Was habt ihr privat dabei?

Tasche, Rucksack oder Koffer? AED ja oder nein? Ist eine Trage wirklich notwendig? Dienstkleidung? Warnwesten? Wo einkaufen? Alle diese Fragen und alles Weitere, was mit eurer Ausrüstung zu tun hat, findet hier Platz!

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28.01.2010, 13:10
Mal abgesehen davon, dass das Ding nicht viel größer als ein Kuli ist, also wirklich keinen Platz beansprucht und sich dann zwischendrin auch super als kleine Taschenlampe benutzen lässt (autoschlüssel runtergefallen nachts oder whatever :D )
Zuletzt geändert von saniteuse am 28.01.2010, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
18 Jahre, JUH Ausbilderin, Ehrenamt, Leitung RUD-Team, KatS, Ex-Leitung (im Abi-Ruhestand ^^) SSD St. Lioba

28.01.2010, 13:27
Original von Hajo Behrendt
Ich finde es gefährlich, zu sagen, nur weil viele alternative Lichtquellen verwenden, ist das in Ordnung.

IST ES NICHT! Es ist illegal.


Wir reden hier ueber zwei verschiedene Dinge: Im Sandienst, RD oder wo-auch-immer ist es sicher sinnvoll und richtig eine dafuer gedachte Pupillenleuchte vor Ort zu haben und dann acuh diese yu benutyen.
Wenn ich aber privat an einem Unfall vorbeikomme, dann ist es weder illegal, noch verwerflich, noch sonst in irgendeiner Art bedenklich, wenn ich dann mein Handy zum in die Pupillen leuchten nutze. Genauso wie ich im Notfall auch mit nem Geschirrtuch nen Druckverband machen darf oder statt mit Samsplint mit nem Besenstil das Beine schiene.

Wer gerne einen halben RTW mit sich herum traegt, kann das meinethalber gerne machen - ich fuer meinen Teil bin froh ueber alles, was ich nicht staendig mit mir herum schleppen muss, selbst wenn es nur eine kleine Pupillenleuchte ist (habe ja auch nciht staendig einen Kugelschreiber dabei...).
Also lasst doch einfach mal die Kirche im Dorf und skizziert nicht irgendwelche Horrorszenarien von Erblindung und strafrechtlichen Konsequenzen!

28.01.2010, 19:37
Original von Hajo Behrendt
Ich finde es gefährlich, zu sagen, nur weil viele alternative Lichtquellen verwenden, ist das in Ordnung.

IST ES NICHT! Es ist illegal.

Dann hast Du ja sicher einen § verfügbar, um Deine Aussage zu belegen.
Es ist Dein Recht, Waffen abzulehnen. Es ist Deine Freiheit, nicht an Gott zu glauben. Aber wenn jemand in Dein Haus einbricht, sind die ersten beiden Dinge, die Du tun wirst: Jemanden mit einer Waffe rufen und beten, dass er rechtzeitig da ist.

29.01.2010, 15:04
Jepp!

Bei der Diagnostikleuchte als Medizinprodukt garantiert der Hersteller, dass durch die sachgemäße Anwendung keine Folgeschäden entstehen. Wenn doch, haftet er!

Wenn nicht dafür gedachte Leuchtmittel verwendet werden, die nicht zu diagnostischen Zwecken zugelassen sind, haftet ihr privat!

Wenn es mal zu einer Schädigung kömmen sollte, seid ihr die Dummen!

Ihr habt ein Medizinprodukt selbst hergestellt und angewendet, ohne es vorher ausreichend zu testen und prüfen zu lassen.

Dat kann schon einige Tausender kosten...

Wenns tatsächlich mal schief gehen sollte...

Würde ich nicht riskieren wollen. Ende der Durchsage!
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 29.01.2010, 15:06, insgesamt 2-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

29.01.2010, 15:11
Du sagst also, dass eine Maglight oder ein Handy automatisch zu einem Medizinprodukt wird, nur weil ich damit jemanden, mal ganz plumb formuliert, anleuchte?
Das kannst du doch keinem erzählen, das ist paradox.
Demnach wäre ja auch jeder Stock, den ich zum behelfsmäßigen Schienen von Frakturen verwende, ein Medizinprodukt und ich laufe ständig durch einen Wald von Medizinprodukten...
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

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29.01.2010, 15:13
Er sagt das wenn du eben KEIN Medizinprodukt nutzt, das du dann nicht abgesichert bist.

Wenn du ein Medizinprodukt nutzt, und was geht schief (wegen des MP), dann haftet die Firma die das MP hergestellt hat (bei sachgerechter Nutzung).
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

29.01.2010, 15:14
Original von LevSani
Du sagst also, dass eine Maglight oder ein Handy automatisch zu einem Medizinprodukt wird, nur weil ich damit jemanden, mal ganz plumb formuliert, anleuchte?
Das kannst du doch keinem erzählen, das ist paradox.
Demnach wäre ja auch jeder Stock, den ich zum behelfsmäßigen Schienen von Frakturen verwende, ein Medizinprodukt und ich laufe ständig durch einen Wald von Medizinprodukten...


JA, du hast es erkannt. Genau so ist es!

Nimm zum Beispiel mal die Mullbinde zur Tubusfixierung...

Auch nicht dafür zugelassen. Wenn der Tubus disloziert bist du dran!
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 29.01.2010, 15:16, insgesamt 1-mal geändert.
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29.01.2010, 15:19
Hajo, mal ehrlich, das ist doch jetzt Quatsch. Ein MP ist nach MPG klassifiziert. Und da ist meines Wissens nach weder ein Handy drin aufgelistet, noch der Bayrische Wald.

Mikes Argumentation ist da schon eher verständlich, weil ich nunmal in der Regel erstmal für alles, was ich tue, selbst verantwortlich bin. Darunter fällt dann natürlich auch die EH und sonstiger medizinischer Kram.
Zuletzt geändert von LevSani am 29.01.2010, 15:19, insgesamt 1-mal geändert.
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29.01.2010, 15:29
Nimm zum Beispiel mal die Mullbinde zur Tubusfixierung... Auch nicht dafür zugelassen. Wenn der Tubus disloziert bist du dran!


So ist es aber auch nicht - Medizinprodukte sind entweder für einen klaren Zweck gemacht (Beispielsweise "Notfall- und Transportbeatmungsgerät - dann halt auch nur dafür und nicht für Langzeit- oder Heimbeatmung). Andere Medizinprodukte (Mullbinde, Einmal-Spritze mit Luerkonus) haben keine konkrete Aufgabenbenennung, die die Verwendung einschränkt. Somit können sie dafür eingesetzt werden, wofür sie sich offenbar eignen (Mullbinde zur Fixierung, egal ob das nun ein Tubus, eine Wundauflage oder eine Schiene ist, Spritze zum Spritzen von Luft oder Flüssigkeiten, egal ob es nun zum Blocken eines Tubus oder eines Blasenkatheters oder zur Injektion ist).

Es ist ein ganz klarer Unterschied, ob man nun ein Produkt entgegen der Bestimmung des Herstellers einsetzt, oder eines, dass keine klare Bestimmung hat und dieses nun für die offensichtliche Eignung hernimmt.

29.01.2010, 15:34
Wenn ich hier etwas hineinschreibe, kannst du davon ausgehen, dass ich das vorher recherchiert und geprüft habe.

Auch in diesem Fall habe ich telefonische Rücksprache mit jemandem gehalten, der sich mit so was auskennt...

Es gab diese Diskussion einmal im Rettungsdienst bei der behelfsmäßigen Herstellung einer Spannungspneumothorax-Punktionsnadel aus einem Handschuhfinger und einer Venenverweilkanüle.

Ging auch in die Hose, der "Produzent" war dran...
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29.01.2010, 15:37
In dem Fall wurde ja auch ein MP genutzt, dem ein klarer Verwendungszweck zugeordnet ist.
Die Venenverweilkanüle ist ja, wie der Name erahnen lässt, dafür gedacht, in einer Vene zu verweilen und nicht für die Punktion eines Spannungspneumothorax. Dafür gibt es ja, wie du schon sagtest, eine Spannungspneumothorax-Punktionsnadel.
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29.01.2010, 15:39
Original von Markus


Andere Medizinprodukte (Mullbinde, Einmal-Spritze mit Luerkonus) haben keine konkrete Aufgabenbenennung, die die Verwendung einschränkt. Somit können sie dafür eingesetzt werden, wofür sie sich offenbar eignen (Mullbinde zur Fixierung, egal ob das nun ein Tubus, eine Wundauflage oder eine Schiene ist, Spritze zum Spritzen von Luft oder Flüssigkeiten, egal ob es nun zum Blocken eines Tubus oder eines Blasenkatheters oder zur Injektion ist).

Es ist ein ganz klarer Unterschied, ob man nun ein Produkt entgegen der Bestimmung des Herstellers einsetzt, oder eines, dass keine klare Bestimmung hat und dieses nun für die offensichtliche Eignung hernimmt.


Und die Hersteller von Endotrachealtuben sagen, dass eine Blockung nur mit Cuffdruckmesser (NICHT MIT EINER SPRITZE) und eine Fixation nur mit Tubenhalter (NICHT MIT EINER MULLBINDE) erfolgen darf. Ansonsten übernehmen sie keine Verantwortung.

Dafür sind einige Rettungsdienste, Krankenhäuser und Gliederungen nur zu geizig. Hierdurch gefährden sie aber ihre Mitarbeiter!

Wie willst du übrigens einen glatten Plastiktubus (vllt. noch mit Gleitgel) mittels Mullbinde gegen Zugkräfte schützen. Taugt nichts. Man kann den Knoten ja sogar so am Tubus verschieben.
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 29.01.2010, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.
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29.01.2010, 15:42
Original von LevSani
In dem Fall wurde ja auch ein MP genutzt, dem ein klarer Verwendungszweck zugeordnet ist.


Einer Mullbinde ist auch ein Verwendungszweck zugeordnet, ebenso einer Einmalspritze!
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29.01.2010, 15:46
Was ist denn da bitte der genaue Verwendungszweck? Bitte mit Beleg, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass so ein Gegenstand, den man so vielseitig verwenden kann (Spritze für Wasserschlachten, Mullbinde zum Verwandeln in eine Mumie,...) irgentwo einem bestimmten Zweck zugeordnet wird.
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29.01.2010, 15:50
Na super.... n Tubus an nem Notfallrespirator kannste auch als Luftballonpumpe nutzen. Werdet mal nicht albern hier.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
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