BZ-Messung per DA untersagt

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19.01.2013, 18:47
Hallo zusammen,

bringen wir mal ein bisschen Leben ins Forum ;) .

Ich habe eben die aktuelle Fassung einer Dienstanweisung meiner HiOrg gelesen, in der Folgendes stand: "Die Blutzuckermessung ist ein invasiver Eingriff und dem Sanitäter nicht gestattet."

Ich spreche hier vom Bereich Sanitätsdienst/Katastrophenschutz, die letzten drei Threads, die sich hier mit dem Thema befasst haben, liegen mittlerweile fast über 3 Jahre zurück oder befassten sich lediglich mit der BZ-Messung im SSD.

Meine Frage wäre hierzu, wie eure HiOrgs dies handhaben. Ich kenne dies von einer anderen Organisation anders, zudem finde ich die BZ-Messung im Sanitätsdienst durchaus relevant:

1. Alki zum ausnüchtern auf einer UHS - "nur" besoffen und zum ausnüchtern oder eine schleichende Hypoglykämie?

2. Patientin mit Übelkeit/Schwindel - Hypoglykämie oder andere (schwerwiegendere) internistische Ursachen? Der Patientin Flüssigkeit und Zucker zukommen zu lassen und zu sagen: "Wir geben ihnen mal Zucker in der Hoffnung, dass es besser wird, wissen es aber erst in ca. 15-20 Minuten" kommt doof.

3. Etc., gibt ja etlich Beispiele mit "nicht Lehrbuch- Patienten"

Meiner Meinung nach gehört die BZ-Messung zur standart Versorgung von internistischen Patientin, zudem auch zu chirurgischen Patienten mit unklaren Unfallmechanismus.

Also, wie ist dies bei euch gehandhabt?
Zuletzt geändert von Maxi am 19.01.2013, 18:49, insgesamt 1-mal geändert.

19.01.2013, 19:10
Bei uns wurde die BZ-Messung durch Sanhelfer aufwärts gerade per DA ausdrücklich gefordert. Auf der anderen Seite verbietet man allen unter RS, ein Pulsoxi zu benützen (das mal nebenbei :P).

Meine Meinung ist ebenfalls, dass in o,g, Fällen eine BZ-Messung sein muss - warum nicht auch schon als Sanhelfer.
Hier kommt dann ja immer das Argument, dass man als SanHelfer aus dem BZ-Wert keinen Nutzen zieht. So ganz gelten lassen will ich das Argument aber nicht, denn Informationen sind immer gut - und gestochen wird er so oder so (durch nichtärztliches Personal).

Rechtlich scheint die Sache ja auch klar: Solang der Patient einverstanden ist, darfst du stechen.
Rechtlich kann euch SanHelfer, die ihr BZ messt und der Patient einverstanden ist (und ihr alle Voraussetzung a la Ausbildung, Einweisung usw.) erfüllt, keiner was.

Sollte euch einer intern ans Bein kacken wollen - es gibt noch andere HiOrgs und tschüss, ihr seid ja niemandem verpflichtet.


[Natürlich sollten vorher alle Basismaßnahmen sitzen, aber das gilt genauso beim RR messen und sonstigen Spielchen, die man mit erweitertem Material so treiben kann.]
Endlich EH! 04.05.2008!

19.01.2013, 19:39
Bei uns wurde das Thema heute im San Kurs (DRK) angesprochen. Allgemein wird BZ in BW gelehrt, bzw kann gelehrt werden da es dafür Unterrichtsmaterial und die Erlaubnis gibt. Allerdings wurde die Anwendung des BZ Messgeräts (also das Messen des BZs) im Rems-Murr Kreis durch den Kreisbereitschaftsarzt im SanD untersagt. Somit wird es (wie auch der Larynx Tubus) nicht gelehrt. Was die Bereitschaften schlussendlich machen ist deren Sache. Sprich der BL muss dann dafür grade stehen.

Wenn ihr mir n paar gute Argumente liefern könntet kann ich mal mit unserem Kreisbereitschftsleiter reden, der zu unserer Rechtskunde Unterrichtseinheit extra eingeladen wird :D
Zuletzt geändert von Sam112 am 19.01.2013, 19:41, insgesamt 1-mal geändert.

19.01.2013, 21:20
Maxi, ist das was bundesweites, was es im Intranet zu finden gibt oder nur was lokales?

Ich hab von einer solchen DA noch nichts gehört. Ach ja und weißt du wer im Falle des Falles genau darauf SCH***en wird? Genau, hier, ich.

Ne, mal ehrlich, was soll das denn? Es geht um eine rechtlich einwandfreie Sache, die mir nur nützlich in der Behandlung sein kann, nahezu keine Probleme verursacht (außer einem schrecklichen Schmerz beim Stich mit der meterdicken Nadel ;) ) und letztendlich sowohl von mir selbst, anderem Sanitätspersonal, möglicherweise dem Patienten selbst und v.A. von eventuell ankommendem RD-Personal (zu Recht) erwartet wird. Von daher würde ich mir zu dem Thema sehr wenig sagen lassen.

Aber hey, man versucht es bei uns aus Unsicherheit auch beim Larynxtubus. Who cares?
meine ich ... RA-Azubi ... Ex-SSDler am WEG Büdingen; Feuerwehrler bei der örtlichen FF; Mitglied beim MHD und dort bei SanDiensten, Fahrzeugpflege, im KatS und als Gruppenleiter bei der Jugend dabei; 18 Jahre

19.01.2013, 21:56
Ist eine interne DA, durch den Ortsarzt abgesegnet.

Mich würde es mal interessieren, wie es sonst so bei euch aussieht:

-LT: Habe ich das richtig verstanden, dass bei euch ES diesen nicht anwenden dürfen? Wir haben den ebenfalls nicht in der Ausbildung mit drinnen.

-Güdeltubus: Ist bei uns, soweit ich weis, offiziell auch nicht freigegeben bzw. wird nicht ausreichend gelehrt, sodass der Helfer in der Anwendung sicher ist.

-Absaugung: Mittlerweile bei uns ja, aber im Kurs bzw. bisher in Weiterbildungen nicht praktisch vermittelt.

-Sauerstoff: Auf Nachdruck einiger RA's bei uns in bestimmten fällen freigegeben (Asthma 3 L, Schock 6-8 L, Rea 15 L), andere Indikationen wie Apoplex, Thoraxtrauma, Lungenembolie in der DA ohne Beachtung.

Ich persönlich verfahre nach dem Motto: "Was der Patient akut braucht und nicht warten kann, bekommt dieser"...

19.01.2013, 22:14
anderem Sanitätspersonal, möglicherweise dem Patienten selbst und v.A. von eventuell ankommendem RD-Personal (zu Recht) erwartet wird

Das ist aber keine Begründung für eine Maßnahme.
Welches RD-Personal erwartet das denn von euch?
Und, nur weil etwas keinen Schaden anrichtet, heißt das noch lange nicht, dass eine Anwendung auch Sinn macht.

-Sauerstoff: Auf Nachdruck einiger RA's bei uns in bestimmten fällen freigegeben (Asthma 3 L , Schock 6-8 L, Rea 15 L)

Interessant, gibt es für die geringe Dosierung eine Begründung?

19.01.2013, 22:30
Zitat: "Bis 90% Sättigung, sonst droht Atemstillstand"

19.01.2013, 22:38
Und von wem kommt diese -äh- interessante Aussage?

19.01.2013, 22:59
Diese Aussage habe ich der DA entnommen.

Erstellt wurde die DA vom Leiter Sanitätsdienste, freigegeben durch einen Anästhesisten...
Zuletzt geändert von Maxi am 19.01.2013, 23:00, insgesamt 1-mal geändert.

20.01.2013, 02:40
Der Patient kriegt was er braucht, mir ist keine DA bekannt die mir in meiner Versorgung irgendetwas vorschreiben würde. Bei uns gibt es keine Einschränkungen für die BZ-Messung, ebenso wenig für Pulsoxi, LT oder Sauerstoff, allerdings ist auch jeder Dienst RS-besetzt.
Dass ein Helfer nur tut was er beherrscht ist klar.
Rettungsassistent in München, 23 Jahre

20.01.2013, 07:23
Gut das es überall anders gehandhabt wird ;)

In unserem Verein gehört die BZ-Messung, LT, gabe von Supra (vernebelt), Absaugpumpe, O2 ... zum standart. Natürlich der Lage entsprechend ;)
Unser Doktor hat dies natürlich in einer DA für alle einheitlich niedergelegt. Die ist ab SAN A/B. Dies ist gleichzeitig Mindestausbildung.

Man muß nicht alle Regelungen die aufgestellt werden auf anhieb verstehen. Wenn einem was merkwürdig vorkommt, vielleicht gibt ein Gespräch mit der jeweiligen Person mehr Infos und kann so auch verstehen, wieso so manche Regelung gemacht wurde ;)
Wir werden aus den schönsten Träumen gerissen,
um so manchen Alptraum zu erleben.

Tauchen - Klettern - Geocaching - Feuerwehr

20.01.2013, 11:12
Bevor es ein drittes Mal in einem Thread so geschrieben wird: Es gibt einen Standard der besagt, dass man Standard mit zwei d und einem t anstatt von zwei t und einem d schreibt.
Wünsche euch allen einen wunderschönen Sonntagmorgen :-)

20.01.2013, 11:33
Peit, wo Du Recht hast, hast Du Recht. Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen ;)

Gruss Georg
Wir werden aus den schönsten Träumen gerissen,
um so manchen Alptraum zu erleben.

Tauchen - Klettern - Geocaching - Feuerwehr

20.01.2013, 11:56
Bei welcher Indikation vernebelt ihr denn Supra?

@Maxi
Ich vermutet mal stark das der Anästhesist das Ganze nur abgezeichnet, aber nicht wirklich gelesen hat. Oder ihm ist's egal.
Quatsch ist die Begründung aber trotzdem.

20.01.2013, 12:54
Fremdkörper in Kinderhälsen?
Rettungsassistent in München, 23 Jahre

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