Alter Teilnahme Sanitätsdienste

Alle rechtlichen Fragen und Fragen zur Auslegung von Gesetzestexten finden hier Platz. Bitte beachtet aber, dass alle Beiträge hier keinen Anspruch auf Richtigkeit haben, da wir alle Rechts-Laien und keine Experten sind. Vieles hier sind eigene Erfahrungen und auch persönliche Meinungen.

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24.01.2010, 10:36
Bei uns ist das schon komisch. Als unsere drei jungs den SSD ins leben gerufen haben, waren die 14. Mittlerweile sind die 16. Die bilden ja jetzt püppi und mich aus. Wir haben mit 14 angefangen sind jatzt 15. Wir widerum bilden bald die nächsten aus, die mindestens 13 1/2 oder besser 14 sein sollen. Irgendwie dürfen die erst ab 14 verntwortung übernehmen. Jetzt kommen aber schon 11 jährige zu uns die schulsani werden wollen, aber püppi und ich denken, dass der echt noch zu klein ist und so! Aber wie soll man ihm eine absage erteilen? und ausserdem wollen viele 14 jährige keine sanis sein....
17 Jahre
Wirklich gute Freunde sind Menschen, die uns ganz genau kennen, und trotzdem zu uns halten.
Das beste im Leben ist es ein Genie zu sein und es als einziger zu wissen

24.01.2010, 11:02
Erstmal: Der Thread hat nichts mit SSD zu tun, sondern es geht um die Sanitätsdienste einer HiOrg.

Das mit dem Verantwortung übernehmen oder nicht ist - wie so ziemlich alles im SSD - nicht einheitlich gereglt.

Trotzdem macht es Sinn Regeln aufzustellen: Ihr müsst die Jüngeren ja nicht wieder heimschicken, sie können ja erstmal beim SSD mitmachen, ohne bei Einsätzen dabei zu sein. Nachdem ihnen eine gewisse Einweisung in Material/Ablauf eines Einsatzes gegeben wurde, könnt ihr sie als 3ter mitnehmen. (Ich sage hier ganz bewusst nicht ausgebildet, die sollten dann lieber einen offiziellen EH-Kurs machen).

Und noch zu eurem SSD: Hey, wenn die Jungs nächstes Jahr weg sind, dann könnt ihr doch von vorne anfangen und alles umwerfen bzw. berichtigen. Ihr müsst [dürft] niemanden ausbilden ;)

Gruß
Endlich EH! 04.05.2008!

24.01.2010, 12:10
-Beitrag gelöscht-
Zuletzt geändert von Thorbi 110 am 25.01.2010, 17:00, insgesamt 1-mal geändert.
14 Jahre; Ausbildung: Notfallhelfer; Leiter SSanD von Saniseite aus; Teamführer 1. SSD Team; Materialwart; Mitglied bei der JF der Stadt Grafin bei München und der MHD Jugend Ebersberg

24.01.2010, 13:09
ja stimmt schon Püppi und ich wollten da einige Sachen ändernund dieser Junge hat mit Püppi und mir die eh AG gemacht. Aber püppi und ich wollen die san a ausbildung machen.
Mal schauen wie es wird und dann müssen wir mal gucken inwiefern wir uns weiterbilden. :-)
17 Jahre
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Das beste im Leben ist es ein Genie zu sein und es als einziger zu wissen

24.01.2010, 18:20
Ist eig. ganz klar geregelt:

Die Hilfsorganisationen handeln aus gewerblichem Interesse zwecks Gewinnung von Einnahmen.

Die Sanis sind so als Angestellte zu betrachten, auch wenn sie keinen Lohn für ihre Tätigkeit erhalten.

Daher greift hier voll das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Für den Bereich San-Dienst gilt m. E.:

KEIN Einsatz unter 16 Jahren! Niemals!

16 bis 18-Jährige: Nur bis 24 Uhr, auch mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern nicht länger! Nur in Begleitung eines GEEIGNETEN, volljährigen Helfers außerhalb von Gefahrenbereichen.

Ab 18 Jahren: I.d.R. keine Einschränkung der Einsetzbarkeit. Körperliche und psychische Leistungsfähigkeit beachten.


Für den SSD ist diese Regelung jedoch so nicht anzuwenden, da kein gewerbliches Interesse (Geld verdienen) vorliegt.

Allerdings müssen Sanitätseinsätze bei Schulveranstaltungen durch die Schulleitung genehmigt werden. Diese trägt die volle Verantwortung.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

24.01.2010, 18:49
ja so ist das bei uns. DieSchulleitung ist froh, das die das nicht mehr machen müssen, sondern uns haben :)
17 Jahre
Wirklich gute Freunde sind Menschen, die uns ganz genau kennen, und trotzdem zu uns halten.
Das beste im Leben ist es ein Genie zu sein und es als einziger zu wissen

24.01.2010, 18:51
Original von Hajo Behrendt
Ist eig. ganz klar geregelt:


Leider nicht abschließend, werde dir dennoch im Grundsatz nicht widersprechen.

Original von Hajo Behrendt
Daher greift hier voll das Jugendarbeitsschutzgesetz.


Dann aber bitte mit allen Konsequenzen:

Nur in der Zeit von 6-20 Uhr. (§14 JArbSchG),
nicht am Samstag oder Sonntag (§16 f. JArbSchG),
nicht an Feiertagen (§18 JArbSchG)
und letztendlich vermutlich gar nicht (§22 JArbSchG) .
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

24.01.2010, 18:55
Handelt es sich denn wirklich um Arbeit, die unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällt?

24.01.2010, 18:57
Aus meiner Sicht: Eindeutig JA!
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

24.01.2010, 18:58
Original von Tone Bone
Handelt es sich denn wirklich um Arbeit, die unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällt?



Da sind sich die Juristen letztendlich nicht gänzlich einig. Die Tendenz vieler mit der Materie vertrauter Juristen (auch in den oberen Etagen der HiOrg) geht jedoch dahin. Primärindikator ist die Tatsache, daß die San-Dienste ein gewerbsmäßiges Handeln der HiOrg darstellen.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

24.01.2010, 19:02
Naja, ist nicht eig. alles aus dem rechtlichen Bereich nicht 100% eindeutig? ;)
Ein Grund weniger, Jurist zu werden...

Geht man allerdings davon aus, dass diese Tätigkeit unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällt, würde dies automatisch ja auch bedeuten, dass (minderjährige) Praktikanten bsps. am Wochenende wohl kaum mit auf Sanitätsdienste können (grade für Schüler ist das Wochenende ja interessant). Bzw. bei strenger Auslegung gar nicht mit darf.
Würde einige Hilfsorganisationen vermutlich vor größere Probleme stellen, wenn das wirklich so durchgezogen wird.

24.01.2010, 19:05
Arbeitszeiten und somit der Begriff " Arbeit " wird folgendermaßen definiert :

Wenn ich mich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort in Arbeitskleidung aufhalten muß und auch zeitnah eingreifen ( arbeiten ) muß dann spricht man von Arbeit oder Arbeitszeit.
Jugendliche, die hier als Praktikanten agieren werden vergleichbar mit dem Berufsleben als Auszubildende gesehen und sind somit " Arbeiter "...

Dies ist so bei Menschen, die im RD oder BF arbeiten oder auch San -Dienste leisten. Somit wäre die Tätigkeit in einem San - Dienst als Arbeitszeit = Arbeit zu sehen.

Gruß Jürgen

24.01.2010, 19:07
Das heißt: Wenn ich keine Dienstklamotten anhabe, arbeite ich nicht?

Kann dann ein Schulsanitätsdienst eig. auch mit Dienstklamotten (die ja manche haben) einen Sanitätsdienst stellen? ;)

24.01.2010, 19:08
Original von Tone Bone
Geht man allerdings davon aus, dass diese Tätigkeit unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällt, würde dies automatisch ja auch bedeuten, dass (minderjährige) Praktikanten bsps. am Wochenende wohl kaum mit auf Sanitätsdienste können (grade für Schüler ist das Wochenende ja interessant). Bzw. bei strenger Auslegung gar nicht mit darf.


Genau.

Original von Tone Bone
Würde einige Hilfsorganisationen vermutlich vor größere Probleme stellen, wenn das wirklich so durchgezogen wird.


Das ist aber dann das Problem der HiOrg. Zwingt sie ja keiner entsprechende Verträge einzugehen.
Bei der JUH dürfen die Minderjähigen zwar unter engen Voraussetzungen mit (s. Auszug
hier ), werden jedoch nicht auf die Mindeststärke eingerechnet. Diese muß anderweitig erreicht werden.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

24.01.2010, 19:09
Original von Tone Bone
Kann dann ein Schulsanitätsdienst eig. auch mit Dienstklamotten (die ja manche haben) einen Sanitätsdienst stellen? ;)


Ein SSD kann grundsätzlich ersteinmal nur im Rahmen einer Schulveranstaltung tätig werden.
Marc, 36 Jahre
Leiter SSD, EH-Ausb.
Ausbildungsstand: Genug um eine recht lange Liste zu produzieren.

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