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Egal ob Sportveranstaltung, Schultheater, Tag der offenen Tür oder einfach nur der tägliche Ablauf im SSD. Hier könnt ihr über organisatorische Dinge plaudern.
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Schimmelbefall im Sanitätsraum - Erstmaßnahmen?

27.04.2010, 12:31

Hallo,

im Rahmen einer Begehung unserer Sanitätsräume habe ich gestern an einer Schule einen massiven Befall mit (Schwarz-?)schimmel in einem Sanitätsraum festgestellt.

Das betrifft vor allem das Fenster; der gesamte Rahmen, die Zarge und Teile der Wand sind schwarz...

Der Raum wird nur sehr selten genutzt, ist aber nicht sehr groß und unter Normalbedingungen nicht/kaum belüftet.

Der Schaden (verm. durch Undichtigkeit des Flachdaches oder durch Fehler beim Einbau/Abdichten der neuen Fenster) wurde bereits der Schulleitung gemeldet, die es umgehend an die Stadt weitergereicht hat. Bis zur geplanten Baubegehung und dem Einleiten erster Maßnahmen sind es allerdings noch ein paar Wochen...


Was sollen wir nun tun?

Ich habe Angst, dass die Sporenbildung der Pilze Gesundheitsschäden bei HelferInnen und Patienten hervorrufen könnte.

Daher haben wir als Schutzmaßnahmen vor Exposition der Sporen folgende Regelung angedacht:

Das im Raum gelagerte Notfallmaterial wird ins Schulbüro bzw. im Zimmer der Schulleitung untergebracht, damit der Raum nicht mehr nur zum Holen der Ausrüstung betreten werden muss. Ebenso wird eine Klapptrage hierher verbracht.

Patienten sollten nach Möglichkeit nicht mehr in dem Raum behandelt werden. Es sind an der Schule eh sehr wenig Einsätze notwendig, daher könnte die Versorgung primär vor Ort oder auch auf der Klapptrage im Schulleiter-Zimmer etc. erfolgen.

Bei (nicht zu vermeidendem) Betreten des Raumes muss vorher eine Stoßlüftung erfolgen. Ggf. sollten abdichtende FFP-II-Masken getragen werden.

Der Aufenthalt von Personen in diesem Raum ist zu vermeiden. Ein entsprechendes Schild sollte angebracht werden.

Die in diesem Raum lagernde Bekleidung sollte einer desinfizierenden Reinigung zugeführt werden.


Reichen diese Maßnahmen aus oder sind sie überzogen? Wer hat davon Ahnung? Gerd?
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 27.04.2010, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.

27.04.2010, 13:19

Überzogen.
Betroffene Stellen mit Anti-Schimmel-Farbe behandeln, Lüftungsverhalten überdenken.

27.04.2010, 17:29

Und ich frage mich was dieser Beitrag eigentlich bewirken sollte ?(
Du bist doch ein gestandener und erfahrener junger Mann und erwartest jetzt hier von überwiegend jugendlichen Mitgliedern des Forums eine Lösung ??? Außerdem hast du ja schon selbst und sehr eindrucksvoll erwähnt wie du/ihr vorgegangen seid und eigentlich halte ich dich für so schlau dich wegen des Problems anderweitig wesentlich besser informieren zu können ...
Don hat die richtige Antwort gegeben, hätte ich auch so gepostet ;)

Gruß Jürgen

27.04.2010, 21:09

Du lieferst den Grund, warum er vermutlich gepostet hat:

Leute wie Du, Don, Gerd, Markus ... die Ahnung haben und antworten! Ich hab auch kein Problem damit, hier um Rat zu fragen, immerhin weiss ich, dass es Euch gibt!

27.04.2010, 21:22

Irgendwie verstehe ich nicht so ganz, was er von uns will, wenn er die Lösung seines Rätsel schon selber postet... ?( ?(

Aber irgendwie mit Masken und so, schon bisschen übertrieben, wenn der Raum eh "nie" benutzt wird. ;/
Zuletzt geändert von Helpman1993 am 27.04.2010, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.

27.04.2010, 22:25

Original von GeKue
Du lieferst den Grund, warum er vermutlich gepostet hat:

Leute wie Du, Don, Gerd, Markus ... die Ahnung haben und antworten! Ich hab auch kein Problem damit, hier um Rat zu fragen, immerhin weiss ich, dass es Euch gibt!


... aber Leute wie ich,Don,Gerd,Markus und auch du Gerrit, würden nicht so ein Posting hier präsentieren ;)

Da bin ich mir auch mehr als 100%ig sicher ... :)

Gruß Jürgen

27.04.2010, 23:23

Klar - mein Haus wird auch nicht schimmeln. :D :D :D

28.04.2010, 07:14

Mir ging es in erster Linie um die Frage nach arbeitsmedizinischen Aspekten (z.B. seitens der BG), die es in einem solchen Fall zu beachten gilt.

Es stellt sich die Frage, ob die ANGEDACHTEN Maßnahmen den "berufsgenossenschaftlichen Anforderungen" entsprechen, nicht ausreichen oder überzogen sind.

Nein, mit Schimmel kenne ich mich nicht so gut aus und hoffe, dass es hier ÄLTERE, in Bezug auf Schimmelbefall ERFAHRENERE Mitglieder gibt, die mir Tipps geben könnten.

Warum ich hier so angefeindet werde, kann ich nicht verstehen. Aber ich werde euch im Zukunft nicht mehr mit Fragen belästigen... Schade, Sinn des Forums aus meiner Sicht verfehlt!

"Anti-Schimmel-Farbe" bekämpft doch nicht die Ursche. Der Pilz wird unter der Farbe weiter wachsen und sie irgendwann durchdringen bzw. umwachsen. Damit löst man das Problem doch nicht, sondern kaschiert es nur eine Zeit lang. Um dem Schimmel richtig Herr zu werden, sind doch bauliche Maßnahmen (Entfernung des Putzes, Grundsanierung) und vor allem die Bekämpfung der Ursache notwendig... Oder?

Mit dem Lüftungsverhalten werde ich mir nach Sanierung etwas einfallen lassen...

28.04.2010, 07:40

Jetzt sei doch nicht gleich so angefressen. Wenn du mal mehr in dich gehst dann wirst auch du mindestens ein wenig einsehen, daß wir deine Anfrage aus bestimmten und auch genannten Gründen anders bewerten.
Du hattest Rat bei einem Problem bei " arbeitsmedizinischen Aspekten " und Maßnahmen " berufsgenossenschaftlichen Anforderungen " gesucht . Jetzt mal ganz im Ernst : wer außer Gerd könnte dir bei solchen Dingen wirklich weiterhelfen können, schließlich ist er ja Fachkraft für Arbeitssicherheit. Von allen anderen - meist jugendlichen Mitgliedern - würden dann wieder Antworten in Form von persönlichen Meinungen etc. kommen, dies würde wiederum ein längere Diskussion nach sich ziehen und weiterhelfen würde dir das ganz sicher nicht. Ich an deiner Stelle hätte Gerd PM angeschrieben, ihm das Problem geschildert und wenn er dir hätte helfen können dann hättest du die Geschichte - nun mit einer fertigen Problemschilderung plus Lösung hier präsentieren können.

Sicher ist das Problem des Pilzbefalls nicht auf längere Zeit nur mit überstreichen mit Farbe gelöst. Der richtige Weg wäre, den Schaden im Schulbüro oder Hausmeister melden und auf schnelles Beheben drängen da der Raum ja einer bestimmten Nutzung und somit auch Hygienevorschriften unterliegt. Kann auf längere Sicht keine Lösung erfolgen so sollte man den Raum nicht mehr als Sanizimmer nutzen und auf einen Ersatzraum ausweichen - falls möglich. Es ist nicht Aufgabe der Schüler hier für Abhilfe zu sorgen sondern es ist die Aufgabe der Schule. Mir ist auch durchaus bekannt, daß es hier aufgrund von finanziellen Engpässen der Kommunen länger dauern kann bevor etwas passiert, aber man hat ja diverse Druckmittel die man dann auch einsetzen könnte.
So, und nun sei nicht weiter beleidigt und ich hoffe mal, du bist wenigstens ein bißchen einsichtig und merkst, daß deine Art der Anfrage nicht so glücklich gewählt war ;)


Gruß Jürgen

28.04.2010, 13:33

Original von Onkel Juergen
...somit auch Hygienevorschriften unterliegt.

Dass ein Saniraum immer sauber sein sollte, ist mir ja klar gewesen. Aber dass es auch entsprechende Hygienevorschriften gibt für einen Sanitätsraum in der Schule, war mir nicht bekannt. Hast du diese Vorschrifen auch als Schriftform oder als Link?

28.04.2010, 13:55

Es gibt eine Arbeitsstätten-Richtlinie, wie Sanitätsraume auszusehen haben und einzurichten sind:

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_038_2.pdf

Da schlackern einem die Ohren, wenn man die Anforderungen so durchliest...

In der ASR steht, dass Bodenbelag und Wände desinfektionsmittelfest sein müssen.

Daraus lässt sich aus meiner Sicht schließen, dass der Raum auch regelmäßig desinfiziert werden sollte.

Ist in der Praxis aber eher schwer, da die Bodenreinigung immer mit Allzweck-Reiniger durchgeführt wird. Die Putzfrauen haben noch nichts vom Seifenfehler gehört, und Boden-Desinfektionsmittel steht zumindest bei uns auch nicht zur Verfügung.

Zur Desinfektion von Flächen (Liege, Tragen, Verbandmittelwagen etc.) nutzen wir bisher Bode Bacillol-Sprühdesinfektion. Nun meint der Desinfektor aber, Sprühdesinfektion sollte wegen dem Nebel nicht mehr verwendet werden. Wir planen jetzt den Umstieg auf die Bode X-Wipes...

28.04.2010, 13:58

Original von Hajo Behrendt
"Anti-Schimmel-Farbe" bekämpft doch nicht die Ursche. Der Pilz wird unter der Farbe weiter wachsen und sie irgendwann durchdringen bzw. umwachsen.

Eben nicht. So wäre es, wenn Du normale Farbe drüberpinselst. Anti-Schimmel-Farbe tötet diesen aber ab und man fängt wieder bei Null an. Allerdings wird er wiederkommen, wenn sich am Klima in dem Raum nichts ändert.
In unserer alten Wohnung konnten wir Schimmel so dauerhaft bekämpfen, er ist auch nach Änderung des Lüftungsverhaltens nicht erneut aufgetreten.

28.04.2010, 14:08

Original von Hajo Behrendt
Es gibt eine Arbeitsstätten-Richtlinie, wie Sanitätsraume auszusehen haben und einzurichten sind:

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_038_2.pdf

Und wo gilt diese auch für Schulen? Weil so wie die Datei dreht sich ja um den Betriebssanitätsdienst (den ein Schulsanitätsdienst offiziell nicht darstellt, auch wenn du deine Schule/Gruppe da anderer Ansicht ist, aber darüber will ich nicht streiten).

28.04.2010, 14:17

Alternativ gibts auch in der Drogerie Anti-Schimmel-Sprays für all diejenigen, die nicht gleich zu Farbe und Pinsel greifen wollen. Hab ich letzten Winter bei uns im Bad (da gabs nach der Renovierung ein paar heiztechnische Probleme, die dem Raum nicht bekommen sind) einmal draugesprüht und seit dem ist Ruhe.

lg Caro

Ps: Dass dauerhafter Kontakt mit Schimmel gesundheitsschädigend ist, habe ich in meiner ehemaligen WG am eigenen Körper erfahren dürfen. Bis ich gemerkt habe, woran es liegt (war bei ziemlich hohen Decken in den Abluftrohren zwischen Bad und meinem Zimmer versteckt), wars dann auch schon zu spät.

28.04.2010, 15:59

Original von gorld
Und wo gilt diese auch für Schulen?


Im Grundsatz greift die Arbeitsstättenverordnung auch für Schulen. Jedoch ist dabei zu beachten, daß die Schüler nicht unter den Begriff der Beschäftigten im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes fallen. Demnach greift die Regelung des §38 ArbStättV nicht und somit ist auch die entsprechende ASR nicht heranzuziehen.

Dennoch fordern die Unfallkassen einen San-Raum. Dazu jedoch später mehr wenn ich wieder daheim bin.

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