Das die (neuen) Rettungsdienstbetreiber das nicht witzig finde, glaube ich dir gerne.
Nur gibt es weit verbreitet Altverträge, die oft direkt mit den Landkreisen abgeschlossen wurden.
Demnach dürfen in einigen Regionen die Hilfsorganisationen Transporte von Sanitätsdiensten aus direkt in Krankenhaus fahren, ohne an den öffentlichen Rettungsdienst übergeben zu müssen. Diese Fahrten werden dann über den Leistungserbringer (den öffentlichen Rettungsdienst) abgerechnet und die Einnahmen (abzüglich einer Bearbeitungspauschale für Leitstelle und Verwaltungsdienstleistung) an die entsprechende Gliederung überwiesen. Das Entgelt kann nach Abzug pro Transport immer noch 400 bis 700 Euro betragen.
Auch sind die Disponenten in den Leitstellen tw. angewiesen, stets das nächstgelegene, geeignete, freie Rettungsmittel zu einem Notfall zu entsenden, gleich ob es sich um ein ehrenamtlich oder hauptamtlich besetztes Fahrzeug handelt.
Mehr als einmal bin ich vom Sanitätsdienst aus mit einem (abkömmlichen) Ehrenamts-RTW von einer Veranstaltung zu einem Primäreinsatz in der näheren Umgebung alarmiert worden.
Mit Sicherheit ist das aber Kreis- und wahrscheinlich oft auch Disponentenabhängig.
Im Hamburg, wo die BF dominiert, ist dieses Vorgehen wahrscheinlich undenkbar. Auf dem platten Land sieht es anders aus...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!