Original von Schulsani
Ihr dürft Medikamente (wie z. B. Diclophenac) anwenden?
Erstaunlich!!!
8o
Weist du, was das ist?
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Original von Schulsani
Ihr dürft Medikamente (wie z. B. Diclophenac) anwenden?
Erstaunlich!!!
8o
Original von MaxiOriginal von Schulsani
Ihr dürft Medikamente (wie z. B. Diclophenac) anwenden?
Erstaunlich!!!
8o
Weist du, was das ist?
Zitat Rote Liste
Nebenw.: Z 9 (Pfl.), Z 40 a (Pfl.). Juckreiz, Rötungen, Hautausschlag od. Brennen der Haut. Überempfindlichkeitsreakt. bzw. lokale allerg. Reakt. B. großfl. Anw. u. b. Anw. über läng. Zeitraum: system. NW mögl. wie Magen-Darm-Stör., generalis. Hautausschlag, Überempfindlichkeitsreakt. in Form v. Angioödem u. Atemnot.
Original von Buschi
Nein, auch wenn du es in der Jugendgruppe anwendest, ist das Medikament apothekenpflichtig.
Auf welcher Grundlage glaubst du, das Medikament dort anwenden zu dürfen?
Original von Don Spekulatius
Oder wissen diejenigen, die hier freizügig Diclo verteilen wollen, wie viele Tabletten denn ein 40kg Mädel nehmen darf?
Original von Berliner SchildkröteOriginal von Buschi
Nein, auch wenn du es in der Jugendgruppe anwendest, ist das Medikament apothekenpflichtig.
Auf welcher Grundlage glaubst du, das Medikament dort anwenden zu dürfen?
Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Im Zweifel wird es, wenn es zu Nebenwirkungen kommt auf eine gefährliche Körperverletzung hinaus laufen. Dabei kommt es aber auch drauf an, ob sie nun als Sanitäterin oder als Privatperson handelt und ob ihr die Salbe gehört oder dem "Kameraden"/Patienten und ob "wider besseres Wissen" (Vorsatz) oder "in gutem Glauben" gehandelt wurde.
Original von Berliner Schildkröte
Auch als Sani darf ich ja zum Beispiel privat an gute Freunde eine Kopfschmerztablette weitergeben, ohne dass das gleich unter das Arzneimittelgesetz fällt, wurde mir jedenfalls mal so beigebracht. Natürlich ist die Weitergabe nicht wirklich mit einer Anwendung des Medikaments (am Patienten) vergleichbar, deshalb würde ich glaube ich immer drauf verzichten und der "Notfall" ist ja nicht gerade Lebensbedrohlich gewesen. Das Ganze ist ja eine ähnliche Geschichte wie mit den AEDs, die Privatpersonen jederzeit anwenden dürfen, aber medizinisches Personal dank MPG nur nach Einweisung.
Original von Berliner Schildkröte
Wer Langeweile hat kann sich ja mal diesen Thread in einem Jura-Forum durchlesen: Darf man verschreibungspflichtige Medikamente verteilen? (Hier geht es um die Weitergabe vom verschreibungspflichtigen Diclofenac in Tablettenform). Auch da streiten sich die (mehr oder weniger) Gelehrten.
Original von Kraddel
Zu Buschi:
Die Betreuer haben sich geweigert in Handlung zu treten.
Und er selber hat mich gefragt, ob ich ihm die Salbe auf den Hintern schmieren könnte.Die Betreuer haben es auch ,,empfohlen".
Original von Firewater
Wenn ich das richtig verstanden habe handelt es sich um ein Vollzeit Internat
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