Hallo Kevin!
Ich glaube, du wirfst da ein bisschen was durcheinander.
Der Sanitäter oder auch Sanitätshelfer ist zunächst einmal kein geschützter Begriff.
Im Allgemeinen bezeichnet man als Sanitäter jeden, der im Sanitätsdienst einer Hilfsorganisation (HiOrg) tätig ist, unabhängig von seiner Qualifikation (Ärzte natürlich ausgenommen).
Innerhalb der einzelnen HiOrg sind die Ausbildungen unterhalb des Rettungshelfers teilweise sehr unterschiedlich geregelt.
Ich kenn zum Beispiel (!!) folgendes:
SanA: Erweiterte Erste Hilfe, gehört noch zur Breitenausbildung und zur Grundausbildung für alle aktiven Helfer im DRK
SanA+B/San Block I: Fachausbildung Sanitätsdienst, Sanitäter
SanC / San Block II: erweiterte Kenntnisse im Sanitätsdienst betreffend KatS (oder Aufbaulehrgang zum RettH NRW)
Ausbildungsinhalte:
http://www.drk.riesenbeck.de/rkgem/sandausbthemen.htm
Der Rettungshelfer ist HiOrg-übergreifend je Bundesland einheitlich geregelt.
Der Rettungshelfer NRW umfasst zum Beispiel (!!)
- 80 Stunden Lehrgang
- Prüfung
- 80 Stunden Praktikum an einer Lehrrettungswache
Rettungssanitäter und Rettungsassistent sind dann bundeseinheitlich geregelt:
RettSan:
- 160 Stdn. Lehrgang
- 160 Stdn. Praktikum im KH
- 160 Stdn. Praktikum an einer Lehrrettungswache
- 40 Stdn. Abschlussprüfung
RettAss
- 1. Jahr: Theoretische Ausbildung, Klinikpraktika
- 2. Jahr: 1600 Stdn. Praktikum an einer Lehrrettungswache
HTH