Original von peit
(...) aber warum ich mich nach der DIN richten sollte leuchtet mir trotzdem nicht ein.
Ganz einfach: Die DIN gibt den "Stand der Technik" wieder. Wenn einem Notfallpatienten bei einem Sanitätsdienst durch fehlende oder mangelhafte Ausrüstung ein Schaden entstehen sollte (der dann natürlich auch erst einmal bewiesen werden müsste...), könnte die DIN 13155 ggf. juristisch als "Gutachten" herangezogen werden.
Im Sinne von: "Ihr habt da einen Sanitätsdienst durchgeführt und hattet nicht genug Material? Dafür gibt es doch bestimmt Normen, was da vorgehalten werden muss..."
Insofern würde ich mich aus Gründen der Rechtssicherheit schon (im Groben) daran halten.
Bei uns läuft gerade die Diskussion, ob Sekretabsauggeräte mit in dem Rucksack gelagert werden sollten, oder ob es reicht, ein (elektrisches) Gerät pro Dienst bzw. Schule vorzuhalten.
Zum Thema Pulsoximetrie:
Da sagt die Leitlinie in Bezug auf das Akute Koronarsyndrom eindeutig, dass Sauerstoff nur bei Zyanosezeichen bzw. einer Sättigung von unter 94% indiziert ist. Insofern muss inzwischen aus meiner Sicht dringend von der Aussage "Jeder Notfallpatient bekommt Sauerstoff" abgeraten werden.
Ich bleibe dabei: Wer Sauerstoff vorhält, muss nun auch eine Pulsoximetrie vorhalten.
Und nun mal ehrlich: Wer sich eine O²-Anlage leisten kann, wird auch die 18 Euro für ein chinesisches Fingerpulsoximeter noch über haben...
Es wäre wünschenswert, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die Ausbildung bei den HiOrgs einfließen würden. Aber dazu müsste man sich wohl von starren "Ausbildungsvorschriften" verabschieden und den Dozenten eigene Entscheidungs- und Handlungsspielräume zubilligen.
Ob die Ausbildungsdauer und -qualität der Dozenten im jetzigen System dafür ausreicht, dürfte aber zumindest bezweifelt werden.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!