Zuständigkeit des SSD

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14.03.2011, 19:22
Ich hab da mal ne Frage: Die SSDs in den Schulen unserer Stadt wurden angefragt, ob wir an einem Wochenende San-Dienst bei einem Indiaka-Turnier machen wollen, das in 2 Schulturnhallen stattfindet ( is glaub ich ne Deutsche Meisterschaft o.ä.)
So. Jetzt kamen uns ein paar Fragen in den Kopf:

1. Dürfen wir unter 16 jährige überhaupt Dienst machen lassen?
2. Ist der SSD überhaupt dafür zuständig?
3. Wie sieht das dann aus mit Material etc.? Wer müsste das dann stellen?

Vllt. kennt sich jemand damit besser aus.
Danke fürs Helfen schonmal

Carina
SSD´lerin, GL, SAN A/B, AED-Schein- Besitzerin
Ich hafte nicht für Rechtschreibfehler!!!
Es heißt nicht: Tatüüütataaa, tatüüütataaa. Sondern: Zu spääät, zu späääät!

14.03.2011, 19:56
Hallo,
eigentlich ist es so:
Der Turnverein (ausrichter der DM) hat die Schulleitung angefragt, ob der SSD das überehmen kann.
Uns wurde das von unserem Betreuungslehrer weitergegeben. So weit so klar. Normaler Ablauf.
Jetzt kommen aber die Fragen:
- Das ganze geht über 2 Tage und ist in 2 Hallen. Je Tag sind das 8 Stunden. Macht insgesamt 32 Stunden, die abzudecken wären. Wir werden bis dahin wahrscheinlich
- 4 San
- 15 EH
haben. Davon sind genau 2 Leute über 18 und 8 über 16. Wir sind nun am Überlegen, ob wir das überhaupt annehmen. Morgen wird bei ner Versammlung der Betroffenen, also nur denen ü 16, darüber abgestimmt. Von mir und der Sprecherin favorisiert ist dann die Variante, dass wir das an die Bereitschaft abgeben, weil der TV wohl uns gefragt hat, um Geld zusparen, aber bei der Bereitschaft ersuchen, immer pro Halle einen Helfer/Prakti stellen zu dürfen, da wir uns nun mal sehr gut vor Ort auskennen. Beim SSD der anderen betroffenen Schule anfragen, wird sinnlos sein, da die u16 sind.
Auch werden wir wahrscheinlich ein Versicherungsproblem haben, da wir ja nicht direkt versichtert sind bei so was, weils eben keine Schulveranstaltung ist.
Sind meine Überlegungen soweit nachvollziehbar und logisch? Oder sehen wir da was ganz falsch?
"Wir essen jetzt Opa!"
Satzzeichen retten Leben!

14.03.2011, 20:41
Du hast sowohl das Problem erfasst, als auch eine vernünftige Lösung vorgeschlagen.

15.03.2011, 11:12
Ich würde mal mit der Leitsungsabteilung der zuständigen Unfallkasse telefonieren, was man da versicherungstechnisch machen kann.

Wenn ihr dann nur SanHelfer einsetzt, die über 16 sind (2 pro Halle + je 1 EH-Prakti müssten ja reichen) werden die vielleicht eine Lösung finden.

Eine weitere Möglichkeit wäre evtl. die Sportveranstaltung als "Aus- und Weiterbildungsprojekt" des SSDs zu deklarieren uns so euren Teil zu einer "Schulveranstaltung" für AG-Angehörige zu machen. Das steht aber auf wackeligen Füßen, dieses Problem hatten wir auch schon häufiger... Nur mit der Abwandlung, dass bei uns kapazitätsmäßig keine HiOrg den Dienst übernehmen konnte. Das Problem habt ihr ja nicht. Also wäre die Abgabe an eine HiOrg auch eine praktikable Lösung.

Auf jeden Fall ist wichtig, dass ihr als SSD in keinem Fall Gewinn erwirtschaftet, die Sache also "gewerblich" betreibt.

Es wäre schön, wenn es da irgendwie mal endgültige, rechtssichere Lösungen geben würde...
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 15.03.2011, 11:16, insgesamt 1-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

15.03.2011, 12:49
Wieviel Personal pro Halle wird denn gefordert? Bzw wie groß sind die Hallen? Wenn mehr wie 2 Spiele pro Halle gleichzeitig stattfinden, brauchst du mindestens 2 Teams pro Halle. (Was sagen die Verbände des Sports zum absichern der Veranstaltung? Was wird dort explizit gefordert?)
Andere Frage: wäre es möglich, daß ihr die Veranstaltung absichert, und zusätzlich ein paar Helfer von der Bereitschaft dazukommen?

Zum Thema Material: Ihr müsst das stellen. Ein einfacher San-Koffer pro Halle, und einige Helfertaschen mit Verbandsmaterial und einige SamSplints reichen vollkommen aus. Tragen gibt es normal in jeder Sporthalle. Das verbrauchte Material könnt ihr dem Veranstalter in Rechnung stellen.

15.03.2011, 13:27
Ich glaube nicht, dass ein "normaler" SSD auch nur irgendeine Rechnung ausstellen kann...

Die Mindestausstattung pro Halle wäre ein Sanitätskoffer bzw. Rucksack gem. DIN 13 155. Sinnvoll sind natürlich auch jede Menge Einmal-Kühlpacks und Idealbinden für Stützverbände.

Wie verletzungsträchtig ist denn die Sportart?

Normalerweise sollten eig. zwei Helfer pro Halle reichen... Bloß nicht übertreiben!

Jagt das doch mal durch den Mauer-Index...
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 15.03.2011, 13:30, insgesamt 1-mal geändert.
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15.03.2011, 15:06
Was ist denn der Mauer-Index Hajo?

Ich finde die von dir selbst vorgeschlagene Lösung schon gut Lafidi und würde das auch so dem Veranstalter vorschlagen. Besser so, als das ihr es am Ende wirklich nicht alleine hin bekommt.

15.03.2011, 15:56
Verzeihung, soll natürlich Maurer-Index heißen.

Der wurde hier im Forum häufiger schon angesprochen. Der Maurer-Index ist ein Index zur Berechnung der notwendigen Personalstärke bei Sanitätsdiensten.

Abhängig von Art der Veranstaltung, erwarteter Personenzahl, maximal möglicher Besucheranzahl und polizeilichen Erkenntnissen (A-Prominente, Gewaltbereitschaft...) berechnet sich anhand eines Punktesystems der notwendie Personal- und Rettungsmittelschlüssel.

Jedem, der SanDienste plant, sollte dieser Index eig. in Fleisch und Blut übergegangen sein, da er mit Sicherheit auch bei Rechts-Gutachten nach "misslungenen" Diensten Anwendung finden wird.
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15.03.2011, 15:58
Original von Knuddelcarina
Was ist denn der Mauer-Index Hajo?



Hinweis auf das Maurer - Schema :

http://de.wikipedia.org/wiki/Maurer-Schema

Gruß Jürgen

15.03.2011, 16:15
Okey, danke ihr zwei, ich hab da noch nie was von gehört gehabt, aber ganz interessant zu wissen :)

15.03.2011, 16:45
Original von Dumpfbacke
Was sagen die Verbände des Sports zum absichern der Veranstaltung? Was wird dort explizit gefordert?

Das wissen wir nicht recht, weil wir das ja nur bruchstückhaft erfahren haben.
Aber mal schauen, später wird bei uns in der Gruppenstunde abgestimmt...

Original von Dumpfbacke
Zum Thema Material: Ihr müsst das stellen. Ein einfacher San-Koffer pro Halle, und einige Helfertaschen mit Verbandsmaterial und einige SamSplints reichen vollkommen aus. Tragen gibt es normal in jeder Sporthalle. Das verbrauchte Material könnt ihr dem Veranstalter in Rechnung stellen.

In Rechnung stellen geht nicht, wie Hajo gesagt hat, da wir ja eine Abteilung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts sind. Die darf sowas nicht. Das müsste man über die HiOrg oder den Förderverein machen. Da wird dann aber auch zu klären sein, wie die Neubeschaffung aussieht.
San-Koffer haben wir nicht. Die müssten wir dann wahrscheinlich leihen.
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15.03.2011, 19:45
Bevor ich da jetzt selbst rumrechnen würde, was theoretisch vor Ort sein müsste, würde ich die Genehmigung der Veranstaltung einsehen, was von der genehmigenden Behörde gefordert wird. So seid ihr was die Anzahl der zu vorhaltenden Materialien / Personal aus dem Schneider.

Gruß
Georg
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15.03.2011, 19:56
Seh ich ganz und gar nicht so.

Einige Ordnungsämter fangen jetzt erst an, sich um möglicherweise notwendige Sanitätsdienste Gedanken zu machen, gerade im ländlichen Bereich.

Einige Mitarbeiter in Ordnungsämtern haben mit solchen Berechnungen noch nie etwas zu tun gehabt.

Da ist es auf jeden Fall besser, wenn die HiOrg da auch noch mal nachrechnet und ggf. mehr Personal entsendet als explizit angefordert. Immerhin hat der Einsatzleiter da auch eine Durchführungsverantwortung.

Sich bequem auf der Arbeit der Andrern ausruhen ist da nicht: Wenns schief läuft steht erstmal ihr am Pranger, nicht das Ordnungsamt...

Als verantwortungsvoller Einsatzleiter würde ich immer nachrechnen und auch zusätzliche Maßnahmen vor Dienstbeginn durchführen (Objektbegehungen, Gefährungsanalysen, Vorbesprechungen...). Es gehört halt mehr dazu, EL zu sein, als ein oberwichtiges Rückenschild zu tragen...

Notfalls würde ich auch noch persönlich mit dem Veranstalter sprechen, und mehr Personal aushandeln, als in der Vorgabe gefordert wird.
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 15.03.2011, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.
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15.03.2011, 20:11
Ich möchte mal erwähnen, daß wenn ein SSD nicht zufällig eine ausgelagerte Jugendgruppe einer HiOrg ist, der SSD wohl eine Einrichtung der Schule ist. D.h. eine Einrichtung einer Dienststelle einer Behörde (nein, nicht Anstalt öffentlichen Rechts - das ist was anderes).

Somit sollte man es tunlichst vermeiden Dienstleistungen zu erbringen, die theoretisch auch ein gewerblicher Anbieter (und dazu gehören auch die HiOrg) anbieten könnte.

Somit sollte das Ganze (ganz unabhängig von Versicherung, Haftung und Stärkeberechnung) ganz schlicht und ergreifend vom Tisch sein.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

15.03.2011, 20:53
Das ist nur bedingt richtig.

In der Tat gibt es neuerdings Schulformen, die eine Anstalt öffentlichen Rechts sind.

Dazu gehören in Schleswig-Holstein z.B. Regionale (Berufs-) Bildungszentren (RBZ).

Die operieren in der Tat in einigen Bereichen wie freie "Wirtschaftsunternehmen", und können auch Gewinn erwirtschaften, z.B. durch die Vermietung von Räumlichkeiten etc.

Die Schulen konnen sich so weitgehend frei verwalten und nach eigenem Ermessen das erwirtschaftete Geld etatunabhängig reinvestieren.

Davon profitiert ein SSD mit Glück ungemein ;) ...
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