GUV - Vorschriften

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30.07.2009, 23:49
Bei uns macht sowas das Gesundheitsamt bei einer Überprüfung, die alle paar Jahre stattfindet...

31.07.2009, 07:36
Da die GUV-Vorschriften autonomes Versicherungsrecht sind, obliegt die Prüfung ob diese eingehalten werden den zuständigen Versicherungsträgern. Man könnte sich also an diese wenden, wenn man meint, daß die Vorschriften nicht eingehalten werden. Bringt aber meist nicht viel...
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

08.08.2009, 12:43
also...
bei uns war das an sich ähnlich, also wir haben über unseres eigenes Material hinaus weiteres Material für die Schule gefordert....
In dem Vertrag den die Schule mit dem JRK abschließt gibt sie dem Schulsanitaetsidenst den Auftrag das Erste Hilfe Material der Schule zu warten...
also haben wir nee Runde durch die Schule gemacht und geschrieben was neu angeschafft oder ersetzt werden muss...
Die Schule hat garnicht weiter nachgehackt (machen natürlich nen ridhtigen Bericht + Kaufempfehlung) und denn kram von uns auf Rechnujng bestellen lassen
SanH - DRK-Helfer und JRK Gruppenleiter

08.08.2009, 16:59
Original von Mappo
In dem Vertrag den die Schule mit dem JRK abschließt gibt sie dem Schulsanitaetsidenst den Auftrag das Erste Hilfe Material der Schule zu warten...


Schwierige Sache. Dürfte in vielen BL nicht ganz so einfach gehen, da das vorgehaltene Material (im Gegensatz zum SSD) nicht zum Zuständigkeitsbereich der Schule sondern des Schulträgers fällt. Einzelnachbeschaffungen sind zumeist durch die Schule möglich, welche das mittels einem vom Schulträger bereitgestellten Etat im Namen und im Auftrage des Schulträgers durchführt. Laufende Vertragliche Bindungen sind da jedoch nicht darüber abzuwickeln, sondern obliegen direkt dem Schulträger.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

17.08.2009, 22:12
Original von madhef
Da die GUV-Vorschriften autonomes Versicherungsrecht sind, obliegt die Prüfung ob diese eingehalten werden den zuständigen Versicherungsträgern. Man könnte sich also an diese wenden, wenn man meint, daß die Vorschriften nicht eingehalten werden. Bringt aber meist nicht viel...


Hallo, das ist ja schon mal ein Ansatz.

am Ende der Unfallverhütungsvorschriften (z. B. der GUV-V A 1) finden sich Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten.

Es wird auf "SGB VII § 209 Bußgeldvorschriften" verwiesen.
Das kann richtig teuer werden (bis 10.000 Euro).
Kommt aber immer auf den Tatbestand an.

Kommt jemand zu Schaden - z. B. weil ein Verbandkasten fehlt -, sind auch Freiheitsstrafen möglich.

Kontrolle und Überwachung sind Aufgabe der Technischen Aufsichtsbeamten (TAB) des GUV.

Viele Grüße

Gerhard
Zuletzt geändert von Gerd am 17.08.2009, 22:16, insgesamt 2-mal geändert.
Gerd,
Fachkraft für Arbeitssicherheit an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (ex SSD, ex LRA).

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