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27.12.2010, 23:07
27.12.2010, 23:11
Original von Maxi
Also ins Gerätehaus zur Reinigung und dann evt. Zweitkleidung aus einer Kleiderkammer? Und wieder einsatzbereit melden.
27.12.2010, 23:45
27.12.2010, 23:50
Original von Heros Wolfen
Also bei uns ist das so gedacht das wir unser MZF (VW T4) als Fahrzeug nutzen (...)
Original von Heros Wolfen
(...) und unsere Feuerwehruniform tragen.
28.12.2010, 00:00
28.12.2010, 00:08
28.12.2010, 00:16
Original von Heros Wolfen
Zum Gerätehaus sind das ca. 30 Sekunden.
Original von Heros Wolfen
Wieso sollte die Feuerwehruniform ungeeignet sein?
Original von Heros Wolfen
Wenn du auf die evtl. Verschmutzung hinwillst. Eine zweite Dienstbekleidung Hupf Teil 2 und 3 also die "dünnen Klamotten" wird wohl kein Problem.
28.12.2010, 01:51
28.12.2010, 02:28
Original von peit
Nochmal eine Anmerkung zu den Hilfsfristen: Diese werden (in der Regel) nicht durch das Eintreffen eines First Responders erreicht, sondern erst durch den RTW/ Arzt.
Original von peitDas ist einfach ein Umstand mit dem mansich halt abfinden muss, wenn man umbedingt fernab jeder Zivilisation leben will.
Original von peit
Und genau in solchen Fällen macht dann auch ein First Responder System Sinn.
Original von peit
In diesen Fällen dürfte es entsprechend auch wenig Sinn machen die Unterstützung der Gemeinde oder von privaten Spendern zu erreichen - die ja eben ganz persönlich dann von ihren Spenden auch profitieren (eine Handvoll reicher Bauern natürlich vorausgesetzt).
28.12.2010, 09:27
Original von Maxi
Ob mir der Aufsetzer was bringt, sei mal dahingestellt. Machen aber einige HvO Gruppen so. Mir ist klar, dass man dadurch kein Wegerecht erhält.
Man kann durchaus auch eine RD Hose, Jacke und Schuhe zuhause anziehen und muss nicht erst zum Gerätehaus fahren. Ich finde, dass man eine vollständige PSA braucht, ist kein Grund erst über das Gerätehaus zu fahren.
28.12.2010, 10:11
Original von Onkel Juergen
Mit so nem seltsamen Balken auf dem Dach eines Privat - PKW erwirbt man keinerlei Sonderrechte und muß sich wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch an die StVO halten.
28.12.2010, 11:34
28.12.2010, 11:42
28.12.2010, 11:57
28.12.2010, 12:17
Original von Hajo Behrendt
Wenn die Feuerwehr die Aufgabe "First Responder-Dienst" nun explizit in ihre Satzung aufnimmt (was auch für den Versicherungsschutz zumindest auf dem Gebiet der Hanseatischen FUK Nord unabdingbar ist!) und dies von der Gemeinde abgesegnet wird, ist dieser Dienst auch als "hoheitliche" Aufgabe (wie die TH oder Brandbekämpfung) anzusehen.