28.09.2009, 16:33
28.09.2009, 16:46
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
28.09.2009, 16:47
28.09.2009, 16:54
28.09.2009, 16:55
Original von puzzle1992
Meiner Meinung nach darf jeder etwas so fundamentales wie einen Verband machen. Mein Bruder ist in der 1. Klasse, an dieser Grundschule haben wir Juniorhelfer ausgebildet, die dürfen sogar einen Druckverband machen, bei welchem man meines Erachtens viel mehr falsch machen kann (z.B. zu fest).
Ihr habt jemanden, der euch benötigt hat, nach bestem Wissen und Gewissen geholfen, da darf dich keiner zusammens*******. Da würde ich auf jeden Fall nochmal mit der ausgebildeten Sanitäterin reden, und auch darauf hinweisen, warum ihr in diese Situation geraten seid. (Sie war nicht da). Und das ihr die Hilfe verweigert, kann ja auch nicht ihr Wille sein.
28.09.2009, 16:58
Original von Buschi
Erstmal vorweg:
Ich weiß nicht, ob es da bei euch Absprachen gibt, und wenn ja, welche.
Dass keiner der diensthabenden Sanis erreichbar ist, ist meiner Meinung nach etwas, dass absolut nicht vorkommen sollte. Es sollte möglich sein, den Dienstplan so zu gestalten, dass immer jemand verfügbar ist.
Euch ein "absolutes Handlungsverbot" auszusprechen, halte ich für unsinnig, widerspricht dass doch sogar gegen die allgemeine Hilfeleistungspflicht aus §323c StGB:§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn ihr auf euch alleine gestellt seid, solltet ihr das tun, was ihr gelernt habt und (wichtig!) auch sicher könnt.
Da die Patientin mit dem Fuß nicht auftreten konnte, wäre es allerdings sinnvoller gewesen, sie per Rettungsdienst ins Krankenhaus bringen zu lassen.
Dort kann dann abgeklärt werden, ob vielleicht Knochen oder Bänder verletzt sind.
Welchen Ausbildungsstand habt ihr?
EDIT: Zitat 323c StGB eingefügt
28.09.2009, 17:02
Original von Buschi
Erstmal vorweg:
Ich weiß nicht, ob es da bei euch Absprachen gibt, und wenn ja, welche.
Dass keiner der diensthabenden Sanis erreichbar ist, ist meiner Meinung nach etwas, dass absolut nicht vorkommen sollte. Es sollte möglich sein, den Dienstplan so zu gestalten, dass immer jemand verfügbar ist.
Da die Patientin mit dem Fuß nicht auftreten konnte, wäre es allerdings sinnvoller gewesen, sie per Rettungsdienst ins Krankenhaus bringen zu lassen.
Dort kann dann abgeklärt werden, ob vielleicht Knochen oder Bänder verletzt sind.
Welchen Ausbildungsstand habt ihr?
EDIT: Zitat 323c StGB eingefügt
Original von Buschi
Da die Patientin mit dem Fuß nicht auftreten konnte, wäre es allerdings sinnvoller gewesen, sie per Rettungsdienst ins Krankenhaus bringen zu lassen.
Dort kann dann abgeklärt werden, ob vielleicht Knochen oder Bänder verletzt sind.
EDIT: Zitat 323c StGB eingefügt
28.09.2009, 17:06
Original von SunshineSani
Den einzigen Tadel den man euch vorwerfen könnte wäre eben die Tatsache, dass ihr die Patientin nicht einem Arzt vorgestellt habt. Ob es nun mit einem Rettungswagen sein muss sein mal dahin gestellt. Aus meiner Zeit weiß ich noch, dass wir in solchen Fällen versucht haben einen Elternteil zu verständigen und dann so ins KH fahren zu lassen. Der patient wird vermutlich nicht innerhalb der nächsten 30 Minuten sterben deswegen, allerdings kann es bei einer Schwellung zu späteren Komplikationen bei einem eventuell möglichen operativen Eingriff kommen...
28.09.2009, 17:08
Mein Bruder ist in der 1. Klasse, an dieser Grundschule haben wir Juniorhelfer ausgebildet, die dürfen sogar einen Druckverband machen, bei welchem man meines Erachtens viel mehr falsch machen kann (z.B. zu fest).
28.09.2009, 17:14
Original von gorld
ja die vor mir haben eigentlich schon alles gesagt, allerdings habe ich noch eine Frage:
goetz
28.09.2009, 17:18
Original von NachwuchssaniOriginal von gorld
ja die vor mir haben eigentlich schon alles gesagt, allerdings habe ich noch eine Frage:
goetz
Das war eine aus der 5.Klasse und die war unheimlich leicht. Also hat sie einer von uns auf den Arm genommen (wie, wenn man ein kleines Kind trägt)
und der Andere hat die Türen aufgehalten
28.09.2009, 17:20
Original von gorld
ja die vor mir haben eigentlich schon alles gesagt, allerdings habe ich noch eine Frage:
Hätte ich so eher nicht gemacht....
Wie gings dann weiter? Eine nicht laufen könnende Person im Unterricht, und danach?
Die Eltern hattet ihr nicht verständigt?
Gruß
28.09.2009, 17:24
Original von Nachwuchssani
1. Hätten wir sie dien ganze Zeit hüpfen lassen sollen?
Original von Nachwuchssani
2. Keine Ahnung wie's dann wieter ging, von da an warn wir nicht mehr zuständig
Original von Nachwuchssani
3. Die Frage hab ich irgendwo weiter oben schon mal beantwortet..
28.09.2009, 17:25
28.09.2009, 18:12