Original von sebbe1995
Im äußersten Fall kann dann auch ein Arzt eine Zwangseinweisung nach PsychKG veranlassen.
Was für ein Käse !
Eine solche Unterbringung ist nur bei Eigen- oder Fremdgefährdung zulässig. Außerdem berechtigt dies nur zur Unterbringung, aber nicht zu Untersuchung oder Behandlung.
Aber schon dieser Thread ist symptomatisch für unsere Zeit. In meiner Jugend durften sich Jungs mal hauen ohne dass gleich einer vor Gericht oder der andere ins Krankenhaus gezerrt wurde. Früher gabs von den Eltern eine hinter die Löffel, heute wird man als Problemfall zur Schulpsychologin geschickt. Und warum? Weil alle Kinder von der Wiege bis zum Abi nur von Frauen erzogen werden. Somit wird jungenhaftes Verhalten grundsätzlich als abweichend erachtet und bestraft.
Da können ja nur noch Weicheier dabei herauskommen....
@Judokämpfer:
Judo ist ein Wettkampfsport, bei dem man immer schön aufhört, wenn man einen Punkt bekommen hat. Wird es mal eine Spur unfair, kommt ein Schiedsrichter und greift ein. Zum Glück hat der Unterlegene nun schon früh gelernt, dass Strassenkampf kein Sport ist.
Zuletzt geändert von Don Spekulatius am 22.11.2011, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.