Buschi
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Wohnort: 49479 Ibbenbüren (NRW)
Qualifikation: Heilgehilfe, RS, ZuFü EE NRW, Mod. a.D., SiFa
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Wo nehmt ihr eigentlich immer so einen Unfug her?
Ich gehe mal davon aus, dass du die Behandlungs- und Transportverweigerung auf der Rückseite der DIVI-Protokolle meinst:
Bildquelle: http://www.nawdat.de
Was glaubst du, warum neben dem Notarzt hier auch (gleichberechtigt!) der Rettungsdienst genannt wird? Richtig. Weil nicht bei jeder Schnittwunde/whatever, bei der der Patient die Behandlung verweigert, auch ein Notarzt nötig ist. Auch nicht, um den Patienten darüber aufzuklären, dass die Wunde chirurgisch versorgt werden sollte, um hässliche Narbenbildung, Infektion etc. pp. zu vermeiden.
Auch falsch. Aber sowas von falsch! Auch der Arzt kann niemanden festhalten und zwingen, sich behandeln zu lassen. Zwang darf hier in unserem schönen Land nur durch Vollzugsbeamte ausgeübt werden, und das ist auch gut so. Im rettungs- und sanitätsdienstlichen Einsatz wird das in der Regel die Polizei sein. Denkbar sind aber auch Vollzugsbeamte des Ordnungsamtes oder ggf. auch der Justiz.
Richtig wenn der Patient minderjährig ist. Völliger Unfug wenn der Patient volljährig ist. Ich werde nicht für jede Schnittwunde, die der Patient nicht nähen lassen will, einen NA bestellen. Dokumentieren, unterschreiben lassen (auch von Zeugen!) und gut.
Original von derskr
Also diese Behandlungs/Transportverweigerung ist wertlos. Damit kann man sich gerade einmal den Hintern abputzen. In diesem Dokument steht immer das der Pat. belehrt wurde. Belehren kann aber nur ein Arzt.
Ich gehe mal davon aus, dass du die Behandlungs- und Transportverweigerung auf der Rückseite der DIVI-Protokolle meinst:
Bildquelle: http://www.nawdat.de
Was glaubst du, warum neben dem Notarzt hier auch (gleichberechtigt!) der Rettungsdienst genannt wird? Richtig. Weil nicht bei jeder Schnittwunde/whatever, bei der der Patient die Behandlung verweigert, auch ein Notarzt nötig ist. Auch nicht, um den Patienten darüber aufzuklären, dass die Wunde chirurgisch versorgt werden sollte, um hässliche Narbenbildung, Infektion etc. pp. zu vermeiden.
Original von derskr
Festhalten und Zwingen kann man niemanden, das kann nur der Arzt!
Auch falsch. Aber sowas von falsch! Auch der Arzt kann niemanden festhalten und zwingen, sich behandeln zu lassen. Zwang darf hier in unserem schönen Land nur durch Vollzugsbeamte ausgeübt werden, und das ist auch gut so. Im rettungs- und sanitätsdienstlichen Einsatz wird das in der Regel die Polizei sein. Denkbar sind aber auch Vollzugsbeamte des Ordnungsamtes oder ggf. auch der Justiz.
Original von derskr
P.S. Auch ein RettSan und/oder RettAss kann nicht belehren! Diese werden auch immer einen Arzt hinzu ziehen oder den Pat. mit in die Klinik nehmen, oder diesen an die Eltern übergeben, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Richtig wenn der Patient minderjährig ist. Völliger Unfug wenn der Patient volljährig ist. Ich werde nicht für jede Schnittwunde, die der Patient nicht nähen lassen will, einen NA bestellen. Dokumentieren, unterschreiben lassen (auch von Zeugen!) und gut.