Ich würde gerne noch mal auf zwei Faktoren eingehen, die man gezielt abfragen und ggf übergeben sollte:
1. Bestand denn zu einem Zeitpunkt eine Bewußtlosigkeit? Ihr habt zwar zum Zeitpunkt des Eintreffens den Bewußtseinszustand des Patienten geprüft, aber hier sollte man immer Beistehende fragen, ob der Patient zu einem Zeitpunkt bewußtlos war. Ihr habt wieder (grummel....) das Schlagwort "SHT" verwendet. Hierfür müsst ihr unbedingt klären, ob eine Bewußtlosigkeit vorlag. Ist dies nicht der Fall, liegt auch kein SHT vor.
2. Ist das Unfallereignis erinnerlich? Eine retrograde Amnesie ist ein starker Hinweis auf eine Commotio. Der Patient machte beim Erstkontakt einen verwirrten Eindruck, das sagt aber genau genommen nichts darüber aus, ob er nun weiß, was passiert ist. Also immer den Patienten fragen ob er schildern kann, was passiert ist.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.