Bei mir im "Heimatbereich" ist der Zugang durch RettAss Usus, auch wenn kein Notarzt nachgefordert wird. Es hat sich die Jahre über sogar soweit eingeschlichen, das die aufnehmenden Krankenhäuser etwas pikiert schauen, wenn mangels gelegtem Zugang kein abgenommenes Blut übergeben wird. Kann jeder für sich selbst bewerten....
Ich habe dort natürlich gern gearbeitet, weil sich jeder junge, gut ausgebildete RettAss über so viel Freiheiten freut. Restriktiver ist da dann schon die Medikamentengabe u.ä. gehandhabt.
Die bekannte Liste der BÄK ist unter gegeben Umständen erlaubt, dazu ein paar Sachen bei pädiatrischen Notfällen (Rectodelt, PCM, ...), sowie Inhalativa bei Asthma/Rauchgasintox. Wobei hier natürlich ein Notarzt auf Anfahrt ist.
@Zugang legen und Arzt zuführen: Hmm.... eigentlich ja. Die Praxis hat aber zumindest bei mir dazu geführt, dass ich 2 Beispiele anbringen kann, bei denen ich anders handle...was sicherlich jedes Mal auf's Neue kritisch reflektiert werden muss.
Fall 1 ist der von Jürgen angesprochene bekannte Hypoglykämiker, unter Berücksichtigung der individuellen Umstände. Wenn also die Ursache für die Entgleisung höchst wahrscheinlich/sicher bekannt ist.
Fall 2 beschränkt sich auf Kreislaufdysregulationen insbesondere im Sommer auf SanDiensten o.ä. wo den Patienten mit Ruhe, 'ner Weile liegen, oraler Rehydrierung (ggf durch eine Infusion unterstützt --> hier also Zugang) zumeist schon adäquat geholfen werden kann. Wenn diese Patienten dann in Begleitung sind und nicht alleine wieder nach Hause müssen oder im Straßenverkehr aktiv teilnehmen, habe ich da auch keien Bauchschmerzen bei.
Natürlich mag jetzt den meisten der Gedanke kommen, das sei jeweils keine Erstversorgung sondern eine (kausale) Therapie und somit dem Arzt vorbehalten.... wenn man jemandem Böses will und es streng auslegt, wird's stimmen. Ich glaube aber, die Entscheidung muss man mit sich selbst ausmachen und ggf halt das Rückgrat haben, dazu zu stehen und mit möglichen Konsequenzen zu leben.