LevSani
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Wohnort: Leverkusen
Da können die LVs und der Bundesverband rumheulen soviel sie wollen. Ich zitiere mal die Satzung der DLRG, § 46 (Gestaltungsordnung), Kapitel 4:
"Die Gliederungen sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das zur Aufgabenerfüllung verwendete Material, das nicht von der Materialstelle der DLRG bezogen wird, der Gestaltungsordnung entspricht"
Mit der Gestaltungsordnung ist wohl das Handbuch CD/CI gemeint. Darin ist definitiv nicht die Gestaltung der Verbandtaschen etc. beschrieben, sondern nur die Gestaltung der Kleidung, der Fahrzeuge und der Schriftstücke.
Daraus ergibt sich für micht die Tatsache, dass das Präsidium definitiv auch die Möglichkeit offen gehalten hat, ohne Probleme woanders einzukaufen.
Edit:
Im Materialkatalog steht sogar dieses hier:
"Aus dem §46 der Satzung ergibt sich, dass DLRG-Gliederungen DLRG-Material sowohl von der zentralen Materialstelle in Bad Nenndorf als auch anderweitig beziehen können."
Also hat das Präsidium hier kein Recht, jemanden "anzuscheißen", wenn nicht das Material der Mat.-Stelle verwendet wird.
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LevSani am 16.04.2010, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.