Fahnen an Katastrophenschutzfahrzeugen

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25.01.2010, 16:33
Der Thread sagt ja schon alles:

Im Zuge der großen Schneekatastrophe bei uns im Mecklenburg-Vorpommern sah ich ständig Fahrzeuge (THW u. SEG) an meiner Schule vorbeifahren. Diese hatten meist vorne links so kleine Fahnen in den verschiedensten Farben.
Weiß jemand von euch was die einzelnen Fahnen zu bedeuten haben?

25.01.2010, 16:39
Die Fahnen kennzeichnen die Fahrzeuge als Teil einer Kolonne.
Die Fahnenfarben haben verschiedene Bedeutungen:
-erstes bis vorletztes Fahrzeug (außer Kräder) blaue Flagge
-letztes Fahrzeug grüne Flagge
-liegen gebliebene Fahrzeuge gelbe Flagge
-Fahrzeuge, von denen Gefahr ausgeht (z. B. beim Abschleppen) rote Flagge
-Verbandführer, welcher nicht fest im Verband fährt, Schwarz/weiß diagonal geteilt

Mehr zu dem Thema gibts bei Wiki .
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

25.01.2010, 16:56
Ist zwar alles schon gesagt, aber da du das vielleicht noch nicht kanntest sind auch die verkehrsrechtlichen Belange, die damit zusammenhängen dass diese Autos als Verband fahren ziemlich interessant :) Fand ich zumindest damals. Also wenn dir langweilig ist, schau es mal nach :D
18 Jahre, JUH Ausbilderin, Ehrenamt, Leitung RUD-Team, KatS, Ex-Leitung (im Abi-Ruhestand ^^) SSD St. Lioba

25.01.2010, 17:25
Eine Fahrt im geschlossenen Verband ist eine Bewegung mehrerer Verkehrsteilnehmer eines Verbandes im öffentlichen Straßenverkehr. Neben Fußgängern und Radfahrern, die Verbände bilden können, ist die Fahrt mit Kraftfahrzeugen die häufigste Form dieses Verkehrs; diese wird auch Kolonnenfahrt, Kraftfahrzeugmarsch bzw. Motmarsch genannt.

Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. In Deutschland regelt § 27 und § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung und die zugehörige Verwaltungsvorschrift die geschlossenen Verbände im Straßenverkehr.

Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung auch bei rotem Ampelsignal passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat.

Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.


Quelle: [url]http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_(Straßenverkehr)[/url]

Um den geschlossenen Verband kenntlich zu machen, werden z.B. die genannten Fahnen verwendet.
Diese sind allerdings kein Muss!
Zuletzt geändert von Buschi am 25.01.2010, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.

25.01.2010, 17:53
Und bei uns das blaue Blinklicht^^. Wenn das erste Fahrzeug an der grünen Ampel vorbeifährt und es wird rot müssen dien anderen nachziehen (Kolonne gilt als ein Fahrzeug) und das geht dann mit Horn :D

25.01.2010, 18:01
Und bei uns das blaue Blinklicht^^. Wenn das erste Fahrzeug an der grünen Ampel vorbeifährt und es wird rot müssen dien anderen nachziehen (Kolonne gilt als ein Fahrzeug) und das geht dann mit Horn großes Grinsen


Soweit ich das weiß, ist das so falsch, auch wenn das von vielen praktiziert wird! So wurde es uns zumindest von einem Ausbilder der Polizei vermittelt, der vor 2 Wochen zu dem Thema referierte. So gibt es keine Begründung, weshalb zur Überfahrt über eine rote Kreuzung Wegerechte eingefordert werden dürfen (also Horn dazugeschaltet wird). Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass die Kreuzungen vorsichtig passiert werden müssen und die Fahrzeuge untereinander den Abstand verringern, um somit eine sichtbare Kette zu erzeugen, sodass niemand auf die Idee kommt, dazwischen durch zu fahren.

Verbessert mich, wenn ich was falsches sage.

25.01.2010, 18:17
Also bei uns wird es so praktiziert. Eigtl. ist es ja sinvoll weil die anderen Verkehrteilnehmer dadurch gewarnt werden.
Ausserdem Sonder- und Wegerechte geben dir 90 % der Verkersteilnehmer von sich aus weil die nur sehen: Oh großes Auto, blaues Licht ==> ab an die Seite :D

Ja rein rechtlich ist es so....

25.01.2010, 18:19
Tone Bone hat Recht. Eine Kolonne hat keinerlei Nutzung von Signalhorn zu tätigen.... einzig blaues Blinklicht beim ersten und letzten Fahrzeug kann als Kennzeichnung zusätzlich zu den Flaggen genutzt werden und bei entsprechender Länge ggf auch bei dem mittigen Fahrzeug.

Das Zuschalten von Martinshorn ist unzulässig.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

25.01.2010, 18:22
Original von GeKue
Das Zuschalten von Martinshorn ist unzulässig.


Nicht wenn der gesamte geschlossene Verband im Rahmen der Grundlagen des §38 StVO in Bewegung ist.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

25.01.2010, 18:27
Nicht wenn der gesamte geschlossene Verband im Rahmen der Grundlagen des §38 StVO in Bewegung ist.

Selbstverständlich! Dazu muss aber eine Indikation zur Benutzung von Sonder- und Wegerechten vorliegen, die im Normalfall durch die zuständige Leitstelle gegeben wird. Bei einer Übungsfahrt wird dies vermutlich nur in seltensten Fällen genehmigt!

Zu GeKues Beitrag: Uns wurde erklärt, dass die Nutzung von Blauem Blinklicht in der Kolonne durchaus allen Fahrzeugen erlaubt ist. Damit wird die Kolonne gekennzeichnet.

25.01.2010, 18:34
@madhef: Das Wissen hab ich vorausgesetzt, sorry. Natürlich stehen Sonder- und Wegerechte auch einem Verband auf regulärer Einsatzfahrt zu. Davon war ich nur bei dem allgemeinen Schlagwort "Kolonnenfahrt" nicht ausgegangen.
Wir selbst sind 2003 als Kolonne von MV nach Dresden zum Hochwasser unter "Nutzung von Sonder- und Wegerechten" .... in Anführungszeichen, da es auf der Autobahn reichlich sinnfrei ist, davon zu sprechen bei DEN Autos. :D

@Tone Bone: Finde ich interessant, denn die Flaggen sollen ja Kennzeichnung genug sein. Fahrzeuge, die - weil zB dem RD zugeordnet - keinen Flaggensatz haben gliedern sich nach Meinung "unseres" ausbildenden Polizisten in die Kolonne ein mit Blaulicht bzw bei unbeflaggtem Verband (warum auch immer der unbeflaggt ist) kennzeichnet das blaue Blinklicht dann den Verband, richtig.
Gerrit (RettAss)
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ASP - Sage Nein!

25.01.2010, 18:41
Ich ging auch von dem Fall aus, dass keine Fahnen an Bord sind.

Trotz alledem wird hier auch mit Fahnen und Blaulichtern gefahren. Welche Rechtsgrundlage sollte dies verbieten? Eine Kennzeichnung der Fahrzeuge ist sowieso notwendig...

25.01.2010, 20:12
Fahne + Blaulicht ist in sofern sinnlos, als das es eine doppelte Kennzeichnung für ein und das selbe ist. Und wenn Du mal schaust, wofür die Nutzung von blauem Blinklicht gestattet ist, ergibt sich der Rest...

Aber letztlich bin ich kein Rechtverdreher oder Paragraphenreiter.
Gerrit (RettAss)
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25.01.2010, 22:08
Original von GeKue
Fahne + Blaulicht ist in sofern sinnlos, als das es eine doppelte Kennzeichnung für ein und das selbe ist. Und wenn Du mal schaust, wofür die Nutzung von blauem Blinklicht gestattet ist, ergibt sich der Rest...

Sinnlos nicht, da die Fahnen noch zusätzliche Informationen geben (letztes Fahrzeug hat passiert....).
Ich kenne es auch so von unseren regelmäßigen Schulungen durch einen Fahrlehrer (auch Bundeswehrreservist und auch dort in Fahrausbildung involviert und damit auch mit Kolonnenfahrten sicher vertraut), dass neben den im ersten Beitrag genannten Fahnen auch mit Blaulicht gefahren wird.

Sicherlich ist es ein zusätzlicher Sicherheitsaspekt, immerhin ist sicher nur ein kleiner Teil der übrigen Verkehrsteilnehmer mit Kolonnen-Fahrrregeln vertraut.

25.01.2010, 22:28
Original von GeKue
Fahne + Blaulicht ist in sofern sinnlos, als das es eine doppelte Kennzeichnung für ein und das selbe ist.


Nein ist es nicht. Die Flaggenkennzeichnung ergibt sich aus §27 III StVO. Eine Kennzeichnung mit blauem Blinklicht ist dagegen alles andere als eindeutig.
Marc, 36 Jahre
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