Solange es von der Stadt keine rechtlichen Auflagen (bsps. über die Forderung eines Sanitätsdienstes) gibt und es sich um eine Schulveranstaltung handelt: Ja!
Bitte aber dennoch auf die gültigen Gesetze (v.a. Jugendschutz) achten...
@All: Die Diskussion über unser Lieblingsthema habe ich in einem anderen Thread wiederbelebt...
Bitte aber dennoch auf die gültigen Gesetze (v.a. Jugendschutz) achten...
@All: Die Diskussion über unser Lieblingsthema habe ich in einem anderen Thread wiederbelebt...
Zuletzt geändert von Tone Bone am 18.07.2010, 16:15, insgesamt 1-mal geändert.