Man müsste jetzt zunächst klären, ob für den Sanitätsdienst ein Rettungsmittel benötigt wird (Maurer-Index), oder nur als "Transportmittel" für Personal und Material eingesetzt werden soll.
Wenn der Maurer-Index oder ein Veranstalter (z.B. auch alle Reiituniere der FN) explizit ein Rettungsmittel fordern, MUSS dies natürlich zwingend und immer gemäß RDG besetzt sein, auch wenn damit nicht transportiert wird. Schließlich bezahlt der Veranstalter ja für die Qualifikation des Personals und meist nicht für das Auto.
Ich fasse es jetzt nicht, dass es da offensichtlich in einigen Gliederungen abweichende Meinungen gibt...
Was anderes ist es z.B., wenn das Fahrzeug nur genutzt wird, um Material oder Personal zu einem (kleinen) Dienst zu bringen. Dann meldet man sich aber auch bei der Leitstelle als "nicht einsatzbereit" an.
Wenn ich als Disponent über Funk höre, dass ein Rettungsmittel unterwegs zu einem Dienst ist, gehe ich davon aus, dass es auch gem. RDG besetzt ist und ggf. auch abberufen werden kann, um externe Einsätze zu übernehmen.
Daher sollte man bei Anmeldungen über Funk oder Telefon (wird aufgezeichnet!) immer angeben
- ob das Rettungsmittel gemäß RDG besetzt ist ("einsatzbereit / nicht einsatzbereit") und
- ob das Fahrzeug für Einsätze im Rahmen des Regel-Rettungsdienstes zusätzlich zur Verfügung steht und ggf. im Notfall abgezogen werden kann ("abkömmlich / nicht abkömmlich").
Edit:
Bei einem MANV gilt das RDG und entspr. Besetzungsvorgaben.
Auch im Katastrophenfall versucht man natürlich, Rettungsmittel gem RDG zu besetzen. Die Ausnahme bilden bei uns "Hilfskrankentransportwagen" (4-Tragen KTWs), die im K-Fall auch mit zwei Sanitätshelfern besetzt werden können.
Übrigens: Die neuen KatS-KTW Typ B dürfen oftmals nicht als Rettungsmittel eingesetzt bzw. "hochgerüstet" werden, auch wenn das in vielen Gliederungen usus ist.
Da muss man sich auf jeden Fall beim Kreis informieren, bevor man solche Fahrzeuge auf San-Diensten einsetzt oder bauliche Veränderungen an ihnen vornimmt...
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Hajo Behrendt am 03.03.2011, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!