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Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.
29.01.2012, 13:46
Hallo zusammen,
bei uns (Gymnasium, ca. 600 Schüler/innen) wird es nächste Woche Freitag anlässlich des Halbjahreswechsels eine Disco geben. So nun haben wir ettliche Scheinwerfer und ne große Anlage aufgebaut. So nun wollen wir ein kleines Podest aus Holz (1m x 2m x 0,4m) aufstellen. Doch das wurde uns verboten mit der Begründung, durch die Anlage sei die Brandlast schon hoch genug. Aber wie ist das genau mit der Brandlast? Gibt es da Sinderregelungen für Veranstaltungen? Und könte man das ganze durch Anwesenheit von zwei aktiven FW Angehörigen umgehen?
29.01.2012, 13:57
Wozu wollt ihr ein Podest bauen, dass eine Erhöhung um nur 40 cm ermöglicht?
Der SInn erschließt sich mir nicht. Ihr könnt die Anlage doch auch in einer Ecke oder Nische aufbauen...
Wesentlich wichtiger als das Holzpodest sind aus meiner Sicht jedoch die verwendeten Dekorationsmaterialien. Die müssen (zumindest bei uns) im öffentlichen Gebäuden aus feuerhemmenden SToffen sein, was sie sehr teuer macht. Also mit herkömmliche Stoffbahnen und Luftschlangen ist da nichts...
Allein zwei Feuerwehrangehörige ohne Ausrüstung werden nur einen sehr begrenzten Effekt im Falle eines Entstehungsbrandes erzielen können. Der Einsatz sollte dann dringend mit den verantwortlichen Feuerwehr-Vorgesetzten abgestimmt werden.
29.01.2012, 14:31
Du sprichst von zei aktiven Feuerwehrangehörigen deswegen, aber müssen diese nicht sowieso vor Ort sein?
Hier bei uns zumindest ist es so, dass Brandsicherheit vorhanden sein MUSS, bei solchen Veranstaltungen...
Falls ich da jetzt was falsch verstanden habe tut es mir leid.
29.01.2012, 14:43
Also bisher hat sich die Schule mit der Anwesenheit von 2-3 JF Angehörihen zufriedengegeben
@Hajo:
Also bei Theateraufführungen ist es kein Problem 6 große (ca. 4m x 2m x 1m) Holzpodeste aufzustellen.
Zu dem Podest: Da wollen wir den DJ daraufstellen. Normalerweise steht der ca. 5 Meter (horizontal) und 1,5m (vertikal) von der "Tanzfläche" entfernt. So da unsere Auls aber recht groß ist und nicht so wahnsinnig viele Leute kommen, ist auf der TAnzfläche recht viel freier Platz was nichtgrade für eine lockere Stimmung sorgt (auf engerem Raum trauen sich mehr Leute zu tanzen). So und nun wollen wir den DJ etwas in die Menge bringen. Er soll aber trotzdem ein bisschen höher sein, als die anderen.
Zuletzt geändert von
Sam112 am 29.01.2012, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
29.01.2012, 15:17
Normalerweise verfügt eine Aula auch immer über eine Bühne. Warum stellt ihr den DJ nicht auf diese und lasst ihn die Tanzfläche von oben berieseln.
Wenn die Fläche zu groß ist, könnt ihr sie ja mit sinnvoll plazierten Gegenständen künstlich verkleinern und durch die verbleibende Freifläche dort positionieren, wo ihr sie gerade haben wollt: Stehtische, Absperrsysteme (Leinen), Blumenkübel etc.
Seid doch mal etwas kreativ
29.01.2012, 15:25
Ich schau mal ob ich n Bild von userer Aula find
Die hat nämlich keine Bühne. Und Blumen und Deko können nicht brennen?!
Edit: Aber sind gute Ideen
Zuletzt geändert von
Sam112 am 29.01.2012, 15:32, insgesamt 2-mal geändert.
29.01.2012, 15:50
Dann solltet ihr vielleicht mal dringend über die Beschaffung einer Mobilbühne nachdenken... Ein Element davon könnte man auch gut als DJ-Podest nutzen... Aber die DJ-Erhöhung ist nicht elementar wichtig... Außer vielleicht für das Ego des DJs...
Blumen sind zumindest schwer entzündlich... Und von Stehtischen geht auch keine erhöhte Brandgefahr aus, zumindest wenn man die günstigen aus Metall nimmt...
29.01.2012, 16:53
ÄHM 2-3 JFler als BSD? Ihr wollt ich veraschen, oder?
Also entweder ich brauche einen BSD (da gibt es einen Katalog dafür, wann das nötig ist, wobei eine Tanzveranstaltung mit vll 100 Leuten sicher nicht drunter fällt) oder nicht. Und wenn ich den brauche, dann brauche ich da (mindestens) einen aktiven FF-Mann plus einen Gruppenführer. Und net irgendeinen FFler, der vll noch nichtmal den Grundlehrgang hat. Im übrigen muss dies dann über dies dann über die Gemeinde angemeldet werden und kostet richtig Kohle...
Ach und ein JFler hat im übrigen keine Ahnung, auf was er als BSD achten muss. Und zwar absolut niente...
29.01.2012, 17:02
Ich hab nie gesagt, dass ich das nicht wüsste. Aber es ist ja nicht meine Verantwortung, wenn die Schule sich da nichtt drum kümmert. Ich würde denen gerne den Katalog zeigen. Hast du mir n Link?
29.01.2012, 17:10
Nen Gruppenführer??? Na ja, bei uns ist die Minimalbesetzung einer Sicherheitswache einmal Truppmann + einmal Truppführer. Ein Gruppenführer ist erst ab einer Staffel nötig
29.01.2012, 17:17
Original von Sam112
Ich würde denen gerne den Katalog zeigen. Hast du mir n Link?
So was solls zwar in einigen Regionen geben, ist aber genau betrachtet ziemlicher Schwachsinn und definitivnicht übertragbar.
Original von abgesoffen
Nen Gruppenführer??? Na ja, bei uns ist die Minimalbesetzung einer Sicherheitswache einmal Truppmann + einmal Truppführer. Ein Gruppenführer ist erst ab einer Staffel nötig
Da es eine eigenständige taktische Einheit ist, ist es schon sinnvoll, diese durch einen GF führen zu lassen. Wer zudem mal schaut was ein TF und was ein GF gem. FwDV 2 gelernt hat, der wird wissen warum.
29.01.2012, 17:28
Klar, von der Ausbildung ist klar ein GF vorzuziehen.
Ich hab ja nur geschrieben, was bei uns die Mindestanforterung ist.
29.01.2012, 17:32
Original von abgesoffen
Ich hab ja nur geschrieben, was bei uns die Mindestanforterung ist.
Eine Mindestanforderung die ich persönlich nur mit Bauchschmerzen zur Kenntnis nehmen kann.
29.01.2012, 17:40
Leider kann ich den Katalog nicht vorlegen, da er eine Sache der Gemeinde ist, welche vorgibt, wann ein BSD und wenn ja, wie groß, nötig ist. Dabei werden wohl Besucherzahl und individuelles Gefahrenpotential beachtet, jedoch kriegt natürlich jeder einen BSD, der ihn haben möchte und bezahlt, auch wenn dieser nicht unbedingt nötig wäre.
Mit Sicherheit gibt es allerdings auf Landesebene eine Vorgabe, die bestimmt, dass bei bestimmten Veranstaltungen ein BSD nötig ist. Darin ist ja vll auch ansatzweise abgearbeitet, bei welchem Gefahrenpotential dieser nötig ist.
Ach und ich denk für deine Veranstaltung brauchst du definitiv keinen BSD, wenn mit der Besucherzahl noch nichtmal eure Aula gefüllt wird...
29.01.2012, 17:52
Original von sebbe1995
Leider kann ich den Katalog nicht vorlegen, da er eine Sache der Gemeinde ist, welche vorgibt, wann ein BSD und wenn ja, wie groß, nötig ist.
Genau. Abhängig vom Bundesland ist es die Gemeinde und ggf. auch die Baugenehmigungsbehörde, die entsprechende Vorgaben bereits im Genehmigungsverfahren gemacht hat.
Original von sebbe1995
Dabei werden wohl Besucherzahl und individuelles Gefahrenpotential beachtet (...)
Jap, und nicht zuletzt auch der originäre Nutzungszweck des Gebäudes. Nutzungen, die nicht "normal" sind, sind dabei eventuell problematisch.
Original von sebbe1995
Mit Sicherheit gibt es allerdings auf Landesebene eine Vorgabe, die bestimmt, dass bei bestimmten Veranstaltungen ein BSD nötig ist.
Ist mir bei keinem Bundesland bekannt. Da gibt es allenfalls ganz grobe Empfehlungen. Liegt daran, daß i.d.R. die Gemeinde als Gefahrenabwehrbehörde zuständig ist und somit die Länder ganz vorsichtig damit sind Empfehlungen abzugeben. Insbesondere weil zu viele Parameter im Spiel sind.
Original von sebbe1995
Ach und ich denk für deine Veranstaltung brauchst du definitiv keinen BSD, wenn mit der Besucherzahl noch nichtmal eure Aula gefüllt wird...
So einfach kann man es sich leider genau betrachtet nicht machen. Dennoch neige ich dazu da aus dem Bauch zuzustimmen wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- keine Einbringung unüblicher Brandlast
- keine Sichtbehinderung (Kunstnebel)
- keine Einschränkungen bei den Fluchtwegen
- keine für das Objekt unüblich hohe Besucherzahl
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