Unterschiedliche Ausbildung: Wo gibt es unterschie

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20.07.2010, 23:15
Jo, kommt echt blöd, wenn man um 20 Uhr zum Veranstalter gehen und ihm sagen muss "Wir müssen jetzt den Dienst beenden, weil wir nicht ausreichend volljähriges Personal haben um den Dienst weiter besetzen zu können."...

20.07.2010, 23:24
Das mag ja alles für große Dienste toll und richtig sein.

Aber für die Einweihung des neuen Innenhofes (13°° - 16°° Uhr geplante Zeit), für den San Dienst im hiesigen Freibad (welches um 20°° Uhr zu macht) oder fürn San Dienst bei nem Fahrradrennen, da braucht man sich nciht ins Höschen machen, sondern durchaus auch Minderjährige mitnehmen. Anders gehts auch garnciht, wer ausschließlich Erwachsene in den SD haben möchte, kann auch gerne Anfangen diese so zu Bezhalen das die ihren Be ruf an den Nagel hängen ;)
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

20.07.2010, 23:24
Sorry, aber da muss ich sagen: Selber schuld!

Ihr wisst doch vorher, wen ihr zu dem Dienst einteilt. Wenn das eigene Personal nicht ausreicht, muss ich mir halt bei anderen Organisationen oder Einheiten Personal leihen oder mieten. Das kann man wunderbar im Voraus planen!

Kein Verständnis für dieses "Problem"...

Nur aus falschem Stolz (Wir schaffen das schon alleine...) würde ich nicht gegen geltende Gesetze verstoßen.

Hast du dir mal überlegt, was passiert, wenn den Jugendlichen in Dienstausübung etwas zustößt...

Mit den Eltern und deren Anwälten wirst du dann keine Freude haben... Ich hoffe natürlich nicht, dass es so weit kommt.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

20.07.2010, 23:32
Gemäß der Richtlinien des DRK-LV Westf.-Lippe für Sanitätsdienste werden bei uns nur volljährige Helfer im Sanitätsdienst eingesetzt.
Ab 16 Jahren mit SanA besteht die Möglichkeit, als Praktikant zu Ausbildungszwecken eingesetzt zu werden. JuArbSchG-konform aber nur bis 20 Uhr, dann werden die jugendlichen Helfer aus dem Dienst entlassen.

Wir haben mit dieser Regelung nie Probleme einen Sanitätsdienst zu besetzen...

20.07.2010, 23:38
Original von M1k3Aber für die Einweihung des neuen Innenhofes (13°° - 16°° Uhr geplante Zeit), für den San Dienst im hiesigen Freibad (welches um 20°° Uhr zu macht) oder fürn San Dienst bei nem Fahrradrennen, da braucht man sich nciht ins Höschen machen, sondern durchaus auch Minderjährige mitnehmen.


Wenn man da auf die Wochenendbeschäftigungsverbote Rücksicht nimmt und entsprechende Gefährdungen ausschließen kann...


Original von M1k3
Anders gehts auch garnciht, wer ausschließlich Erwachsene in den SD haben möchte, kann auch gerne Anfangen diese so zu Bezhalen das die ihren Be ruf an den Nagel hängen ;)


Wird ja keiner gezwungen so was ehrenamtlich zu machen. Findet sich da keiner mehr werden die HiOrg solche Dienste einstellen oder diese mit HA-Personal besetzen müssen. In beiden Fällen läuft es halt darauf hinaus, daß die Veranstalter entweder (wenn sie denn können) auf einen San-Dienst verzichten oder aber tiefer in die Tasche greifen müssen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

20.07.2010, 23:39
Ihr lest schon was ich schreibe? Ich kenne die Gesetze auch, obwohl ich die coolen Abkürzungen nicht ganz so Beherrsche. Die Richtlinien des DRK-LV Westf.-Lippe sind in meiner Stadt nicht so furchtbar relevant ;)

Meine Aussage widerspricht eurer doch nicht direkt. Ich sage nur das es quatsch ist, nur 18 Jährige auf einem SD zu nutzen.

EDIT: Marcs Post ausgenommen, der kam während ich hier schrieb :D
Zuletzt geändert von M1k3 am 20.07.2010, 23:41, insgesamt 1-mal geändert.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

20.07.2010, 23:48
Zu "nutzen" hört sich irgendwie hart an. Hoffe, sie nutzen nicht zu schnell ab...


Ich habe auch mit keinem Wort gesagt, dass man unter 18-jährige nicht auf einem SanDst einsetzen kann.

Man muss halt rechtliche Vorschriften beachten.

Kleines Beispiel, was auch passieren kann:

Bei einem Reitturnier (Geländespringen) stürzt ein Großpferd und überrollt den Reiter.

Diesem wird der Brustkorb zequetscht, Blut strömt aus seinen Atmenwegen. Er brodelt, kriegt keine Luft mehr, hat stärkste Schmerzen.

Das erste Fahrzeug, was vor Ort eintrifft, ist ein KatS-KTW, besetzt mit Sanitätshelfer B und minderjähriger Praktikantin.

Diese dekompensiert bei dem Anblick erst einmal psychisch vollkommen, so dass durch die notwendige Betreuung der Kollegin die Versorgung des polytraumatisierten Reiters verzögert wird.

Und das auf einem "normalen" Reitturnier, tagsüber, wo man ja gerne mal "Praktis" mitnimmt... Selbst erlebt.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

21.07.2010, 00:01
Man muss rechtliche Vorschriften beachten und sich seiner Verantwortung bewusst sein.

Ich habe auch nie behauptet, dass jugendliche Helfer nicht auf Sanitätsdiensten eingesetzt werden können. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass sie nicht als vollwertige Kraft eingesetzt werden, sondern nur als Dritte/Praktikanten.

Ich denke Hajo hat mit einem eindrucksvollen Beispiel gezeigt, was auf einem Sanitätsdienst passieren kann. Als Führungskraft muss ich mir eben Gedanken dazu machen, ob ich den Minderjährigen sowas zutrauen kann und zumuten möchte.

Auf jedem größeren Sanitätsdienst werden im Voraus Vorplanungen für einen möglichen MANV getroffen, Bereitstellungsräume festgelegt etc. Dann muss man doch auch bedenken, dass ein jugendlicher Helfer in einer solchen möglichen Situation evtl. nicht mehr entsprechend betreut werden kann oder das betreuende Personal in der Lage fehlt.

21.07.2010, 10:36
:rolleyes:
Ja ihr sagt beide man muss die rechtlichen Vorschriften beachten. Da geh ich mit.

Und auch geh ich mit das in nem San Dienst jederzeit mal was ekliges zu sehen ist, womit man klar kommen muss. Das gibt es, und dann muss man als Team damit umgehen.
Ob aber nun eine 17 Jährige angehende Krankenschwester schlechter mit ekligen Bildern umgehen kann als der 18 Jährige Abiturient möchte ich hier in Frage stellen.

Ein Reit Turnier wäre also für mich kein Tabu für Minderjährige. Natürlich muss man entsprechende Vorsorge treffen.

Ich möchte auch in Frage stellen wie gut der durchschnittliche Sanitäter mit dem geschilderten Unfall umgehen kann. Und zack, schon können wir nur Hauptamtliche RDler einsetzen, es könnte ja jederzeit n Polytrauma werden.
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- Heino

21.07.2010, 11:20
Deswegen ist auf Springreitturnieren auch ein besetzter Rettungswagen am Platz vorgeschrieben.

Eigentlich kommt bei uns auf jeden Dienst auch Rettungsdienstpersonal mit.

Polytraumamanagement ist Bestandteil jedes Sanitätslehrganges, entsprechende Maßnahmen kann ich von jedem erwarten, der einen Sanitätslehrgang absolviert hat. So selten ist dieses Ereignis im Sanitätsdienst nun auch nicht. Beispiele aus meinem letzten SanD.-Jahr: Sturz aus Fahrgeschäft (Jahrmarkt), schwere Körperverletzung (Messerstiche und SHT), div. schwere Motorradunfälle auf Rennveranstaltungen, Reitunfälle

Gerade bei Reitturnieren muss man auch mit Schwerverletzten rechnen.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

21.07.2010, 11:40
Ich glaube du redest zielstrebig an mir vorbei.
Du sprichst größere Dienste an, wo das Gefährdungspotential hoch ist, oft auch ein RTW vor Ort eh stehen muss (damit ist dann auch gegeben das das richtige Personal vor Ort ist).

Nun bewege dich mental mal fort von den großen Diensten, hin zu den kleinen Diensten wo zwei San B mim Rucksack angefordert werden, und wo vlt. 5 Hilfeleistungen anfallen. Und dann versuche meine Aussagen nochmal zu überdenken.

Das ich zum 1. Mai in Berlin nicht n BHP F mit 16 Jährigen besetze ist selbst mir klar. ;)

Übrigens möchte ich stark in Frage stellen ob und wie gut ein Sanitäter in Polytraumamanagement ausgebildet ist. Außer vlt. in deinem Elitären SSD.
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- Heino

21.07.2010, 13:50
Die "Umgehung" des Jugendschutzgesetzes ist laut meiner Informationen recht simpel möglich mit einer Übertragung des Sorgerechts auf einen Gruppenführer/Vorgesetzten...


In diesem Zusammenhang möchte ich auch nochmal ganz klar darauf hinweisen, dass ein 17-jähriger (engagierter) Sanitätshelfer/Einsatzsanitäter/Rettungshelfer durchaus in der Lage sein kann, "schlimme Bilder" zu verarbeiten...im Gegensatz dazu kann auch ein 30-jähriger heftig auf bestimmte Bilder reagieren.
Gerade in einem anderen Thema gelesen und schon ein Rückgriff hierauf: Es kommt nicht nur auf die Formalia an... wer sich nur hierauf beschränkt, den kann ich nicht verstehen!

21.07.2010, 13:59
Original von Tone Bone
Die "Umgehung" des Jugendschutzgesetzes ist laut meiner Informationen recht simpel möglich mit einer Übertragung des Sorgerechts auf einen Gruppenführer/Vorgesetzten...


Es geht aber um das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

21.07.2010, 18:47
Soweit ich weiß, kann das Sorgerecht nur durch ein Familiengericht übertragen werden...

Das Jugendschutzgesetz unterscheidet zwischen Personensorgeberechtigten (i.d.R. nur(!) die Eltern) und Erziehungsbeauftragten. Es ist also möglich, dass die Eltern ihr Einverständnis erklären und den volljährigen Gruppenführer/sonst. Vorgesetzten mit der Führung der Aufsicht über den Jugendlichen beauftragen.

Das JuArbSchG muss möglicherweise gar nicht umgangen werden...

§ 22 Gefährliche Arbeiten besagt z.B.
(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden
1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,
4. mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird,
5. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind.
[...]

(2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit
1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist
2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und sichergestellt sein.

[...]

Ähnliche Ausnahmen gibt es auch in anderen Paragraphen des JuArbSchG...

Jehova, Jehova!

21.07.2010, 19:13
Mit Ausbildung ist in diesem Gesetz jedoch eine Berufsausbildung gemeint. Dürfte also schwierig werden.


@Buschi
Postfach aufräumen!
Marc, 36 Jahre
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