Transporte durch San-Dienst-RTW

Alles aus Feuerwehr, ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD und THW

Foren-Übersicht Erste Hilfe, Rettung und Medizin Hilfsorganisationen

28.05.2010, 12:24
Hallo,

ich wollte in diesem Thread mal anfragen, ob in euren Gliederungen die für San-Dienste eingeteilten Rettungsmittel auch transportieren dürfen (sofern die ordnungsgemäße Betreuung des Dienstes weiterhin sichergestellt ist), und ob eure Gleiderung die Touren aus den Sanitätsdiensten auch abrechnen kann.

Oder müsst ihr den Patienten immer an den Regel-Rettungsdienst übergeben, auch wenn ihr mit einen abkömmlichen RTW vor Ort seit?
Zuletzt geändert von Hajo Behrendt am 28.05.2010, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

28.05.2010, 12:40
Bei uns wird selber transportiert "sofern die ordnungsgemäße Betreuung des Dienstes weiterhin sichergestellt ist"

28.05.2010, 12:46
Wir transportieren ebenfalls selbst, müssen aber die Bereitstellung von Rettungsmitteln auf dem Sanitätsdienst spätestens eine Woche vorher unter namentlicher Nennung der Besatzung per Fax an der Leitstelle anmelden.
Die Transporte werden zu den Kreis-üblichen Sätzen abgerechnet.
Die "sofern die ordnungsgemäße Betreuung des Dienstes" muss natürlich gewährleistet bleiben.
28.05.2010, 14:04
Original von Hajo Behrendt
ich wollte in diesem Thread mal anfragen, ob in euren Gliederungen die für San-Dienste eingeteilten Rettungsmittel auch transportieren dürfen (sofern die ordnungsgemäße Betreuung des Dienstes weiterhin sichergestellt ist), und ob eure Gleiderung die Touren aus den Sanitätsdiensten auch abrechnen kann.

Oder müsst ihr den Patienten immer an den Regel-Rettungsdienst übergeben, auch wenn ihr mit einen abkömmlichen RTW vor Ort seit?

Abgabe an den Regel-RD, kein Transport durch Personal auf San-Dienst. (Ausser in Notfallsituationen bzw wenn kein anderes Rettungsmittel verfügbar ist.)

28.05.2010, 14:21
Hier ist es ebenfalls üblich, nach vorheriger Anmeldung bei der Leitstelle mit einem Fahrzeug des Sanitätsdienstes zu transportieren.

Natürlich gelten hier die normalen Regeln des Rettungsdienstes, auch die Gebühren sind identisch.


@David: Wofür habt ihr denn dann ein Rettungsmittel da stehen? Nur für das Personal/Material/um einen "Raum" zu haben?

28.05.2010, 15:25
Notfallrettung nur mit besonderer Genehmigung zu großen Diensten (Marathon, Grüne Woche).

KTW jederzeit, ginge auch abzurechnen.
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

28.05.2010, 15:40
Transportiert werden darf bei uns normalerweise nicht, außer es ist auf dem kv-retter auch min. ein RA vorhanden und wir bekommen durch die Leitstelle die ausdrückliche Genehmigung, was sehr selten vorkommt (nur wenn eh das TEAM alarmiert werden würde - EA-Personal).

28.05.2010, 15:59
Original von Carolin279
Transportiert werden darf bei uns normalerweise nicht, außer es ist auf dem kv-retter auch min. ein RA vorhanden und wir bekommen durch die Leitstelle die ausdrückliche Genehmigung, was sehr selten vorkommt (nur wenn eh das TEAM alarmiert werden würde - EA-Personal).


Ich versteh kein Wort?
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

28.05.2010, 16:04
Ganz unterschiedlich, je nach Ort und Größe der Absicherung.

Im eigenen Landkreis durchaus ohne weiteres machbar, da wir eh die Notfallrettung machen. Allerdings bieten die seltensten Dienste dafür Gelegenheit - die meisten Sachen werden ja eh nur mit einem KTW2 oder RTW betreut, der dann natürlich vor Ort bleiben muss und nur den Patienten an den Regel-RD übergibt.
Sollten jedoch mehr Fahrzeuge vor Ort sein und mindestens eines auch vor Ort verbleiben, können die anderen transportieren.
Auch in Nürnberg erlebe ich das so.

Es kam sogar einmal vor, das ein SanDienst komplett durch die Leitstelle abgebrochen wurde (war mit einem N-KTW mit RS/RA besetzt) und dieser KTW zu einem schweren VU mit mehreren Verletzten auf die Autobahn ausgerückt ist. Ich war da auf dem KTW eingesetzt und hab das also aus erster Hand miterlebt.
Dem Veranstalter wurde halt die Rechnung erlassen (obwohl wir schon >80% der Zeit dort verbracht hatten) und für die restliche Zeit wurde er halt mit der 112 vertröstet und der Info, das die Leitstelle (als Organ des Ordnungsamtes) ja wüsste, das er eigentlich einen SanD vor Ort hatte und die Auflagen erfüllt waren. Da ferner das Gefahrenpotential auf der Veranstaltung inzwischen deutlich reduziert war (Motorsportveranstaltung, alle Rennen beendet, nur noch Siegerehrung und Co), war das alles kein Problem.
Gerrit (RettAss)
"Wir sind längst im Paradies, haben die Hölle draus gemacht!" --- ASP, Ich bin ein wahrer Satan
ASP - Sage Nein!

28.05.2010, 16:06
Da bist du nicht der einzige.
Erstens: Wieso "außer es ist auf dem KV-Retter auch min. ein RA vorhanden"? Wenn das Fahrzeug als RTW angefordert wird zu einem Sanitätsdienst, dann muss es auch so besetzt sein. Das bedeutet nunmal mindestens ein RA und ein RS.
Zweitens: Ist TEAM jetzt ne Abkürzung oder warum ist es groß geschrieben?
Drittens: Was ist denn bitte EA-Personal?
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

28.05.2010, 16:14
EA = ehrenamt
HA= Hauptamt
TEAM = ?
" Die jungen Leute von heute sind wesentlich angenehmer als in den 60er, 70er und 80er Jahren. Sie sind toleranter und respektvoller, auch älteren Leuten gegenüber. "
- Heino

28.05.2010, 16:20
TEAM
Toll, ein Anderer machts! :P
Ich bin als Rettungsschwimmer geboren, mit Wasser gestillt und aufgezogen! Hurra!:P

leverkusen.dlrg.de
www.drk-lev.de

28.05.2010, 16:22
Original von Tone Bone
Wofür habt ihr denn dann ein Rettungsmittel da stehen? Nur für das Personal/Material/um einen "Raum" zu haben?



Für einige Dienste wird explizit ein Rettungsmittel am Platz gefordert. Das ist z.B. bei Springreiturnieren, Motorsportveranstaltungen oder Zeltfesten so.

Die Auflagen "RTW am Platz" etc. erteilt das Ordnungsamt, im Pferdesport werden sie auch von der Reiterlichen Vereinigung vorgegeben.

Es geht hier hauptsächlich um das zusätzliche Material und besonders qualifiziertes Personal, was sich stets vor Ort zu befinden hat.

Auch ist es oftmals gut, einen Raum zur Patientenversorgung zu haben...
35 Jahre, Im-RTW-beim-Patienten-Sitzer, hauptamtlicher "Zivi"-in-den-Hintern-Treter, ehrenamtl. Löschknecht, Obermufti von einigen SSDs -- im schönsten Bundesland der Welt: Schleswig-Holstein!

28.05.2010, 16:54
"Erstens: Wieso "außer es ist auf dem KV-Retter auch min. ein RA vorhanden"? Wenn das Fahrzeug als RTW angefordert wird zu einem Sanitätsdienst, dann muss es auch so besetzt sein. Das bedeutet nunmal mindestens ein RA und ein RS."
Kommt doch aufs Landesrettungsdienst-Gesetz an!? Zumindest zu meiner aktiven Zeit was es in Niedersachsen durchaus erlaubt und auch so üblich, dass ein RTW durch zwei RS oder einen RS und einen RH besetzt wurde.

Meine Erfahrung von Sandiensten (die sich allerdings in Grenzen hält ;) ist, dass es häufiger mal vorkommt, dass ein RTW auch außerhalb der Veranstaltung eingesetzt wird.

28.05.2010, 17:25
Original von peit
Zumindest zu meiner aktiven Zeit was es in Niedersachsen durchaus erlaubt und auch so üblich, dass ein RTW durch zwei RS oder einen RS und einen RH besetzt wurde.


Das ist auch in Niedersachsen nicht mehr so einfach erlaubt, dann ist es nämlich auch hier ein KTW (abgesehen von gesonderten, beantragten Ausnahmen, dann könntest du zwei RS nehmen - RS/RH darf man definitiv nicht mehr in NDS - wurde mir erklärt, wird aber keiner mehr machen, weil rechtlich wohl zu heikel).
Deshalb habe ich mich schon ein paar mal geweigert, einen RTW zu besetzen, der als RTW angemeldet war und mit mir und einem weiteren RS besetzt werden sollte bei einem SanDienst. Ende vom Lied war dann, dass es gar keinen RTW gab, weil keiner mit mindestens RS Qualifikation einen Führerschein hatte - war dann eher ein SanRaum auf Rädern oder so. ;-)
Zuletzt geändert von Wie am 28.05.2010, 17:25, insgesamt 2-mal geändert.
LSM 199?, EHK 2002 ... ;-)

Nächste

Foren-Übersicht Erste Hilfe, Rettung und Medizin Hilfsorganisationen

Zurück zu Hilfsorganisationen