Erst einmal vielen Dank für die Teilnahme an meinem ersten Fallbeispiel! Bei diesem Fall hattet ihr mit diversen Symptomen zu tun, die auf verschiedene Krankheitsbilder zutreffen. Ihr hattet dementsprechend mehrere Differenzialdiagnosen, die es galt auszuschließen.
Folgendes war passiert: Nico hatte sich am Nachmittag Insulin gespritzt aber vergessen, danach ausreichend zu essen. Kombiniert mit der geringen Menge an konsumierten Alkohol sorgte dies für eine hypoglykämische Entgleisung, die zentralvenöse (Koordinationsstörungen, Kopfschmerzen, Verwirrtheit), parasympathische (Müdigkeit, Übelkeit) und sympathische (leichte Tachykardie, Hypertonie, Kaltschweißigkeit) Symptome hervorrief. Der Sturz erfolgte als Folge der Hypoglykämie und war nicht Alkohol-bedingt. Ein SHT bestand nicht. Mit dem Fallbeispiel wollte ich das Bewusstsein schaffen, dass bei neurologischen Ausfällen und unklarer Bewusstlosigkeit immer auch eine Hypoglykämie in Betracht gezogen werden muss. Gerade bei Patienten, die auch Alkohol konsumiert haben, ist daher eine Kontrolle des BZ obligat.
So viel zur Theorie. Euer Vorgehen war meiner Meinung nach vollkommen ok
Die Hypoglykämie habt ihr erkannt und dementsprechend Maßnahmen eingeleitet. Lediglich die strukturierte Bearbeitung war noch nicht perfekt. So hättet ihr euch beispielsweise initial über C-ABC schon einmal einen Ersteindruck machen können. Ihr habt aber im Endeffekt alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen eingeleitet.
Das Rufen eines RTWs war in Ordnung, meiner Meinung nach allerdings nicht zwingend notwendig. Man hätte auch erst einmal abwarten können, wie sich der Zustand des Patienten nach oraler Glucose-Gabe verändert. Klar ist, dass die Platzwunde eine ärztliche Abklärung benötigt, ein Taxi oder das Abholen durch die Eltern wäre aber m.E. vollkommen ausreichend gewesen - eine deutliche Besserung der hypoglykämischen Symptome vorausgesetzt.