Original von Hajo Behrendt
Stop, Stop, Stop,
wenn es hart auf hart kommt und die Schülerin nach Hause gehen will, kann sie das auch.
Zumindest wenn sie über 18 und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.
Da kann volljährige Patienten niemand dran hindern, auch keine Eltern und kein Schulleiter.
In so einem Fall am besten Verweigerungserklärung auf dem Protokoll unterschreiben lassen und gut ists.
Jeder Volljährige ist halt selbst seines Glückes Schmied. Da würde ich auch nicht beleidigt sein, wenn die nicht das machen wass ihr emphiehlt...
Juristisch ist ein Mensch nicht erst bei Volljährigkeit einwilligungsfähig, sondern wenn er die dazu notwendige geistige Reife hat.
Und nochmal: Einen Patienten dazu zu drängen eine wie auch immer geartete Erklärung zu unterschreiben, ist juristisch gesehen eine Nötigung, die weder notwendig ist, noch irgendeinen Vorteil bringt. Wenn ich dem Sani etwas Böses will, weil auf einmal mein Arm abfällt, der durch rechtzeitige Behandlung hätte gerettet werden können, dann verklage ich ihn auf einen Behandlungsfehler und dann im Anschluss eben auf Nötigung, weil er mich nicht gehen lassen wollte, ohne diese Erklärung zu unterschreiben. Dabei haben er und eventuell seine Kollegen einen solchen psychischen Druck auf mich ausgeübt, dass ich nicht mehr klar denken konnte, denn sonst wäre ich selbstverständlich sofort zum Arzt gegangen.
Besser: Gedächtnisprotokoll anfertigen und einen Zeugen unterschreiben lassen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.