Die Diskussion können wir doch eingentlich beenden, oder? Es ist so wie madhef sagt: Ihr seid Ersthelfer, seid also zur Hilfe verpflichtet, werdet für Fehler aber nur belangt, wenn ihr vorsätzlich oder wider gesundem Menschenverstand handelt.
Ob ich im Falle eines Falles eine Maßnahme anwenden würde, obwohl ich sie nicht beherrsche? Nein, denn dann bekommt der Patient eben nur in den Genuß meiner Basics. Der Rest ist aktives Zuwarten auf den RD. Einziger Grund wäre, wenn ich weiß, dass der Patient nur so zu retten ist. Und um das überhaupt zu wissen muss ja eigentlich diesbezüglich ausgebildet worden sein.
Fazit: Macht was ihr könnt und passt mit dem, was ihr nicht könnt auf. Ihr habt es hier mit 'nem echten Patienten zu tun und tragt Verantwortung für euer Handeln.
Original von gorld
kann man es nicht so betrachten, dass ich WEIL ich keine medizinische Ausbildung habe, Schaden am Patienten vorhersehbar ist?
Das würde der gesetzlichen Grundidee, dass jeder zur Ersten Hilfe verpflichtet ist, widersprechen.