Wer darf ausbilden, und worauf?

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19.06.2016, 20:48
Guten Abend,

ich würde gerne als Betreuer eines SSDs die Ersthelfer auf Beutel und Guedeltubus schulen, weiß aber nicht, ob dies rechtlich erlaubt ist, da ich keine Ausbilderlizenz habe. Ich hatte auch bisher damit noch nichts am Hut.
Ich würde eventuell auch einem Sanitäter diese Aufgabe in die Hand drücken, da der ja auch entsprechend darin geschult ist.

Darf er/ich die Schüler auf Beutel-Maske und Guedelt. schulen?
19.06.2016, 21:13
Ja.
19.06.2016, 21:26
Willst Du nach der Frage vielleicht etwas an Deiner Vorstellung relativieren?
19.06.2016, 21:27
Onkel Doktor hat geschrieben:ich würde gerne als Betreuer eines SSDs die Ersthelfer auf Beutel und Guedeltubus schulen, weiß aber nicht, ob dies rechtlich erlaubt ist, da ich keine Ausbilderlizenz habe. Ich hatte auch bisher damit noch nichts am Hut.
Ich würde eventuell auch einem Sanitäter diese Aufgabe in die Hand drücken, da der ja auch entsprechend darin geschult ist.

Darf er/ich die Schüler auf Beutel-Maske und Guedelt. schulen?


Warum nicht?

Eine Qualifikation als Ausbilder ist sinnvoll, um Wissen didaktisch gut vermitteln zu können - etwas selbst zu beherrschen bedeutet ja noch nicht zwingend, es auch anderen beibringen zu können. Sie ist ggf. erforderlich, um formal eine erreichte Qualifikation bescheinigen zu können. Wenn Du - oder der Sanitäter - es sich also zutraut, den Umgang mit Guedeltubus und Beatmungsbeutel zu schulen (sei es theoretisch, sei es - insbesondere am Phantom - praktisch), spricht da nichts gegen. Auch Medizin darf lehren, wer sich dazu berufen fühlt, ohne Professor, Provitdozent, Lehrbeauftragter oder sonst etwas zu sein; er darf eben nur nicht die Teilnahme an Lehrveranstaltungen bescheinigen. :)

Ich würde dennoch drei Dinge im Blick behalten:

1. Zum einen ist der richtige (!) Umgang mit einem Beatmungsbeutel alles andere als leicht; es sollte daher vermittelt werden, dass die Absolventen der Schulung/Einweisung deshalb noch nicht einen Patienten suffizient beamten können. Je nach Alter und Motivation ist es im Zweifel auch angebracht, darauf hinzuweisen, dass das Einlegen eines Guedeltubus ebenfalls eine vergleichsweise invasive Maßnahme darstellt, die nicht "zum Spaß" in Betracht kommt und - einschließlich der Indikationsstellung - beherrscht werden sollte, wenn man sie anwenden will. Das alles gilt letztlich aber für fast jede Maßnahme ...

2. Das verwendete Material muss danach ggf. desinfiziert oder - bei Einmalmaterial - entsorgt werden, klar.

3. Ob die Schulung ausreicht, den Schülern die nach § 2 Abs. 2 MPBetreibV "erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung" zu vermitteln, um Tubus und Beatmungsbeutel auch außerhalb der ersten Hilfe anzuwenden, mag ich nicht ermessen.
20.06.2016, 10:21
Don Spekulatius hat geschrieben:Willst Du nach der Frage vielleicht etwas an Deiner Vorstellung relativieren?


:rofl: :rofl: :rofl:


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