So meine Erste Frage: Also mit den DIN Vorschriften für Verbandsmaterial kenn ich mich ja einigermaßen aus. Aber in der GUV ist die Vorgeschriebene Ausstattung für die Naturwissenschafts-Fachräume (Chemie, Bio, Physik ) wie ich finde sehr schwammig formuliert. Deswegen die Frage: Ist eine Augenspühlflasche zumindest im Chemieraum vorgeschrieben? Momentan sieht es so aus das wir (Gymnasium mit 2 Gebäuden 811 Schülern und 80 Lhrern, 1 Gebäude 5. - 8. Klasse, 2. Gebäude 9. - 12 Klasse) im 1. Gebäude keine bzw. eine seitdem ich an der Schule bin defekte Augendusche haben, bin jetzt 10. Klasse. Und im oberen Gebäude in einem von drei Chemieräumen einen Augenduschenaufsatz für das Waschbecken.
Braucht man jetz eine Zusätzliche Augespühlflasche mit sterilem Wasser oder reicht das.
Braucht man jetz eine Zusätzliche Augespühlflasche mit sterilem Wasser oder reicht das.
Zuletzt geändert von Heros Wolfen am 22.01.2010, 22:54, insgesamt 1-mal geändert.