deiner Altersgruppe ist vor allem ein hoher Praxisanteil - wenn du zu viel erzählst, wird ihnen langweilig und sie verlieren leichter den Respekt.

Rechtlich interessant wäre übrigens nur noch, dass sich zur Zeit eurer Ausbildungsstunden noch eine Lehrkraft im Gebäude befindet, die offizieller Ansprechpartner ist, da du zwar inhaltlich die Verantwortung übernehmen darfst, dir aber nicht die Aufsichtspflicht für die Schüler übertragen werden darf. Das betrifft das Schulrecht, das vorsieht, dass Eltern ihre Kinder für die Zeit des Aufenthalts im Schulgebäude in die Obhut der Lehrkräfte stellen, die auch haften, falls durch verletzte Aufsichtspflicht irgendetwas passiert. Sprich also am besten mal mit eurem Betreuungslehrer, ob er in der Zeit, in der du ausbildest, nicht zufällig noch was in der Schule zu korrigieren hat, den Kunstraum aufräumen möchte (falls er zu den glücklichen gehört, die nix zu korrigieren haben ;) ) oder sonst jemand die offizielle Aufsichtspflicht übernehmen kann.

Liebe Grüße und viel Spaß und Erfolg mit deinem Vorhaben

Caro
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