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Tasche, Rucksack oder Koffer? AED ja oder nein? Ist eine Trage wirklich notwendig? Dienstkleidung? Warnwesten? Wo einkaufen? Alle diese Fragen und alles Weitere, was mit eurer Ausrüstung zu tun hat, findet hier Platz!
06.06.2014, 14:27
Hallo zusammen,
Ab dem nächsten Schuljahr gibt es an meiner Schule einen SSD den ich selbst aufgebaut habe. Leider verlasse ich bald die Schule.
Trotzdem habe ich letztens mit unserem Kooperationslehrer bezüglich der Materialbeschaffung gesprochen:
Ich soll etwas an Einsatzmaterial vorschlagen was ich für nötig erhalte.
Die Schule hat circa 300 Schüler. Die nächste Rettungswache ist ca. 15 Minuten entfernt.
Der Lehrer macht eine Sanitätsdienstausbildung, die Schüler kommen vorerst ohne Vorkenntnisse.
Ich hätte jetzt folgendes Vorgeschlagen:
- Verbandmaterial nach DIN 13155
- Beamtmungsmaske
- Einmalhandschuhe in S, M, L
- Blutdruckmessgerät inkl. Stehtoskop
- SamSplint
- Pupillenleuchte
- 2-3 Kältesofortkompressen
- Pflaster (10m)
- Schreibbrett
Die Schule besitzt einen Defi, als Beigabe gab es ein Pulsoximeter.
Haltet ihr weiteres für sinnig?
Habt ihr ein gutes, wenn möglich günstiges Angebot für einen Rucksack, der bei entsprechender Beladung nicht überfüllt aussieht aber eben auch nicht leer?
06.06.2014, 15:00
Rucksack kann ich dir folgende nennen
https://www.koczyba.com/artikel_Notfallbehaeltnisse-Notfallrucksaecke-HANLIFE_Sanitaetsrucksack-1801.htmlDie Hanlife-Rucksäcke sind günstig, aber ich kenne einige Bereitschaften, die die nutzen. Wir bei uns haben auch Rucksäcke von denen genutzt, die uns aber zu klein erschienen, darum haben wir die z.Zt. als Ersatz.
Aber zum Thema Sofortkältekompressen: Ich würde einen Karton (VE meist 10-15 Stück) bestellen. Das bekommst du wahrscheinlich billiger als einzeln.
https://www.koczyba.com/artikel_Verbrauchsmaterial-KaltWarmProdukte-KaelteSofortKompresse_15_x_17_cm-3461.html
09.06.2014, 09:05
Habe noch eine Frage:
An der Schule gibt es die Klassen 1 bis 10.
Wäre es sinnvoll auch ein Kinder-Blutdruckmessgerät vorzuhalten??
LG
09.06.2014, 10:10
Original von MosellanerIn der Schule gibt es die Klassen 1 bis 10.
Wäre es sinnvoll auch ein Kinder-Blutdruckmessgerät vorzuhalten?
Auf jeden Fall. Mit einer Manschette für Erwachsene kannst du bei den kleinen nämlich absolut nix anfangen. Und ich würde ein BZ-Messgerät vorhalten.
09.06.2014, 14:08
Welche Behandlungskonsequenz ergibt sich denn für dich durch die BZ Messung?
09.06.2014, 14:19
Original von Sam112
Welche Behandlungskonsequenz ergibt sich denn für dich durch die BZ Messung?
Traubenzucker nicht nur auf Verdacht verabreichen, Notfallbilder erkennen und ggf. den Rettungsdienst rufen anstatt den Patienten abholen zu lassen.
Mit deiner Argumentation kann man auch die RR-Manschette hinterfragen.
Wenn der Helfer BZ sicher messen kann und der Patient einverstanden ist, wieso nicht?
Aber diese Diskussion wird ja nicht zum ersten mal geführt...
09.06.2014, 14:29
@Mosellaner: Spontan würde mir noch Stifnecks und Einmaldecken einfallen. Vorausgesetzt, ihr könnt mit dem Stifneck umgehen, beziehungsweise ihr erlernt noch den Umgang, dann würde ich euch empfehlen, dass ihr sowohl einen Stifneck für Erwachsene, als auch für Kinder vorhaltet, grade weil anscheinend auch jungere Schüler bei euch habt. Einmaldecken sind mMn besser als Rettungsdecken (natürlich hat diese auch ihre Vorteile(!) ), da diese im Gegensatz zu den Rettungsdecken nicht aus Plastik/Folie hergestellt werden und deshalb angenehmer für den Patienten sind. Außerdem kann man Einmaldecken auch als Sichtschutz benutzen und sogar eine Beckenschlinge improvisieren, das ist jedoch für den SSD eher weniger interessant;).
LG Andreas
09.06.2014, 14:48
Original von kstoreTraubenzucker nicht nur auf Verdacht verabreichen, Notfallbilder erkennen und ggf. den Rettungsdienst rufen anstatt den Patienten abholen zu lassen.
Mit deiner Argumentation kann man auch die RR-Manschette hinterfragen.
Wenn der Helfer BZ sicher messen kann und der Patient einverstanden ist, wieso nicht?
Danke. Ich hätte es nicht schöner formulieren können.
09.06.2014, 14:53
Original von kstoreOriginal von Sam112
Welche Behandlungskonsequenz ergibt sich denn für dich durch die BZ Messung?
Traubenzucker nicht nur auf Verdacht verabreichen, Notfallbilder erkennen und ggf. den Rettungsdienst rufen anstatt den Patienten abholen zu lassen. [...]
Wenn der Helfer BZ sicher messen kann und der Patient einverstanden ist, wieso nicht?
Wenn ich das richtig verstanden hab, bekommen die Schüler nur einen EH Kurs. Zu dessem Inhalt gehören nur die wichtigsten Notfallbilder. Beim Blutzucker gibt es, wie dir sicher bekannt ist, zwei Verschiebungen die durchaus tötlich enden können: Hypo(Unter)glycämie und Hyper(Zu hohen)glycämie. Erstere Verschiebung tritt innerhalb eines recht kurzen Zeitraumes auf. Dabei können verschiedenste Symptome auftreten, sie kann aber durch einfache Glucosegabe (oral) behandelt werden. Und das geht auch ohne vorherige BZ Messung. Denn es geht sehr viel schneller einen Patienten aus dem Unterzucker zu bringen als in die Hyperglycämie. Bis es tragbare BZ Geräte gab, wurde vom Notarzt bei Verdacht auf eine Blutzuckerentgleisung automatisch Glucose geben, um eben die Hypoglycämie auszuschließen. Bei Bewusstlosigkeit ist die Blutzuckerentgleisung als Ursache für nicht rettungsdienstliches Personal egal, denn wir haben keine Möglichkeit den Blutzuckerspiegel zu heben. Und die Hyperglycämie kannst du ebenfalls nicht effektiv behandeln (als nicht RD). Erkennbar ist diese aber auch einfacher, da die Ausatemluft des Patienten nach Aceton riecht. Du siehst also, die BZ Messung ist ganz nett für nicht RD Personal aber eben nicht notwendig.
Anderst sieht das beim RR Messen aus: Schwindel tritt zum Beispiel sowohl bei niederem alsauch bei hohem Blutdruck auf. Jedoch schadest du einem Patienten mit Bluthochdruck unter Umständen wenn du ihn in die Schocklage legst.
Gruß Sam
09.06.2014, 16:20
Außerdem ist es so (in Bayern zumindest), dass man als Ersthelfer und San
keinen BZ (mehr) misst, da dies u.U. an die aktive Körperverletzung grenzt. Wie's im RD dan aussieht weiß ich nicht, aber da in den Klassen 1-10 normalerweise keiner eine RD-Ausbildung hat (ob jetzt -San oder -Assi), würde es so oder so wegfallen.
Original von kstore
[1.]Traubenzucker nicht nur auf Verdacht verabreichen, [...]
[2.]Wenn der Helfer BZ sicher messen kann und der Patient einverstanden ist, wieso nicht?
1.: Es wird empfohlen, prinzipiell keinen Traubenzucker (zum Essen) zu geben, da dieser länger braucht, um in die Blutbahn zu gelangen; Stattdessen gibt man normalerweise lieber gezuckerte Getränke.
2.: (siehe oben). Wie es genau mit dem Recht aussieht weiß ich leider nicht. Aber ich geh mal davon aus, dass wenn die Eltern des Schülers (bleiben wir mal im SSD, da sind Patienten meistens Schüler) etwas gegen Bz-Messung haben, ist es denen so ziemlich Sch*** egal, ob das Kind ja gesagt hat oder nein. Klar bei Lehrern sieht des anders aus...
=> Wenn jemand Bz-Messen beherrscht und die Werte interpretieren kann ist es ja schön und gut, aber ich denke man sollte sich dann trotz Allem auf die sichere Seite stellen und wie gesagt sieht es in Bayern - meines Wissens nach - so aus, dass im HvO-Dienst und "niedriger" kein BZ gemessen werden (darf).
In manchen Fällen richt die Ausatemluft auch bei einer Hypoglycämie nach Aceton. Meistens eher bei ener Hyperglycämie, aber eben nicht immer.
Bei Fehlern bitte Bescheid sagen. Das ist das, was ich aus dem letzten Unterricht in meiner Bereitschaft mitgenommen hab.
09.06.2014, 17:33
Ok, vielleicht schreibe ich doch noch ein wenig was. Man möchte ja auch pädagogisch etwas erreichen.
"da dies u.U. an die aktive Körperverletzung grenzt"
Falsch. Es grenzt nicht, es IST eine gefährliche Körperverletzung.
"Es wird empfohlen, prinzipiell keinen Traubenzucker (zum Essen) zu geben, da dieser länger braucht, um in die Blutbahn zu gelangen; Stattdessen gibt man normalerweise lieber gezuckerte Getränke."
Ja, das sind signifikante Unterschiede! Nicht, dass der bewusstlose und hypoglykäme Patient 2 Sec später seine lebensrettende Zuckerlösung eingetrichtert bekommt...
"In manchen Fällen richt die Ausatemluft auch bei einer Hypoglycämie nach Aceton"
Das funktioniert bestimmt. Aber nur wenn der hypoglykäme Patient gerade Nagellackentferner getrunken hat.
Überprüf mal die Ausbilder deiner Bereitschaft.
09.06.2014, 17:40
Original von sophia.mag.kekse
In manchen Fällen richt die Ausatemluft auch bei einer Hypoglycämie nach Aceton. Meistens eher bei ener Hyperglycämie, aber eben nicht immer.
Ich würd echt gern wissen wie deine Bereitschaft das erklärt
09.06.2014, 17:47
@ Hallo: 1. Ich wollt es vorsichtig ausdrücken
2. ja schon... Davon mal abgesehen.
3. Praxis. Vor kurzem kam unser HvO zu einem Patienten. Ausatemluft roch nach Aceton, aber später hat sich rausgestellt, dass der Patient im Unterzucker war (und KEINEN Nagellackentferner getrunken hat.)
09.06.2014, 17:48
Original von Hallo123"da dies u.U. an die aktive Körperverletzung grenzt"
Falsch. Es grenzt nicht, es IST eine gefährliche Körperverletzung.
Welche aber keine mehr ist / als solche nicht mehr in Betracht kommt, wenn der Patient zustimmt. Ist der Patient nicht mehr ansprechbar, wird eine Zustimmung regelmäßig vorausgesetzt. Somit braucht man sich da doch keine Sorgen machen.
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