Original von Onkel Juergen
Um jetzt mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen folgende Anmerkung : ins Verbandbuch müssen nur solche Unfälle eingetragen werden, die auch zu einem Arztbesuch oder Einweisung in ein Krankenhaus führten.
Nicht ganz korrekt. Gemäß GUV-A1 §24 VI ist jegliche Erste-Hilfe-Leistung zu dokumentieren. Dazu gehört auch des kleine Pflasterchen für ein Kratzerchen. Es wird dabei nicht zwischen einer EH-LEistung aufgrund eines Unfalls oder eines anderen GEschehens unterschieden. Klar natürlich, daß sich der Unfallversicherungsträger eigentlich nur für Unfälle i.S.d. SGB VII interessiert.
Original von Onkel Juergen
Man kann diese Dokumentation auch per Einsatzprotokoll fertigen und dieses entsprechend im Schulbüro abheften und aufbewahren.
Stimmt. Das Verbandbuch ist nur eine Hilfestellung für den Unternehmer (in diesem Fall Schule) um ihm eine Vorlage zur Dokumentation zu geben. Diese kann natürlich auch mittels SSD-Einsatzprotokoll erfolgen.
Wichtig dabei ist, daß diese Unterlagen dann 5 Jahre lang aufgehoben werden.
Das SSD-Einsatzprotokoll erfüllt dann zumeist auch einen doppelzweck:
1. Dokumentation im Sinne von GUV-A1
2. Dokumentation der Arbeit des SSD, welche nicht selten über die reine EH-LEistung hinausgeht.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.