Transporte durch San-Dienst-RTW

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28.05.2010, 21:03
Original von Tone Bone
@David: Wofür habt ihr denn dann ein Rettungsmittel da stehen? Nur für das Personal/Material/um einen "Raum" zu haben?

Jup, auf "normalen, harmlosen" Diensten (Tennisturnier, klass. Konzerte) als Behandlungsraum.

Auf "heißen" Diensten (Kerwedienst) wegen des Materials (meist kommt ein RTW mit) und als alternativer Behandlungsraum, zusätzlich zur Sanitätsstation.

29.05.2010, 10:01
Bei uns in SH wird der RTW laut RDG mit zwei Assistenten besetzt. Nur in Ausnahmefällen kann auch ein RS zusammen mit einem RettAss eigesetzt werden, wobei der RS jedoch mindestens über 200 (Notfall-)Einsätze Erfahrung vorweisen muss. Sonst darf er nicht auf einen RTW.
Das war wohl ein Erfolg der Ehrenamts-Lobbyisten, ist aber natürlich für Sanitätsdienste praktisch.

Im Regel-Rettungsdienst sind die RS schon so gut wie ausgestorben, lediglich einige (ältere) Aushilfen, ehrenamtlich "Nebenamtliche" und natürlich Jahrespraktikanten sind noch anzutreffen.

Das mit dem Führerschein empfinde ich als nicht weiter problematisch. Da kann man ja auch einen SanHelfer, der einen Führerschein hat, fahren lassen, und die beiden Fachpersonale betreuen dann.

Aber eigentlich sollte jeder RS ja auch einen Führerschein besitzen... Schließlich ist er ja primär fürs Fahren zuständig, während der RettAss betreut.

Das ein Fahrzeug von einem Dienst zu einem Realeinsatz abgezogen wird, kommt auch bei uns häufiger vor, da bei uns (zumindest in Ansätzen ;)) nach der "nähestes-Fahrzeug-Strategie" alarmiert wird. Allerdings nur, wenn das Fahrzeug abkommlich gemeldet ist. Ist aber auch stark Disponentenabhängig.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

29.05.2010, 10:59
Original von Hajo Behrendt
Das mit dem Führerschein empfinde ich als nicht weiter problematisch. Da kann man ja auch einen SanHelfer, der einen Führerschein hat, fahren lassen, und die beiden Fachpersonale betreuen dann.
Aber eigentlich sollte jeder RS ja auch einen Führerschein besitzen...


Darauf wollte ich zwar gar nicht hinaus, aber da gebe ich mal eins zu bedenken - wie oft ist denn ein SH schon mit gerade dem Typ Auto evtl. mit Sonder- und Wegerechten in einer Stresssituation gefahren? Das muss man eher individuell entscheiden, ein Berufskraftfahrer, der täglich 44t fährt, beherrscht ein solches Auto sicherlich besser als der Diplom-Ingenieur von nebenan, der täglich nur Smart fährt, aber noch alte Klasse 3 hat.

Und wie du oben vielleicht lesen kannst, ging es eigentlich nicht um den Führerschein, sondern die Besatzung RS/RS, was eben nicht erlaubt ist. Da macht es auch nichts aus, ob ich da einen Ersthelfer oder einen Rettungshelfer fahren lasse - es bleibt ja RS/RS.

Den passenden Führerschein "sollte" zwar jeder RS haben, aber wer das ehrenamtlich macht, hat vielleicht nicht mal eben die Chance selbst einen großen Führerschein zu bezahlen (ob das dann die HiOrg anbieten sollte, lasse ich jetzt dahingestellt).

Wir transportieren übrigens nach Absprache mit der Leitstelle.
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)

29.05.2010, 11:20
Das mit dem großen Führerschein hat sich ja jetzt eh erledigt. Bis 4,75 t kann die HiOrg ja einweisen ("Feuerwehrführerschein"). Da muss keiner mehr was zuzahlen oder LKW-Führerschein machen. Kann alles intern geregelt werden.

Außerdem: Welche HiOrg kauft denn für das Ehrenamt RTW, die schwerer als 3,5 t sind, wenn nicht genug Fahrer da sind? Die sind doch schön blöd...
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29.05.2010, 11:26
Besteht die Möglichkeit in jedem Bundesland?

In NRW ist das meines Wissens nicht möglich! Hier dürfen wir schön selber zahlen...

29.05.2010, 11:47
Ja jetzt, sorry, dass ich dieses Beispiel überhaupt gebracht wird, wenn du dich da jetzt so dran aufhängst. Es war nicht gestern...da gab es den "Feuerwehrführerschein" noch nicht.

Ich find den sowieso bescheuert, denn Fahrpraxis hat man dadurch auch nicht mehr für große Fahrzeuge. Dann sollen sie wenigstens sagen, man muss ein paar Fahrstunden machen, eh man auf den 4,5t gelassen wird. Oder ist der jetzt tatsächlich bis 7,5 t gedacht? Davon haben die Feuerwehren ja sowieso nichts, denn welches FW-Auto wiegt unter 10t...

Egal - wir kommen vom Thema ab, ich brauche auch keinen Führerschein mehr und ich glaub dieses Thema gab es an anderen Stellen schon mal. :)

@Tone Bone: Es kommt auch so ein bisschen auf deine Hilfsorganisation an. Es gibt welche, die so einen "hinterhergeschmissenen" Führerschein nicht akzeptieren und wollen sehen, dass du mindestens C1 hast, eben weil du sonst gar keine Fahrpraxis für größere Autos hast.
Zuletzt geändert von Wie am 29.05.2010, 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)

29.05.2010, 17:50
also um mich zu erklären, war vielleicht für viele etwas unverständlich.

bei uns wird selten direkt ein RTW angefordert, sondern eben ein SAN-Dienst, das Fahrzeug ist also nicht das ausschlaggebende.

zum Thema TEAM: das sind bei uns Ehrenamtliche Mitarbeiter, die im Fall der Unterbesetzung des Regelrettungsdienstes den Kreisverbands-RTW besetzen und damit dann auch transportieren dürfen.

Bei einem normalen SAN-Dienst wird also nur transportiert, wenn der Regelrettungsdienst längerfristig nicht zur Verfügung steht und eben auf dem Fahrzeug auch das Personal vorhanden ist, um die Patientenversorgung sicherzustellen. dies ist eben nur mit RA gegeben.

Anmerkung: man muss dazu sagen, dass wir ein großes Rettungsdienstgebiet sind, welches relativ dünn besiedelt ist, also sehr ländlich.

30.05.2010, 03:40
Original von Wie
Dann sollen sie wenigstens sagen, man muss ein paar Fahrstunden machen, eh man auf den 4,5t gelassen wird. Oder ist der jetzt tatsächlich bis 7,5 t gedacht? Davon haben die Feuerwehren ja sowieso nichts, denn welches FW-Auto wiegt unter 10t...


Im Rahmen der Ausbildung erhältst du ja Fahreinweisungen und Übungsstunden auf dem entsprechenden Fahrzeug.

Bis 4,75 t kann die HiOrg das selbst machen, wenn der Ausbilder bestimmte Kriterien erfüllt.

Es gibt auch noch die "Stufe 2" des Feuerwehrführerscheins. Die gilt dann bis 7,5 t, muss aber von einen Fahrlehrer ausgebildet und geprüft werden. Allerdings konnen sich die Absolventen diesen (vereinfachten) FW-Führerschein nach zwei Jahren in einen regulären C1-FS umschreiben lassen, habe ich gehört...

Bei der FW gibt es durchaus viele Fahrzeuge, die zwischen 3,5 und 7,5 t liegen. Dazu zählen die meisten modernen Tragkraftspritzenfahrzeuge für "Dorffeuerwehren", und auch die älteren Löschgruppenfahrzeuge ohne Wassertank (LF 8...)
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30.05.2010, 23:06
Original von Tone Bone
Besteht die Möglichkeit in jedem Bundesland?

In NRW ist das meines Wissens nicht möglich! Hier dürfen wir schön selber zahlen...


Auch in NRW wird der Feuerwehrführerschein früher oder später umgesetzt werden müssen. Die FeV ist Bundesrecht.

31.05.2010, 09:35
Original von Carolin279

bei uns wird selten direkt ein RTW angefordert, sondern eben ein SAN-Dienst, das Fahrzeug ist also nicht das ausschlaggebende.




Da muss man aufpassen. Die erforderliche Personalstärke für Sanitätsdienste wird anhand des "Maurer-Indexes" (Dipl. Ing. K. Maurer, BF Köln) berechnet. Das habt ihr als San-Dienst-Durchführende im Rahmen der Vorplanung zu tun.

Ab einem bestimmten Punktewert MUSS ein Krankentransport- bzw. Rettungswagen einsatzbereit auf der Veranstaltung vorgehalten werden.
Macht ihr das nicht und es geht schief (zu wenige Helfer; Behandlungsfehler, Überforderung und Fehlentscheidungen der Sanhelfer, weil kein RTD-Personal vor Ort war etc.) müsst ihr euch dafür ggf. verantworten und begründen, warum ihr diese Mindestforderung nicht eingehalten habt.

Das kann ins Auge gehen...
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31.05.2010, 10:14
Kann - muss aber nicht.
Das Maurerschema ist zwar weit verbreitet und hilfreich - ist aber lange noch kein Gesetz. Sollte etwas schief gehen, dann muss man der HiOrg erstmal nachweisen, dass die vorherige (vom Maurer-Schma abweichende) Einschätzung fehlerhaft war und dann, dass es bei Einhaltung des Maurer-Schmas zu weniger Schaden gekommen wäre. Und spätestens letzteres dürfte schwer fallen.
Etwas anderes sind Auflagen vom Ordnungsamt. Zumal hier nichtmal etwas schief gehen muss, sondern das Ordnungsamt bereits bei nicht Einhalten der Vorgaben die Veranstaltung beenden kann.

Abgesehen davon, dürfte das nur größere Kreisverbände u.ä. betreffen - das Maurerschema sieht nämlich erst ab relativ großen Veranstaltungen überhaupt einen Sanitätsdienst vor.

31.05.2010, 12:10
Original von peit
das Maurerschema sieht nämlich erst ab relativ großen Veranstaltungen überhaupt einen Sanitätsdienst vor.


Das trifft nur bedingt zu.

Allein durch die Anwesenheit von "Prominenten" oder polizeiliche Erkenntnisse hinsichtlich "Gewaltbereitschaft" kommen ausreichend Punkte zusammen, um den Einsatz eines RTW zu fordern.

Außerdem werden unterschiedliche Veranstaltungstypen hinsichtlich ihres Gefahrenpotentials unterschiedlich gewichtet. Ein Volksfest hat logischerweise einen hoheren Faktor als eine Tanzsportveranstaltung.

Ich kann mich auch in einer kleineren Gliederung mit konsequenter Maurer-Anwendung nicht über zu wenig Dienste beschweren.

Der Maurer-Algorhythmus ist inzwischen deutschlandweit anerkannt und wird wahrscheinlich als Referenzstandard für Gutachten bei fehlgeschlagenen Sanitätsdiensten eingesetzt werden.

Auch der HiOrg-Server arbeitet bei der Berechnung der notwendigen Personalstärke nach diesem Algorhythmus.

Er sollte von jedem Einsatzplaner und Einsatzleiter beherrscht und angewendet werden, unabhängig von der Größe der Gliederung oder der Veranstaltung.
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31.05.2010, 12:29
Auf welchem kleineren Sandienst gibt es denn Prominente!? Damit ist ja nicht der Kleinstadt-Bürgermeister oder der lokale Tischtennismeister gemeint. Und alles andere wird vermutlich eh nciht allein von einer kleinen Ortsgruppe gemacht werden - sondern eben von Kreisverbänden oder ähnlichem.

"Der Maurer-Algorhythmus ist inzwischen deutschlandweit anerkannt und wird wahrscheinlich als Referenzstandard für Gutachten bei fehlgeschlagenen Sanitätsdiensten eingesetzt werden."
Das kommt auf den Gutachter an. Abgesehen davon, bleibt nachzuweisen, dass eben durch die Schema-Abweichung ein zusätzlicher Schaden entstanden ist.
Eine Gefährdungsbeurteilung bedeutet nämlich nicht nur das sture runterbeten von irgendwelchen Schemata.

Was ist ein HiOrg-Server?

31.05.2010, 12:51
Das DRK hat einen Service ins Leben gerufen, der von vielen Kreisverbänden genutzt wird (zum Glück nicht von allen!).
Es handelt sich im ein webbasiertes Organisationssystem, wo sich die Helfer über anstehende SanDienste, Veranstaltungen, Aus- und Fortbildung, etc informieren können und sich dort auch gleich für die entsprechenden Dienste an-/abmelden. Ferner können dort den Helfern auch Lehr- und Lernunterlagen zur Verfügung gestellt werden von Seiten der Ausbilder/Führungskräfte. Je nach "gekauften" Modulen. Für die Gliederungen ist IMHO nur die Einsatzplanung interessant - was bei uns aber auch sehr gut auf herkömmlichen Wegen funktioniert. ;)
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

31.05.2010, 12:55
Der Dienst kommt nicht vom DRK!

Ist eine Privatinitiative, die zunächst als "DRK-Server" bekannt wurde. Das DRK hat aber gegen den Namen geklagt. Seither heißt er HiOrg-Server.

Ein tolles, einfaches System, was uns den Dienstablauf und die Planung erheblicht vereinfacht. Inzwischen nutzen wir die Vollversion auch im SSD, um Dienste zu vergeben.
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