Blutzuckermessung im SSD

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Recht und Gesetz

30.09.2009, 21:53
Unser ehemaliger Amtsleiter hat mal gesagt, wenn er in unserem Rd Assistenzärzte statt FW - Beamte einsetzen würde käme das erheblich billiger. So gesehen ist es zumindest in HH so, daß es wohl egal ist ob da ein Arzt oder RA fährt.

01.10.2009, 16:17
Womit wir wieder bei dem Punkt wären, das Rettunsdienst Länderssache ist...

Don: Wie stehst Du denn zu dem Problem eines Arztes als RA, der auf Grund seiner Ausbildung Maßnahmen zum Erhalt des Patientenlebens treffen müsste (einfachstes Beispiel: Medikamentengabe), die ihm als RettAss aber untersagt sind!?
Oder wenn man es nicht mit der Abwendung einer akuten Lebensgefahr rechtfertigen kann (Gabe von Schmerzmitteln als Beispiel): Soll er dem Patienten Schmerzmittel applizieren, weil er es kann - aber nicht darf. Oder soll er 'nen NA nachfordern, wie es jeder RettAss machen müsste, oder soll er ohne NA fahren, weil der Patient die Fahrt zum Krankenhaus schon überstehen wird (wie es ein RA auch manchmal in Kauf nehmen muss, bei fehlender NA-Verfügbarkeit).... also das sind für mich IMHO gravierende Probleme.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

01.10.2009, 20:05
Original von GeKue
Don: Wie stehst Du denn zu dem Problem eines Arztes als RA, der auf Grund seiner Ausbildung Maßnahmen zum Erhalt des Patientenlebens treffen müsste (einfachstes Beispiel: Medikamentengabe), die ihm als RettAss aber untersagt sind!?

Hinsichtlich seiner Ausbildung und seiner rechtlichen Position ist und bleibt er Arzt und darf die Maßnahmen durchführen, für die er ausgebildet ist. Wo seine Grenze dessen ist, was er sich zutraut, muss er selbst wissen.
Interessant wird die Frage dadurch, ob der Arzt eventuell ohne Notarztqualifikation notärztliche Maßnahmen durchführen darf. Dies dürfte IMHO solange nichts passiert eher ein Problem des persönlichen Selbstvertrauens sein. Was ich damit meine? Die Approbation berechtigt zur Ausübung des ärztlichen Berufes letztlich ohne Einschränkungen. Wenn also nun ein Uni-Absolvent am Tag nach Erhalt seiner Approbation meint, seinem Onkel auf dem Küchentisch einen Hirntumor herausoperieren zu müssen, so ist dies rechtlich erst einmal nicht zu beanstanden. Kommt es allerdings zu Komplikationen so wird der Anwalt des Geschädigten argumentieren, dass der Patient grundsätzlich Anspruch auf einen Facharztstandard des Behandelnden hat, den unser mutiger Arzt hier nicht nachweisen könnte. Was ich damit sagen will? Was der Arzt darf oder nicht wird durch seine Qualifikation beschränkt - nicht durchs Gesetz.

Original von GeKue
Oder wenn man es nicht mit der Abwendung einer akuten Lebensgefahr rechtfertigen kann (Gabe von Schmerzmitteln als Beispiel): Soll er dem Patienten Schmerzmittel applizieren, weil er es kann - aber nicht darf.

Nochmal - warum soll er dies nicht dürfen? Er darf es vielleicht standesrechtlich als RA nicht, aber juristisch als Arzt darf er applizieren, was er will.

Original von GeKue
Oder soll er 'nen NA nachfordern, wie es jeder RettAss machen müsste, oder soll er ohne NA fahren, weil der Patient die Fahrt zum Krankenhaus schon überstehen wird (wie es ein RA auch manchmal in Kauf nehmen muss, bei fehlender NA-Verfügbarkeit).... also das sind für mich IMHO gravierende Probleme.

Zunächst einmal gibt es keine "fehlende NA-Verfügbarkeit" sondern lediglich eine zeitliche Verzögerung, die eine Nachforderung nicht sinnvoll erscheinen lässt.
Wenn jemand Arzt ist darf er einen Transport ärztlich begleiten. Bei einem 2-Mann-Team auf einem RTW wäre er aber schon mutig allein zu fahren, weil er im Zweifelsfalle niemanden hätte, der ihm z.B. bei einer Reanimationssituation helfen könnte.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

01.10.2009, 21:26
Keine Frage, das er Arzt ist und damit auch quasi freie Therapiewahl etc hat... jedoch ist ja in Deutschland vor dem Einsatz eines Arztes originär als Arzt im Rettungsdienst der Notarztschein gestellt und er würde andernfalls (ohne Schein) quasi nur als RA fahren. Wie er in dem Fall von Gerichts wegen behandelt wird, wäre mal interessant - vermutlich scheuen sich deshalb viele Organisationen vor einer derartigen Konstellation.
Das wäre dann auch auf die Situation "standesrechtlich <-> juristisch" im Bereich der o.g. Schmerzmittelgabe anzuwenden.

Okay, es gibt keine fehlende Notarzt-Verfügbarkeit...aber grade hier in der Landrettung setze ich eine Verfügbarkeit > 45 Minuten - 60 Minuten mit einer "nicht-verfügbarkeit" gleich. Und das ist leider kein konstruiertes Szenario (ist mir übrigens auch schonmal in der Stadtrettung in Nürnberg passiert). Aber ich denke, die Diskussion ist an einem Puntk angelangt, die für das restliche Forum nicht mehr all zu interessant ist und schlage vor, wir wechseln auf PN!?
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

02.10.2009, 05:13
Ich würde mich gerne noch daran beteiligen, weil ich es sehr interessant finde. Vielleicht schieben wir einfach mal... ich mach was Neues auf ;)
-----------------------
Alex
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!"

Vorherige

Foren-Übersicht Schulsanitätsdienst Recht und Gesetz

Zurück zu Recht und Gesetz